Markenschutz
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Markenschutz - das immaterielle Monopolrecht

Als Marke oder Markenzeichen (nach früherer Bezeichnung auch unter Warenzeichen bekannt) gelten besondere und rechtlich geschützte Kennzeichnen. Diese Kennzeichen dienen dazu, dass Dienstleistungen oder Waren eines Unternehmens von denen der Konkurrenz unterschieden werden können. Sie werden durch den Markenschutz geschützt. Eine Marke kann sogar auch ein ganzes Unternehmen oder das Leistungsangebot eines Landes, einer Region oder einer Stadt kennzeichnen. Markenrechte sind immaterielle Monopolrechte oder auch "geistiges Eigentum" genannt und setzen sich hierin gleich mit Patenten oder Urheberrechten.

Obwohl ein gewisser Zusammenhang besteht, ist der juristische Marken-Begriff vom Marken-Verständnis im Marketing zu unterscheiden. Der juristischer Marken-Begriff handelt von einem individuellen, rechtlich geschützten Zeichen. Im Marken-Verständnis des Marketings geht es um die Gesamtheit der einzelnen, oft patentierten Eigenschaften eines Wirtschaftsproduktes, welches mit dem Markennamen in Verbindung steht.

Zum Thema Marken-Schutz bestehen verschiedene Lehrgänge für Mitarbeitende in Bereichen des Marketing in Unternehmen mit einem Flair für Wettbewerb. Der Weiterbildungsstudiengang "CAS Certificate of Advanced Studies in Markenschutz und Urheberrecht FH" bietet eine interessante Weiterbildungsmöglichkeit und bildet ebenfalls die Vorbereitung des 4. Teils der schweizerischen Patentanwaltsprüfung.

Weitere Infos und detailliertere Unterlagen finden Sie direkt bei den Bildungsanbietern und Ausbildung-Weiterbildung.ch.

Fragen und Antworten

Die Inhalte eines Kurses in Markenschutz können variieren, je nach gewähltem Schwerpunkt. So können Sie in einem Einführungslehrgang über Markenrecht die Schutzmöglichkeiten von Domains, Firmen und Marken und die wichtigsten Eckpfeiler näher kennen lernen. Dazu werden Sie in den Schutzzweck und Komplementarität eingeführt, lernen alles Wissenswerte über Markenformen und Voraussetzungen des Marken-Schutzes, sowie die Durchsetzung auf nationaler und internationaler Ebene.
Über den Markenschutz können Sie sich in Kursen und Lehrgängen oder aber in umfangreicheren Certificate of Advanced Studies (CAS) bzw. DAS oder MAS informieren. Die Zertifikatslehrgänge beispielsweise in Markenrecht sind für alle, welche sich Grundwissen in Kennzeichenrecht aneignen wollen und dies innerhalb kurzer Zeit. Weitaus umfänglicher sind Weiterbildungslehrgänge auf Hochschulebene, wie ein CAS, der sich über die Dauer einiger Monate erstreckt, dafür aber auch Teil eines MAS, eines Master of Advanced Studies, ist.
Die Voraussetzungen für einen Lehrgang in Markenschutz richten sich nach der Art des Kurses und Abschlusses. Certificate of Advanced Studies (CAS) Lehrgänge oder Master of Advanced Studies (MAS) Weiterbildungslehrgänge von Fachhochschulen und Universitäten, etwa CAS International Competition Law & Compliance setzen voraus, dass die Teilnehmer über einen Hochschulabschluss und Berufserfahrung verfügen. Bei ausreichender Berufs- und Führungserfahrung kann auch ohne Hochschulabschluss eine „sur dossier“ Zulassung gewährt werden. Zertifikatslehrgänge in Markenrecht, Patentrecht, Designrecht oder Urheberrecht setzen keine Vorkenntnisse voraus und richten sich an alle Personen, die Basiswissen im Markenschutz erwerben möchten.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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