Allgemeinbildung: Ausbildung, Weiterbildungen und viele wertvolle Infos...
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Allgemeinbildung - Notwendiger Bestandteil zur Validierung Ihrer Bildungsleistungen

Die Allgemeinbildung ist während jeder Berufslehre ein wichtiger und nicht wegzudenkender Bestandteil des Unterrichts an der Berufsschule. Somit gilt er auch bei der Validierung von Bildungsleistungen als wichtiger und erforderlicher Teil, welcher mittels Kursbescheinigung bzw. Schuldiplom nachgewiesen werden muss.

 

Arbeiten auch Sie darauf hin, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachmann/Fachfrau Gesundheit (FaGe), Fachmann/Fachfrau Betreuung (FaBe) oder einer anderen beruflichen Erstausbildung zu erlangen? Dann ist es für Sie unumgänglich, den allgemeinbildenden Unterricht mittels einem Kurs abzuschliessen. Je nach Schule und Angebot können Sie diese ABU-Kurse berufsbegleitend am Abend, unter Tags oder modular absolvieren.

 

Die Kursinhalte richten sich nach dem Rahmenlehrplan in der Verordnung des BBT über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. Sie können je nach der Art der Grundbildung variieren. In den allgemeinbildenden Kursen wird der vermittelte Schulstoff regelmässig geprüft, diese Prüfungen ergeben die Erfahrungsnote. Ebenfalls ausschlaggebend für die Festlegung der letztendlichen Gesamtnote der Allgemeinbildung für die LAP ist die Vertiefungsarbeit (SVA), welche ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Kurses bildet.

 

Möchten Sie mittels Validierung Ihrer Bildungsleistungen ein Lehrabschlusszeugnis erlangen und haben Sie noch keinen Kurs in ABU oder MEAB absolviert? Dann finden Sie Angebote auf Ausbildung-Weiterbildung.ch!

Fragen und Antworten

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) regelt unter anderem die Mindestvorschriften für den Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) in der beruflichen Grundbildung, also der Lehre. In dieser Verordnung ist unter anderem festgehalten, welche Ziele dieser Unterricht verfolgt, welchen Umfang dieser Unterricht haben muss und wie der Lehrplan aufgebaut ist. Die Schulen, die Allgemeinbildung anbieten, der nach den Richtlinien der ABU-Verordnung erstellt wurde, müssen sich an diesen Lehrplan halten.
Allgemeinbildung oder auch allgemeinbildender Unterricht setzt sich aus mehreren Lernbereichen zusammen, dem Bereich Sprache und Kommunikation und dem Bereich Gesellschaft. Der Lernbereich Gesellschaft unterteilt sich dabei in folgende Teilbereiche:
  • Ethik
  • Identität und Sozialisation
  • Kultur
  • Ökologie
  • Politik
  • Recht
  • Technologie
  • Wirtschaft
Näheres dazu erfahren Sie direkt beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) oder den entsprechenden Schulen.
Während der Grundbildung erstreckt sich der allgemeinbildende Unterricht über die komplette Dauer der Ausbildung. Bei Personen, die nur die Allgemeinbildung benötigen, gelten Mindestanforderungen je nach Art der Lehre, diese sind:
  • Bei 2-jähriger beruflicher Grundbildung mind. 240 Lektionen
  • Bei 3-jähriger beruflichen Grundbildung mind. 360 Lektionen
  • Bei 4-jähriger beruflicher Grundbildung mind. 480 Lektionen
Bei einer Lehre für Erwachsene gelten andere Mindestanforderungen.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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