Immobilien-Vermarkter / Immobilien-Vermarkterin: Nehmen Sie die Chance zur Erlangung des eidgenössischen Fachausweises wahr
Fragen und Antworten
Kann nach dem Erwerb des eidgenössischen Fachausweises Immobilien-Vermarkter / Immobilien-Vermarkterin ein weiterführender Bildungsgang besucht werden?
Welche Kompetenzen vermittelt der Lehrgang Immobilien-Vermarkter / Immobilien-Vermarkterin mit eidgenössischem Fachausweis?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilien-Vermarkterin / Immobilien-Vermarkter mit eidgenössischem Fachausweis?
Für die Berufsprüfung Immobilien-Vermarkterin / Immobilien-Vermarkter mit eidgenössischem Fachausweis gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- mindestens 3-jährige berufliche Grundbildung, Maturitätszeugnis, vom Bund anerkanntes Handelsdiplom, Abschluss einer höheren Fachschule, einer Berufsprüfung, einer höheren Fachprüfung, einer Hochschule oder gleichwertiger Ausweis
- mindestens 3 Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Ausbildung
oder
- 5 Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft, davon mindestens 2 Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
sowie
- keine Eintragungen im Strafregister, die dem Prüfungszweck widersprechen
Was ist der Unterschied zwischen einem Immobilienmakler und einem Immobilienberater?
Während man in einer Immobilienmakler Ausbildung lernt, ein Objekt möglichst erfolgreich zu vermarkten und zu verkaufen, lernt man in der Immobilienberater Ausbildung, Kunden zu den Themen Kauf, Bau, Renovation, Finanzierung, Versicherung und Verkauf zu beraten und zu begleiten.
Welche Inhalte werden im Lehrgang Immobilien-Vermarkter / Immobilien-Vermarkterin mit eidgenössischem Fachausweis vermittelt?
- Recht
- Bauliche Kenntnisse
- Immobilienmarketing
- Verkaufs-, Präsentations- und Kommunikationstechnik
- Liegenschaftsverkauf
Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung
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