Pflegehelferin / Pflegehelfer (Zert.) :
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Fragen und Antworten
Kann ich den Kurs zur Pflegehelferin auch dann besuchen, wenn ich 100 Prozent Berufstätig bin?
Die Pflegehelferin / Pflegehelfer Ausbildung findet sowohl an Werktagen als auch am Samstag statt. Sie können also grundsätzlich gut Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, allenfalls ist eine vorübergehende Reduktion des Pensums dennoch sinnvoll. Da die Kurstage bereits früh im Voraus bekannt sind, können Sie gut vorausplanen und ihren Arbeitgeber darüber informieren bzw. mit ihm eine Lösung suchen.
Welche Schulbildung benötige ich für den Pflegehelfer Kurs?
Für die Teilnahme am Pflegehelfer und Pflegehelferinnen Lehrgang ist kein bestimmter Lehr- oder Schulabschluss vonnöten.
Welchen Abschluss erhalte ich nach der Ausbildung zur Pflegehelferin?
Nach Beendigung des Kurses für Pflegehelfer und Pflegehelferinnen erhalten Sie ein schulinternes Zertifikat, das Ihre Teilnahme bestätigt.
Brauche ich für den Lehrgang zum Pflegehelfer bereits bestimmte Erfahrungen?
Erfahrungen in der Pflege, dem Gesundheitswesen oder Sozialwesen sind für den Besuch des Kurses zum Pflegehelfer / zur Pflegehelferin nicht notwendig. Der Lehrgang richtet sich sowohl an Einsteiger, als auch an Wiedereinsteiger und Privatpersonen, die sich aus persönlichen Gründen in der Pflege von hilfsbedürftigen Menschen schulen lassen wollen.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Pflegehelferin?
Der Grundkurs Pflegehelfer / Pflegehelferin besteht aus einem theoretischen Teil von 120 Stunden bzw. Lektionen und einem Pflegepraktikum von 12 bis 15 Tagen. Insgesamt erstreckt sich die Ausbildung zur Pflegehelferin / zum Pflegehelfer über einen Zeitraum von einigen Monaten. Das Ausbildungsinstitut Ihrer Wahl gibt Ihnen gerne nähere Auskünfte.
Muss ich bestimmte Kriterien für die Zulassung zum Pflegehelfer Kurs erfüllen?
Um zu der Weiterbildung Pflegehelfer / Pflegehelferin zugelassen zu werden, ist es erforderlich, dass Sie mindestens 18 Jahre alt und in der Schweiz wohnhaft sind, die Schweizer Bürgerschaft oder den Ausländerausweis B oder C besitzen. Ausserdem sind gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (Niveau B1) und Schweizerdeutschkenntnisse (Verständnis) notwendig. Darüber hinaus sollten Teilnehmende mental, psychisch und physisch gesund sein sowie über Interesse an der Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger Menschen, insbesondere älterer Personen verfügen.
Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung
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Sich weiterzubilden ist nicht nur wichtig, um die berufliche Attraktivität halten bzw. steigern zu können, nach wie vor ist die Investition in eine Aus- oder Weiterbildung der effizienteste Weg, um die Chancen auf eine Lohnerhöhung zu steigern.
Das Schweizer Bildungssystem bietet eine grosse Auswahl an individuellen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten – je nach persönlichem Bildungsstand, Berufserfahrung und Ausbildungsziel.
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