Pensionsversicherungsexpertin / Pensionsversicherungsexperte: Schulen+Infos für Lehrgänge, Ausbildung und Weiterbildung im Bereich Versicherung
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Dipl. Pensionsversicherungsexpertin / Pensionsversicherungsexperte

Der/die Pensionsversicherungsexperte/Pensionsversicherungsexpertin (im folgenden nur die männliche Form genannt) ist für die gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Vorsorge der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), wie auch für weitere Bereiche der Personalvorsorge verantwortlich. Er prüft sowohl bei BVG-registrierten als auch bei nichtregistrierten Pensionskassen und bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen regelmässig deren Vermögensanlage, um zu gewährleisten, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen können. Im Weiteren klärt er ab, ob die reglementarischen und versicherungstechnischen Bestimmungen über Leistung und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Pensionsversicherungsexperte ist massgeblich an der Errichtung einer Vorsorgestiftung beteiligt, bestimmt das Verfahren der Finanzierung mit und wählt dazu die technischen Grundlagen (Sterblichkeit, Invalidität, technischer Zinssatz) aus.

 

Bei der Vorsorgeeinrichtung wird das versicherungstechnische Risiko für die Rückdeckung eruiert und analysiert. Der Pensionsversicherungsexperte erarbeitet zusammen mit dem obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung das Reglement und ist beteiligt bei der Planung und Umstellung der technischen Verwaltung der Pensionskasse. Er erstellt und untersucht regelmässig die Versicherungstechnische Bilanz.

 

Bei Geschäftsänderungen und -aufgaben überwacht der Pensionsversicherungsexperte den formellen Ablauf, kontrolliert die Finanzen und ist verantwortlich für die Wahrung der Rechte. Er schreibt Berichte über Beschlüsse der obersten Geschäftsorgane der Aufsichtsbehörden und Vorsorgeeinrichtungen und arbeitet normalerweise in der oberen Führungsetage bei Beratungsgesellschaften für Pensionskassen, Versicherungen, Banken, Treuhandgesellschaften, Pensionskassen und anderen Einrichtungen der Personalvorsorge. Daneben ist er als eine gesuchte Führungskraft oder als selbständigerwerbend tätig. Diese Stellung verlangt von der Fachperson grossen persönlichen Einsatz und sie/er muss flexibel sein. Die Arbeitslage ist gut.

 

Bei Bestehen der höheren Fachprüfung kann der eidg. anerkannte Titel "Dipl. Pensionsversicherungsexperte/Pensionsversicherungsexpertin" verwendet werden.

Fragen und Antworten

Die Weiterbildung zur Höheren Fachprüfung (HFP) dipl. Pensionsversicherungsexperte / dipl. Pensionsversicherungsexpertin erstreckt sich berufsbegleitend über drei Jahre.

Als Experte / Expertin der beruflichen Vorsorge sind dipl. Pensionsversicherungsexperten / Pensionsversicherungsexpertinnen in der Vorsorgeeinrichtungsberatung, der Reglementenausarbeitung und der Rückdeckungsgestaltung tätig. Die Aufgaben der dipl. Pensionsversicherungs-Experten umfassen Vorsorgefälle regeln, für die es keine reglementarischen Bestimmungen gibt, finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung periodisch überprüfen, Teilliquidtationen, Fusionen und Liquidationen durchführen, Pläne zur Sanierung bei Unterdeckung durchführen, Vorsorgeeinrichtungsorgane schulen, begünstigte informieren, Verwendung freier Mittel vorschlagen, Vorsorgeverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungs-Normen berechnen.

Nach abgeschlossener und bestandener Höheren Fachprüfung (Vorprüfung und Hauptprüfung) erlangen Absolventen und Absolventinnen der Weiterbildung zum Pensionsversicherungsexperten / zur Pensionsversicherungsexpertin den eidgenössisch anerkannten Titel: „diplomierter Pensionsversicherungs-Experte / diplomierte Pensionsversicherungs-Expertin“.

Innerhalb der Fortbildung zum dipl. Pensionsversicherungsexperten werden zwei Ausbildungsschwerpunkte gesetzt, welche auch innerhalb der Abschlussprüfung schriftlich sowie mündlich geprüft werden. Der erste Schwerpunkt „Versicherungsmathematik“ umfasst die Themen Finanzmathematik, Pensionsversicherungsmathematik, Lebensversicherungsmathematik, Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik. Innerhalb des zweiten Schwerpunkts „Rechts- und Sozialversicherungskunde“ werden die Themen AHV, IV, Rechtskunde, Versicherungen, Steuern, Personalvorsorge, Sozialversicherungen sowie Arbeitsvertragsrecht behandelt und geprüft.

Bis zur Vorprüfung der Weiterbildung zum Pensionsversicherungsexperten / zur Pensionsversicherungsexpertin müssen die Teilnehmenden einen Berufsabschluss als Kauffrau oder Kaufmann, respektive eine gymnasiale Maturität oder einen Handelsmittelschulabschluss vorweisen können, sowie mindestens zwei Jahre fachliche Berufserfahrung. Mindestens vier Jahre fachliche Berufserfahrung sowie die bestandene Vorprüfung sind bis zur Hauptprüfung erforderlich. Als fachliche Berufserfahrung wird eine berufliche Tätigkeit in einer selbständigen Personalvorsorge-Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts, in der Beratung für Personalvorsorge, bei einer Lebensversicherungsgesellschaft oder bei einem selbständigen Experten / einer selbständigen Expertin angerechnet.

Pensionsversicherungsexperten und Pensionsversicherungsexpertinnen sind meist auf Mandats-Basis bei Versicherungen, Treuhandgesellschaften, Personalvorsorgeeinrichtungen, Pensionskassen-Beratungsgesellschaften oder in Banken beschäftigt.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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