Lebensmittelrecht
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Das Lebensmittelrecht in der Schweiz und der EU

Werden Sie in Ihrem beruflichen Alltag immer wieder mit dem Thema Lebensmittelrecht konfrontiert oder sind Sie gar in der Lebensmittelbranche tätig? Sind Sie Nicht-Jurist/in und möchten Sie sich mit dem Lebensmittel-Recht der Schweiz und der EU näher befassen, sind jedoch beruflich sehr eingespannt und nicht sehr flexibel wenn es um die Verringerung des Pensums und die Schulungszeiten für eine Weiterbildung geht?

 

Dann ist der CAS in Lebensmittelrecht (FH) die geeignete Möglichkeit für Sie, sich mit dem Thema vertraut zu machen. In diesem Weiterbildungskurs erfahren Sie sämtliche aktuellen Aspekte der lebensmittelrechtlichen Vorschriften im schweizerischen wie auch europäischen Raum. Das Weiterbildungsstudium vermittelt ausserdem ein fundiertes Orientierungs- und Methodenwissen.Der Studiengang besteht aus drei Modulen und behandelt Themen wie z.B. Bewilligungen, Zulassungen, Lebensmittelhygiene, Deklaration bei Lebensmitteln, Lebensmittelbeschaffung, Verzollung, Verkauf, Ankauf, Werbung etc.

 

Dieser Weiterbildungsstudiengang ist als Fernlehrgang konzipiert und ermöglicht den Absolventen somit ein individuelles Lerntempo und flexible Lernzeiten. Vereinzelte Präsenztage sind jedoch auch in diesem Fernkurs obligatorisch. Weitere und detailliertere Informationen finden Sie unter Ausbildung-Weiterbildung.ch - dem grössten Schweizer Bildungsportal mit umfassenden Bildungsangeboten. Fachhochschulen können direkt online kontaktiert werden - kostenlos und unverbindlich.

Fragen und Antworten

Für den CAS Lehrgang in Lebensmittelrecht sind keine juristischen Fachkenntnisse vonnöten. Der Kurs richtet sich an Nicht-Juristen und -Juristinnen, die sich mit dem Lebensmittel-Recht befassen oder sich für Rechtsfragen in diesem Bereich interessieren.

Der Lehrgang in Lebensmittelrecht wird als Fernlehrkurs individuell von zu Hause absolviert sowie an jeweils zwei Kurstagen in Zürich und Wändenswil. Die exakten Daten dieser vier Präsenzveranstaltungen erfragen Sie bitte via Kontaktformular direkt bei der Fachhochschule.

Ziel der Weiterbildung in Lebensmittelrecht ist es, über die Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen, um in lebensmittelrechtlichen Belangen Rechtsakte finden zu können, diese anzuwenden und eine Beurteilung des Geltungsbereichs, der Fassung und der Wirkungsweise vornehmen zu können.

Die Weiterbildung in Lebensmittelrecht der Fachhochschule wurde als Fernkehrgang konzipiert, so dass es keinen fixen Tag in der Woche gibt, an dem der Unterricht stattfindet. Alle zwei Wochen werden die neusten Übungen und Unterlagen der Lerneinheiten auf die Lernplattform gestellt und können anschliessend individuell bearbeitet werden. Dennoch werden die Teilnehmenden von einem Tutor betreut. Der Lehrgang besteht aus drei Modulen, von denen die ersten beiden mit einer Prüfung abgeschlossen werden und das dritte Modul die CAS Abschlussabreit umfasst.

Das erste Modul des CAS befasst sich mit dem Lebensmittelrecht Europas, das zweite mit dem der Schweiz, das dritte die Abschlussarbeit. Themen des ersten Moduls sind Rechtssysteme und praktisches Arbeiten mit EU-Recht, Grundlagen, Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen, Vitamine und unerwünschte Stoffe, Lebensmittelkennzeichnung, GVO, Hygiene, neuartige Lebensmittel, besondere Ernährung, amtliche Überwachung, Bedarfsartikel, Einfluss auf CH. Im zweiten Modul wird nach einer Einführung in das Thema das Lebensmittelhygienerecht und die Selbstkontrolle behandelt, Stoffe und Zusätze, Werbung für Lebensmittel (freiwillige Angaben), Bewilligungen und Rechtsdurchsetzung, Lebensmittelkennzeichnung (verpflichtende Angaben). Über die aktuellen und detaillierten Inhalte des Kurses zum neuen Lebensmittelrecht 2017 oder nachfolgenden Rechtsprechungen informiert Sie die Hochschule.

Für den Zertifikatslehrgang CAS in Lebensmittelrecht werden Personen zugelassen, die über einen Hochschulabschluss oder vergleichbare Ausbildung verfügen sowie Berufsleute mit adäquaten Qualifikationen sowie mindestens drei Jahren Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr in einem Lebensmittelbetrieb. Über die Zulassung von Personen ohne Hochschulabschluss entscheidet die Studienleitung.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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