Der Revisor - Experten der Prüfung, Kontrolle und Überwachung von Geschäftsprozessen, Buchhaltung und Geschäftsleitung
Fragen und Antworten
Benötige ich Praxiserfahrung, um als Revisor zugelassen zu werden?
Mit einer Weiterbildung als diplomierter Wirtschaftsprüfer / diplomierte Wirtschaftsprüferin ist eine Fachpraxis von einem Jahr erforderlich, ebenso wie bei den anderen zulassungsberechtigten Abschlüssen. Weitere Informationen
Ist für den Lehrgang in eingeschränkter Revision bereits Berufserfahrung als Revisor vorzuweisen?
Der Kurs in eingeschränkter Revision setzt eine Zulassung als Revisionsexperte / Revisionsexpertin oder Revisor / Revisorin voraus.
Welche Fachweiterbildung benötige ich, um als Revisor zugelassen zu werden?
Für die Zulassung als Revisor / Revisorin müssen natürliche Personen entweder über ein eidgenössisches Diplom zum/zur Wirtschaftsprüfer/in oder über ein eidgenössisches Diplom als Treuhandexperte/-expertin, Steuerexperte/-expertin, Experte / Expertin in Rechnungslegung und Controlling verfügen. Auch Personen mit einem betriebswirtschaftliches, rechtswissenschaftliches oder wirtschaftliches schweizerischen Hochschulabschluss oder einem eidgenössischem Fachausweis als Treuhänder/in oder Fachmann / Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen können zugelassen werden, ebenso Personen mit einem der oben genannten adäquaten ausländischen Abschlüssen und entsprechender Fachpraxis sowie Kenntnisse über das Schweizer Recht. Zudem wird Fachpraxis von einem Jahr erwartet. Als Fachpraxis wird eine Tätigkeit im Rechnungswesen und der Rechnungsrevision angesehen, die von Revisionsexperten beaufsichtigt sein muss. Für alle gilt ein unbescholtener Leumund als obligatorisch.
Wie lange dauert die Weiterbildung zum dipl. Revisor?
Der Revisor Vorbereitungslehrgang auf die Höhere Fachprüfung (HFP) zum diplomierten Wirtschaftsprüfer / zur diplomierten Wirtschaftsprüferin dauert in der Regel vier Jahre.
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