CAS in Pflege- und Gesundheitsrecht (FH) (Region Ostschweiz):
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Fragen und Antworten
Ist es möglich, neben dem DAS in Gesundheitsrecht weiterhin zu arbeiten?
Eine Berufstätigkeit während der Weiterbildung zum Diploma of Advanced Studies (DAS) in Pflegerecht und Gesundheitsrecht ist mit einem Umfang von 50 bis 80 Prozent möglich.
Wie lange dauert der DAS-Lehrgang in Pflege- und Gesundheitsrecht?
Der Diploma of Advanced Studies DAS Diplomlehrgang in Pflege- und Gesundheitsrecht variiert in seiner Dauer je nach gewähltem Wahlmodul, erstreckt sich aber über die Dauer von mindestens einem Jahr, das Sie jedoch mit einer geringeren Intensität auch über einen längeren Zeitraum ausdehnen können.
Wie umfangreich ist das DAS-Studium im Gesundheitsrecht?
Das Nachdiplomstudium zum Diploma of Advanced Studies FH in Pflege- und Gesundheitsrecht wird mit 30 ECTS verrechnet, was einem Lernaufwand von etwa 900 Stunden entspricht, inklusive Prüfungsvorbereitung, Präsenzveranstaltungen und Selbststudium. Jedes der sechs Module umfasst vier bis sechs Präsenztage, hinzu kommt ein Zulassungsmodul über das Recherchieren und Beurteilen von Forschungsergebnissen für Personen ohne einen Hochschulabschluss oder HöFa II.
Wird zum Thema Gesundheitsrecht ausschliesslich ein Diplomlehrgang angeboten?
Neben einem DAS (Diploma of Advanced Studies) Diplomlehrgang FH in Pflege- und Gesundheitsrecht wird auch ein kürzerer CAS (Certificate of Advanced Studies) Lehrgang angeboten, der aus drei Pflichtmodulen besteht, anders als der DAS mit vier Pflichtmodulen, einem Wahlmodul sowie dem Diplommodul.
Aus welchen Modulen besteht die Diploma of Advanced Studies Weiterbildung in Pflege- und Gesundheitsrecht?
Für den Diplomlehrgang FH in Pflege- und Gesundheitsrecht sind folgende Pflichtmodule zu belegen: Strafrecht und Datenschutz; Sozialversicherungen und Patientenrecht; Haftpflicht und Berufsausübung; sowie Ethik im Gesundheitswesen. Hinzu kommen ein Wahlmodul, wobei das Modul „Erfolgreiches Verhandeln“ für dieses DAS empfohlen wird, sowie ein Diplomarbeitsmodul. Für Personen ohne Hochschulabschluss ist zusätzlich das Zulassungsmodul „Forschungsresultate: Recherche und Beurteilung“ obligatorisch.
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