Sozialversicherungs-Experte/-Expertin (HFP) (Liestal):
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Bildungsstandort / Schulen Liestal
Fragen und Antworten
Wie lange dauert die Weiterbildung zur Sozialversicherungsexpertin?
Die Weiterbildung zum dipl. Sozialversicherungs-Experten, resp. zur dipl. Sozialversicherung-Expertin dauert in der Regel zwei Semester. Sie findet berufsbegleitend statt. Die Form und Dauer der Weiterbildung kann jedoch variieren, erkundigen Sie sich deshalb bei der Schule Ihrer Wahl.
Wo arbeitet ein Sozialversicherungsexperte?
Dipl. Sozialversicherungs-Experten und Dipl. Sozialversicherungs-Expertinnen sind in oberer Führungsebene bei Versicherungen und öffentlichen Verwaltungen, in Sozialdiensten, Betrieben der Privatwirtschaft, bei Ausgleichskassen oder im Personalwesen angestellt. Dort sind sie Ansprechperson für Behörden, Arbeitgeber und Versicherte in den Bereichen Vorsorge und Reintegration (Invalidenversicherung, Mutterschaftsentschädigung, Alters- und Hinterlassenenversicherung, Obligatorische Unfallversicherung, etc.).
Findet der Vorbereitungslehrgang auf die Höhere Fachprüfung zum Sozialversicherungsexperten berufsbegleitend statt?
Bei der Weiterbildung zum dipl. Sozialversicherung-Experten / zur dipl. Sozialversicherung-Expertin handelt es sich um einen berufsbegleitenden Lehrgang, der in der Regel wöchentlich (teilweise auch samstags) stattfindet und so eine weiterführende, wenn auch etwas reduzierte Berufstätigkeit erlaubt. Über die genauen Kursdaten informieren Sie sich jedoch bitte immer aktuell über das Kontaktformular der entsprechenden Schule.
Welchen Abschluss erlangt ein Sozialversicherungsexperte nach Kursabschluss?
Nach besuchter Weiterbildung nehmen Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Diplomprüfung der Höheren Fachprüfung (HFP) teil, die ihnen nach erfolgreichem Bestehen erlaubt, den eidgenössisch anerkannten Titel «dipl. Sozialversicherungs-Experte» / «dipl. Sozialversicherung-Expertin» zu führen.
Über welche Qualifikationen müssen Teilnehmer der Weiterbildung zum Sozialversicherungsexperten verfügen?
Personen, die an der Weiterbildung zum dipl. Sozialversicherungs-Experten / zur dipl. Sozialversicherungs-Expertin teilnehmen möchten, müssen über eine bestandene Berufsprüfung für Sozialversicherungsfachleute (Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis) verfügen. Bis zur Abschlussprüfung wird zudem eine mindestens einjährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nach Erwerb des FA vorausgesetzt.
Welche Fächer werden in der HFP Sozialversicherungsexperte geprüft?
Die Weiterbildung Sozialversicherungs-Expertin / Sozialversicherungs-Experte bereitet auf die HFP vor und bildet die Teilnehmenden daher in folgenden Fächern aus:
- AHV, BV, ALV, KV, UV oder IV (frei wählbares Fachgebiet)
- Recht und Organisation
- Sozialpolitik
- Internationale Sozialversicherungen
- Koordination
Tipps, Tests und Infos zu «Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin mit eidg. Diplom (HFP)»
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