Revisor
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Der Revisor - Experten der Prüfung, Kontrolle und Überwachung von Geschäftsprozessen, Buchhaltung und Geschäftsleitung

Um als Revisor eine Zulassung für externe Revisionen vom Bund zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als diplomierte/r Wirtschaftsprüfer/in;

- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als diplomierte/r Treuhandexperte/-expertin, Steuerexperte/-expertinnen oder Expertinnen und Experten in der Rechnungslegung und im Controlling, jeweils mit mindestens fünf Jahren Fachpraxis;

- Ein erfolgreich abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium in Betriebswirtschaft, Wirtschaftswissenschaft oder Rechtswissenschaft an einer schweizerischen Hochschule, Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidgenössischem Fachausweis oder Treuhänder/innen mit eidgenössischem Fachausweis, je mit mindestens zwölf Jahren Fachpraxis;

- Experten, welche eine mit obig aufgeführten Abschlüssen vergleichbare, ausländische Ausbildung abgeschlossen haben, entsprechende Fachpraxis aufweisen und die zwingenden Kenntnisse des schweizerischen Rechts nachweisen können.

- Einen unbescholtenen Leumund haben;

- Eine Fachpraxis von einem Jahr nachweisen kann.

 

Die meisten Unternehmen führen jedoch auch regelmässige oder ständige Interne Revisionen durch. Hierfür werden ebenfalls Revisoren oder sogenannte Financial Autotors beauftragt - nur dass hier die Anforderungen bezüglich den Abschlüssen weniger hoch sind. Nebst natürlich sehr fundierten Ausbildungen unterwerfen sich diese Revisoren einem Ethikkodex und den international anerkannten Berufsstandards des Institute of Internal Auditors (IIA), dem verschiedene nationale Verbände angehören.

 

Möchten Sie sich mehr über die Tätigkeit und die Ausbildung als Revisor / Revisorin informieren? Suchen Sie Bildungsangebote in diesem Bereich? Unter Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie verschiedene Bildungsangebote von renommierten Fachschulen.

Fragen und Antworten

Mit einer Weiterbildung als diplomierter Wirtschaftsprüfer / diplomierte Wirtschaftsprüferin ist eine Fachpraxis von einem Jahr erforderlich, ebenso wie bei den anderen zulassungsberechtigten Abschlüssen. Weitere Informationen

Der Kurs in eingeschränkter Revision setzt eine Zulassung als Revisionsexperte / Revisionsexpertin oder Revisor / Revisorin voraus.

Für die Zulassung als Revisor / Revisorin müssen natürliche Personen entweder über ein eidgenössisches Diplom zum/zur Wirtschaftsprüfer/in oder über ein eidgenössisches Diplom als Treuhandexperte/-expertin, Steuerexperte/-expertin, Experte / Expertin in Rechnungslegung und Controlling verfügen. Auch Personen mit einem betriebswirtschaftliches, rechtswissenschaftliches oder wirtschaftliches schweizerischen Hochschulabschluss oder einem eidgenössischem Fachausweis als Treuhänder/in oder Fachmann / Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen können zugelassen werden, ebenso Personen mit einem der oben genannten adäquaten ausländischen Abschlüssen und entsprechender Fachpraxis sowie Kenntnisse über das Schweizer Recht. Zudem wird Fachpraxis von einem Jahr erwartet. Als Fachpraxis wird eine Tätigkeit im Rechnungswesen und der Rechnungsrevision angesehen, die von Revisionsexperten beaufsichtigt sein muss. Für alle gilt ein unbescholtener Leumund als obligatorisch.

Der Revisor Vorbereitungslehrgang auf die Höhere Fachprüfung (HFP) zum diplomierten Wirtschaftsprüfer / zur diplomierten Wirtschaftsprüferin dauert in der Regel vier Jahre.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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