Immaterialgüterrecht
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Immaterialgüterrecht: Das Recht an immateriellen Gütern
Das Immaterialgüterrecht stellt die absoluten Rechte an immateriellen Gütern - oder auch geistigem Eigentum - dar. Weitere Bezeichnungen für Immaterialgüter sind z.B. „immaterielle Güter“, „immaterielle Monopolrechte“ oder ebenfalls „geistige Monopolrechte“. Im Gegensatz zum Sacheigentum ist geistiges Eigentum nicht von Person zu Person übertragbar. Geistiges Eigentum wird dank dem Immaterialgüter-Recht vor missbräuchlicher Verwendung geschützt.
Das Immaterialgüterrecht besteht aus Schutzrechten - gewerbliche wie auch private - (Patente, Marken, Designs, etc.) wie auch dem Urheberrecht. Das Recht für geistiges Eigentum soll dem Inhaber bzw. der Inhaberin ermöglichen, wirtschaftlichen Nutzen vom Aufwand, der zur Entwicklung des zu schützenden Gegenstandes eingesetzt wurde, zu ziehen. Des weiteren soll durch das Recht der Gegenstand vor Verfälschung geschützt werden. Diese Rechte zählen historisch gesehen zu den staatlichen Privilegien.
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