Rechtsfachmann / Rechtsfachfrau (HF)  (Region Basel):
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Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. In lernfördernder Atmosphäre bieten wir ein durchgängiges und praxisorientiertes Bildungsangebot für Ausbildung und Weiterbildung an den Standorten Bern, Muri-Gümligen und Solothurn. Mit unseren Bildungsangeboten wollen wir Sie in Ihrer Entwicklung unterstützen und fördern. Wir freuen uns, Sie in dieser Phase zu begleiten, damit gemeinsam das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann.
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Region: Aargau, Basel, Bern
Standorte: Bern, Gümligen, Solothurn
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Fragen und Antworten

Die Ausbildung an der Höheren Fachschule zum dipl. Rechtsfachmann / zur dipl. Rechtsfachfrau HF eignet sich für Kaufleute und Absolventen / Absolventinnen kantonal anerkannter Handelsmittelschulen ebenso wie für Polizisten und Polizistinnen (mit 3-jähriger beruflicher Grundbildung und Berufsprüfung) und Personen mit anderer 3-jähriger Berufsbildung mit kaufmännischer Zusatzausbildung, etwa einem Handelsdiplom, einem Fachausweis als Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau oder eidg. Diplom (HFP) als Betriebswirtschafter/in des Gewerbes. Zusätzlich müssen alle Ausbildungsteilnehmer/innen über eine zweijährige Berufspraxis verfügen sowie während der gesamten Ausbildung einer mindestens 50%-Beschäftigung nachgehen und dies in einer Tätigkeit, in der Rechtsfragen behandelt werden.

Folgende Weiterbildungen sind für eine Fachperson HF Recht sinnvoll:

  • Bachelor of Science ZFH in Wirtschaftsrecht
  • Bachelor of Science FH International Management
  • Nachdiplomstudiengänge an Höheren Fachschulen oder Fachhochschulen, z. B. Master of Advanced Studies MAS in Public Management, MAS in Unternehmensmanagement

Ein Rechtsfachmann HF oder eine Rechtsfachfrau HF haben folgende Aufgaben:

  • Rechtliche Aufgaben und Problemstellungen analysieren und bearbeiten
  • In öffentlichen Verwaltungen:
    • erstinstanzliche Verfügungen erstellen
    • bei Einsprachen und Rekursentscheiden das gesamte Vorverfahren durchführen
    • Gegenpartei und kantonale Ämter zur Stellungnahme einladen
    • Einsprache-Entscheide vorbereiten und der zuständigen Instanz zur Begutachtung und Beratung vorlegen
  • In Anwaltskanzleien:
    • kleinere Rechtsfälle bearbeiten
    • juristische Recherchen durchführen
    • öffentliche Urkunden und Registeranmeldungen entwerfen
  • In Treuhandfirmen:
    • rechtliche Beratung oder korrektes Erstellen von Verträgen, z.B. beim Verkauf von Liegenschaften oder bei Nachfolgeregelungen
  • Bei Untersuchungsorganen wie Polizei oder Staatsanwaltschaft:
    • kleinere Fälle wie Strassenverkehrs- oder Drogendelikte abwickeln

Die HF-Ausbildung zur dipl. Rechtsfachfrau / zum dipl. Rechtsfachmann erstreckt sich über die Dauer von drei Jahren.

Eine Rechtsfachmann HF-Weiterbildung befähigt zur juristisch korrekten Abwicklung der zugeteilten Aufgaben und vermittelt die im Rahmen des Aufgabengebiets notwenigen juristischen und verfahrenstechnischen Kompetenzen.

Teilnehmende der HF-Ausbildung zum dipl. Rechtsfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfrau HF müssen parallel zu ihrer Ausbildung im Umfang von mindestens 50 Prozent in einer Tätigkeit arbeiten, in der auch Rechtsfragen behandelt werden. Anerkannt werden kantonale Verwaltungen, Gemeindeverwaltungen, KMU, Anwaltskanzleien, Polizei, Staatsanwaltschaften, Untersuchungsrichteramt, KMU, Treuhandwesen, Bankwesen und Versicherungswesen.

Die Ausbildung zum dipl. Rechtsfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfrau HF gibt es in einer umfassenden (4 Jahre berufsbegleitend, 3 Jahre Vollzeit) und in einer verkürzten Variante (3 Jahre berufsbegleitend, 2 Jahre Vollzeit).

 

Zulassung zur verkürzten Ausbildung (3600 Lernstunden bei einschlägiger Vorbildung) gibt es für Teilnehmende mit:

  • Abschluss als Kaufmann EFZ / Kauffrau EFZ
  • jedem anderen EFZ plus Berufsmaturität
  • gymnasialer Maturität
  • Fachmaturität
  • Abschluss der Sekundarstufe II plus Abschluss einer weiterführenden formalen Tertiärausbildung im juristischen, kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Bereich (z.B. Paralegal mit eidg. Fachausweis, technischer Kaufmann/-frau mit eidg. Fachausweis, Betriebswirtschafter/-in mit eidg. Diplom, Dipl. Betriebswirtschafter/-in NDS HF) oder einer Weiterbildung als Polizist/in mit eidg. Fachausweis. 

Zulassung zur längeren Ausbildung (5400 Lernstunden bei fehlender einschlägiger Vorbildung) gibt es für Teilnehmende mit:

  • nicht-kaufmännischem EFZ (ohne Berufsmaturität)
  • Fachmittelschulausweis 

Ausserdem muss während der Ausbildung eine berufliche Tätigkeit von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden, in der Rechtsfragen behandelt werden (anerkannte Tätigkeitsfelder: KMU, Polizei, Untersuchungsrichteramt, Staatsanwaltschaft, Bank und Versicherungswesen, Treuhandwesen, Anwaltskanzlei, Gemeinde- oder kantonale Verwaltung).

Zivilrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Handelsrecht sowie Wirtschaftsrecht sind die Themenschwerpunkte der HF-Ausbildung zum dipl. Rechtsfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfrau HF.

Personen, die sich zum dipl. Rechtsfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfrau HF haben ausbilden lassen, bearbeiten Rechtsfälle, sind aber nicht vor Gericht aktiv. Sie arbeiten bei Polizeikorps und Versicherungsgesellschaften, bei Migrationsämtern, Sozialämtern und Treuhandgesellschaften, in KMU, Untersuchungsrichterämtern und Bankinstituten, bei Staatsanwaltschaften, in Bau- und Steuerverwaltungen, Vormundschaftsämtern, Strassenverkehrsämtern und in Anwaltskanzleien.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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