Fachmann Gesundheit: Hier finden Sie die passende Lehre, Ausbildung oder Weiterbildung
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Fachmann Gesundheit: Ein Beruf mit sicherer Zukunft
Fragen und Antworten
Was ist die ergänzende Bildung zum Fachmann Gesundheit?
Unter der ergänzenden Bildung Fachmann Gesundheit (EB FaGe) mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ versteht man das Validierungsverfahren FaGe. Das Validierungsverfahren eignet sich für Personen, die bereits seit längerem im Gesundheitswesen arbeiten, jedoch über kein EFZ verfügen und dieses erlangen möchten. Dabei weisen sie nach, über welche für diesen Beruf relevanten Kompetenzen und Fähigkeiten sie verfügen und bekommen diese auf ihre Bildungsleistungen angerechnet. Sollten für den Abschluss noch auf irgendeinem Gebiet Fertigkeiten oder Kompetenzen fehlen, so können diese in speziellen Kursen zur ergänzenden Bildung nachgeholt werden.
Wo kann ich die Lehre zum Fachmann Gesundheit beginnen?
Als angehender Fachmann Gesundheit EFZ sind Lernende in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens tätig. So zum Besipiel in Pflege- und Altersheimen, psychiatrischen Kliniken, Spitälern, Spitex, Rehabilitationszentren oder Behinderteneinrichtungen. Dort arbeiten sie zusammen in einem Pflegeteam.
Muss ich für eine Lehre zum Fachmann Gesundheit zwingend die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben?
Die abgeschlossene Volksschule mit guten bis sehr guten Leistungen ist für eine berufliche Grundbildung zum Fachmann Gesundheit EFZ Voraussetzung.
Kann ich bei der Ausbildung zum Fachmann Gesundheit auch die Berufsmatur machen?
Bei sehr guten schulischen Leistungen kann während der Ausbildung zum Fachmann Gesundheit EFZ (FaGe) auch die Berufsmaturitätsschule besucht werden (BMS1). Es ist auch möglich im Anschluss an die Grundbildung die Berufsmatur zu absolvieren (BMS 2).
Was lerne ich als Fachmann Gesundheit in der Schule?
Der Bildungsplan der beruflichen Grundbildung FaGe Fachmann Gesundheit EFZ umfasst 14 Kompetenzbereiche mit je 20-360 Lektionen innerhalb der Ausbildung. Dazu gehört der Kompetenzbereich: „Ausrichtung des beruflichen Handelns an den Klientinnen und Klienten und den Personen in deren Beziehungsumfeld“ (80 Lektionen), „Hygiene und Sicherheit“ (40 Lektionen), „Pflege und Betreuung“ (360 Lektionen), „Medizinaltechnische Verrichtungen“ (100 Lektionen), „Krise und Notfall (40 Lektionen), „Ressourcenerhaltung und Prävention“ (80 Lektionen), „Alltagsgestaltung“ (60 Lektionen), „Ernährung“ (80 Lektionen), „Kleidung und Wäsche“ (40 Lektionen), „Haushalt“ (40 Lektionen), „Administration (20 Lektionen), „Logistik“ (40 Lektionen), „Arbeitsorganisation“ (20 Lektionen), „Die Fachfrau / der Fachmann Gesundheit als Lernende/r und Berufsperson“ (40 Lektionen). Hinzu kommen überbetriebliche Kurse, allgemeinbildender Unterricht sowie Turnen und Sport.
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