Nachholbildung: Ausbildung, Weiterbildung, Kurs, Infos und Anbieter

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Nachholbildung – Der eidgenössische Lehrabschluss für Berufsleute mit Praxiserfahrung

Arbeiten Sie seit einigen Jahren in der Betreuung von Kindern oder älteren Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen - ohne einen entsprechenden anerkannten Abschluss vorweisen zu können? Dann gibt es für Sie gute Nachrichten: dank des Berufs «Fachmann / Fachfrau Betreuung EFZ», der in den drei Fachrichtungen Kinder, Betagte und Behinderte erlernt werden kann, können Sie Ihre beruflichen Kompetenzen anerkennen lassen und den eidgenössischen Lehrabschluss nachholen.

Damit Sie jedoch nicht noch einmal eine ganze Lehre absolvieren müssen, können Sie dies an speziellen Schulen angehen, die sich darauf spezialisiert haben, eine sogenannte Nachholbildung Fachperson Betreuung zu offerieren. Nach zweijährigem Schulbesuch erhalten Sie dasselbe Zeugnis wie heutige Lernende nach ihrem Abschluss der Lehre. Es lohnt sich bestimmt, diesen Weg einzuschlagen, denn Ihre beruflichen Chancen werden optimiert und auch das Wissen wird noch einmal aufgefrischt und vertieft.

Mehr Informationen finden Sie unter Ausbildung-Weiterbildung.ch – ein Besuch des grossen Bildungsportals lohnt sich auf jeden Fall – überzeugen Sie ich vom grossen Angebot.

Fragen und Antworten

Von einigen Kantonen, werden die Kosten für eine Nachholbildung zum/zur Anlagenführer/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) übernommen, sofern es sich dabei um eine Ausbildung in Ihrem Wohnkanton handelt und das Berufsbildungsamt Ihr Schulgeld übernimmt. Dies sollten Sie im Einzelfall bitte immer im Voraus abklären.

Die Vorbereitungskurse auf das Qualifikationsverfahren finden häufig abends oder samstags statt. Sie können aber auch einmal pro Woche ganztägig stattfinden. Dies ist je nach Anbieter unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Bildungsanbieter Ihrer Wahl. In der Regel arbeiten Sie nebenher 60 bis 80 Prozent in Ihrem Beruf, um weitere Erfahrungen zu sammeln.

Nach einem bestandenen Qualifikationsverfahren im Rahmen der Nachholbildung erhalten Sie entweder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Ihres gewählten Berufes.

 Die Nachholbildung Art. 32 ist eine verkürzte Berufslehre für Erwachsene mit Berufserfahrung welche zu einem eidgenössischen Abschluss der beruflichen Grundbildung führt.

In jedem Beruf, in dem es möglich ist, ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu erwerben, besteht auch die Möglichkeit einer Nachholbildung für Erwachsene.

Erwachsene Personen über 22 Jahre können unter gewissen Voraussetzungen die berufliche Grundbildung (Berufslehre) verkürzt absolvieren. Die Ausbildungsdauer wird dann in der Regel um 1 Jahre verkürzt. Dieser Bildungsweg erfordert einen Lehrvertrag und bereits vorhandene Berufserfahrung.

Entweder Sie wenden sich direkt an die einzelnen Schulen, die Bildungslehrgänge zur Nachholbildung Ihres gewählten Berufes anbieten, oder aber Sie wenden sich an die Berufsbildungsämter Ihres Wohnkantons.

In der Regel dauert die Nachholbildung für Erwachsene (Erwachsenenlehre) Art. 32 ein Jahr weniger lange als die Lehre für Jugendliche. Die Lehre Restaurantfachmann/-frau EFZ dauert 3 Jahre und das würde für die Nachholbildung 4 Jahre bedeuten. In gewissen Kantonen kann die Nachholbildung Art. 32 BBV für Restaurationsfachleute jedoch in 4 Semestern (also 2 Jahren) berufsbegleitend absolivert werden. Informieren Sie sich am besten direkt bei dem Bildungsanbieter über die Dauer der von Ihnen gewünschten Nachholbildung.

Wenn Sie über keine berufliche Grundbildung verfügen und im Rahmen einer Nachholbildung ein EBA oder EFZ erwerben möchten, müssen Sie bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Davon müssen 2 Jahre (mindestens 80 %) im gewünschten Beruf absolviert worden sein. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend angerechnet. Die Vorbereitungslehrgänge sind so konzipiert, dass diese erforderliche Berufspraxis «nebenbei» während der Ausbildungszeit erworben bzw. erweitert werden kann.

Für die Nachholbildung nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung ist es nicht zwingend notwendig, dass Sie eine Schule besuchen, in der Sie am Berufsunterricht des entsprechenden Berufes teilnehmen. Es verlangt jedoch ein sehr grosses Mass an Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen, sich selbständig und ohne externe Hilfe alle erforderlichen Qualifikationen anzueignen, die es für den Abschluss des Qualifikationsverfahrens (früher Lehrabschlussprüfung) benötigt. Alternativ können Sie auch die Berufsfachschule mit anderen Lernenden des Bildungsgangs besuchen oder aber auch ausschliesslich einzelne Schulungsangebote besuchen, die es Ihnen erleichtern werden, die Abschlussprüfung für Erwachsene nachzuholen.

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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Sich weiterzubilden ist nicht nur wichtig, um die berufliche Attraktivität halten bzw. steigern zu können, nach wie vor ist die Investition in eine Aus- oder Weiterbildung der effizienteste Weg, um die Chancen auf eine Lohnerhöhung zu steigern.

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