Pressearbeit: Überzeugen Sie die Presse nachhaltig
Fragen und Antworten
Was genau ist Pressearbeit?
Pressearbeit oder auch Medienarbeit ist nicht gleichzusetzen mit PR (Public Relations), sondern muss glaubwürdig und korrekt sein. Sie zielt nicht darauf ab, ausschliesslich Sympathien zu erzeugen, sondern muss ist als Teil der Öffentlichkeitsarbeit einwandfrei recherchierte und sachlich korrekte Aussagen liefern. Die Pressemitteilungen werden von dem Pressesprecher / der Pressesprecherin an die Medien weitergegeben, welche diese für die Öffentlichkeit gegebenenfalls redaktionell bearbeiten und zur Verfügung stellen.
Gibt es auch eine Berufslehre in der Pressearbeit?
Im Bereich der Pressearbeit (PR) können Interessierte eine Berufslehre zum Kaufmann / zur Kauffrau EFZ Kommunikation anstreben. Die Praxisausbildung findet dabei etwa in Mediaagenturen, Werbeagenturen, bei Buchverlagen und Medienverlagen, in Druckereien, bei Vermarktern, Vermittlern oder eben auch in PR-Agenturen statt.
Wie lange dauern Weiterbildungen in der Pressearbeit?
Von eintägigen Seminaren bis hin zu mehrjährigen Masterstudiengängen werden im Bereich der Pressearbeit ganz unterschiedliche Weiterbildungen angeboten. Hier auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine Reihe von Bildungsangeboten und Schulen, die Sie über unser Kontaktformular auch gerne über weitere Kurse informieren, welche sie aktuell im Angebot haben.
Welche Zielgruppe spricht der CAS in Pressearbeit an?
Jeder Zertifikatslehrgang in der Pressearbeit spricht eine unterschiedliche Zielgruppe an. Meist sind es bereits in der Kommunikation von Unternehmen, Verbänden oder Verwaltung Tätige, für welche solche Lehrgänge konzipiert werden. Auch Personen mit Kommunikationsaufgaben in der Politik, dem Sozialwesen, dem Gesundheits- oder Schulwesen können angesprochen sein, ebenso wie Führungskräfte und High Potentials. Über die Zielgruppen informieren Sie die einzelnen Hochschulen.
Welche Voraussetzungen braucht es für die BP in Pressearbeit / PR?
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich der PR, der Werbung, dem Marketing oder Direktmarketing, dem Verkauf oder dem Journalismus müssen Teilnehmende vorweisen können, um zur Berufsprüfung (BP) in der Pressearbeit zugelassen zu werden. Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem dieser Bereiche müssen Teilnehmende vorweisen können, wenn sie nicht über einen kaufmännischen, grafischen oder Verkaufs-Abschluss mit EFZ, ein Handels-, Fachmittelschul-, Maturitäts-, HF-, FH- oder Universitäts-Diplom verfügen oder einen eidg. Fachausweis im branchennahen besitzen.
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