Anwaltssekretär / Anwaltssekretärin (Zert.) (Region Zentralschweiz):
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Fragen und Antworten
Gibt es für die Ausbildung zur Anwaltssekretärin irgendwelche Teilnahmevoraussetzungen?
Als Teilnahmevoraussetzung für den Lehrgang zum/zur Anwaltssekretärin gelten neben dem Ziel, in einem Advokaturbüro arbeiten zu können, auch kaufmännische Erfahrung. Das bedeutet, dass Sie über ein EFZ für Kaufleute oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen sollten, die jedoch nicht in einem Anwalts-Büro absolviert wurde. Auch die bisherige Erfahrung als Anwaltsassistent/in sollte beschränkt sein und nicht mehr als drei Jahre betragen.
Brauche ich bereits Erfahrung in einem Anwaltsbüro, um eine Ausbildung zur Anwaltssekretär/in beginnen zu können?
Der Fachlehrgang zum/zur Anwaltssekretär/in vermittelt Grundwissen und erweitertes Wissen für eine künftige Tätigkeit in einem Advokaturbüro. Daher ist Berufserfahrung als Anwaltsassistent/in oder vergleichbares nicht notwendig, im Gegenteil. Kursteilnehmer sollten nicht mehr als drei Jahre Erfahrung in diesem Fachgebiet besitzen.
Ist die Ausbildung zur Anwaltssekretärin eine Lehre?
Bei dem Lehrgang zum/zur Anwaltssekretär/in handelt es sich nicht um eine Grundbildung, die Sie etwa zu einem eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ bringt, sondern um einen weiterbildenden Fachlehrgang mit Zertifikatsabschluss. Eine Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich ist Voraussetzung für diesen Kurs.
Wie umfangreich ist der Lehrgang zum Anwaltssekretär?
Bei dem Lehrgang zur Anwaltssekretärin / zum Anwaltssekretär handelt es sich um eine Weiterbildung, die sich über die Dauer von etwa drei Monaten erstreckt.
Kann ich auch ein Kompaktseminar zum Anwaltssekretär besuchen?
Ein Kompaktseminar zum/zur Anwaltssekretär/in ist derzeit nicht möglich. Der Fachlehrgang findet einmal wöchentlich am späten Nachmittag statt und erstreckt sich über etwa neun Präsenztermine.
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