Was für Voraussetzungen gelten für die Ausbildungen? Was für Abschlüsse gibt es? Kann ich mich selbständig machen?

Voraussetzungen zur Kurszulassung

Zu den Kursen und Lehrgängen in Aromatherapie werden in der Regel alle Interessierten zugelassen. Medizinische und therapeutische Kenntnisse werden für den Kursbesuch nicht vorausgesetzt.


Abschlüsse

Die Kurse und Module schliessen mit schuleigenen Zertifikaten (Teilnahmebestätigungen) ab.

Lehrgänge schliessen meist mit Prüfungen und teilweise auch mit einer Diplomarbeit ab. Die Schulen vergeben eigene Titel.


Anerkennungsmöglichkeiten

Die Möglichkeiten zur Anerkennung hängen von der Vorbildung ab:

  • Registrierte Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen und andere medizinische oder paramedizinische Berufsgruppen können die Aromatherapie unter gewissen Bedingungen beim EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) als Methode (11) eintragen lassen. Einige der Aromatherapie-Angebote werden vom EMR als Weiterbildungen anerkannt.
  • Für die Aufnahme in die IFPA (International Federation of Professional Aromatherapists, weltweit eine der grössten Organisationen der professionellen Aromatherapie mit Sitz in England) müssen schulmedizinische Grundkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Einige der Grund- und Aufbaukurse zur Aromatherapie werden von verschiedenen Verbänden anerkannt oder empfohlen (z.B. Schweiz. Drogistenverband, Schweiz. Hebammenverband usw.)


Selbständig machen mit Aromatherapie

Zur heilpraktischen Anwendung ätherischer Öle bei Mensch und Tier sind medizinisches und komplementärmedizinisches Know-how wichtig, denn falsch oder in falscher Dosierung verabreichte Wirkstoffe können toxisch sein. Auch allergische Reaktionen sind möglich. Obwohl viele Produkte der Aromatherapie im Handel frei erhältlich sind, setzt die Anerkennung als erfahrungsmedizinische Methode deshalb eine medizinische, paramedizinische oder heilkundliche Ausbildung voraus.

Wenn Sie keine medizinische oder heilkundliche Ausbildungen absolviert haben, können Sie sich mit Aromatherapie selbständig machen, aber nicht im Gesundheitswesen. Möglichkeiten gibt es dennoch viele, etwa im Wellnessbereich, bei der Beratung von Wohn-, Hotellerie- oder Verkaufsraumeinrichtung usw.


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