Immobilien Bewerter
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Immobilien-Bewerter / Immobilien-Bewerterin: Sichern Sie sich einen Fachausweis, der in der Immobilien-Branche etwas wert ist

Sie arbeiten bereits als Immobilien-Bewerter/Immobilien-Bewerterin, möchten Ihre Position aber noch stärken? Möglicherweise durch einen Leistungsnachweis, der Sie in der Immobilienbranche auszeichnet? Der eidgenössische Fachausweis als Immobilien-Bewerter/ Immobilien-Bewerterin ist in diesem Falle genau das, was Sie brauchen!

 

Diese anerkannte Ausbildung erfolgt in zwei Stufen. Zunächst gibt es einen Basislehrgang, der identisch ist für Immobilien-Bewerter, Immobilien-Bewirtschafter und Immobilien-Vermarkter. Haben Sie diese Grundausbildung erfolgreich absolviert, dann wartet auf Sie der gefragte Vertiefungslehrgang. Dort können Sie direkt von hoch qualifizierten Spezialisten der Immobilienwirtschaft lernen, was Sie an praktischem und theoretischem Wissen brauchen.

 

Ist dieser Kurs genau das, was Ihre Karriere als Immobilien-Bewerter/Immobilien-Bewerterin vorwärts bringt? Dann holen Sie sich auf www.ausbildung-weiterbildung.ch weitere Informationen dazu.

Fragen und Antworten

Inhaber / Inhaberinnen des Fachausweises Immobilien-Bewerter mit eidg. Fachausweis / Immobilien-Bewerterin mit eidg. Fachausweis verfügen über die notwendige Fachkompetenz um Liegenschaften marktgerecht zu bewerten und kennen bei der Beurteilung die volkswirtschaftlich als auch rechtlich relevanten Aspekte. Sie beurteilen Chancen und Risiken von Objekten und schätzen zukünftige Wertveränderungen ein. Sie kennen nationale und internationale Bewertungsrichtlinien und beraten die Kunden bezüglich der Rentabilität eines Objektes und der Nutzungsoptimierung.

Folgende Zulassungsbedingungen gelten für die Berufsprüfung Immobilienbewerterin / Immobilienbewerter mit eidg.F achausweis:

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, ein Maturitätszeugnis, ein eidgenössisch anerkanntes Handelsdiplom, ein Diplom einer höheren Fachschule, einen eidgenössischen Fachausweis, ein eidgenössisches Diplom, ein Hochschulabschluss (Bachelor oder Master) oder ein gleichwertiger Ausweis

und

  • seit dessen Erwerb mindestens drei Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft

oder

  • mehr als fünf Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft, davon mindestens zwei Jahre der geforderten Praxis in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein

Klären Sie diese Zulassungsbedingungen vor der Anmeldung zur Weiterbildung nochmals mit der Schule ab.

Erfolgreiche Absolventen / Absolventinnen des Fachausweises Immobilien-Bewerter / Immobilien-Bewerterin steht der Besuch des Bildungsgangs Höhere Fachprüfung Immobilien-Treuhänder / Immobilien-Treuhänderin mit eidgenössischem Diplom offen.

Im Lehrgang Immobilienbewerterin / Immobilienbewerter mit eidgenössischem Fachausweis werden folgende Inhalte behandelt:

  • Recht
  • Bauliche Kenntnisse
  • Volkswirtschaftslehre
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Immobilienfinanzierung
  • Immobilienmärkte und Vermarktung
  • Immobilienbewertung

Ratgeber «Die richtige Weiterbildung finden»

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Die richtige Weiterbildung bringt in der Regel nicht nur zusätzliche fachliche und persönliche Kompetenzen, sondern steigert die Chancen auf interessantere Stellen.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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Vorschaubild des Videos «Wie gelingt ein Quereinstieg Immobilien Bewerter?»

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Sich weiterzubilden ist nicht nur wichtig, um die berufliche Attraktivität halten bzw. steigern zu können, nach wie vor ist die Investition in eine Aus- oder Weiterbildung der effizienteste Weg, um die Chancen auf eine Lohnerhöhung zu steigern.

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