Revisoren und Revisorinnen - eine anspruchsvolle und verantwortungsschwere Tätigkeit
Fragen und Antworten
Ist es möglich, direkt nach der Weiterbildung zur dipl. Wirtschaftsprüferin als Revisorin zu arbeiten?
Sofern Sie über ein eidgenössisches Diplom als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin respektive einen anderen, zulassungsberechtigten Abschluss verfügen, können Sie nach einem Jahr Fachpraxis die Zulassung zur Erbringung von Revisionsdienstleistungen beantragen.
Ist es auch möglich, mit dem Diplom als Expertin in Rechnungslegung und Controlling als Revisorin zu arbeiten?
Als Revisorin respektive Revisionsexpertin können Sie auch mit einem Abschluss als eidgenössisch diplomierte Expertin in Rechnungslegung und Controlling arbeiten, jedoch werden mindestens fünf Jahre Fachpraxis im Rechnungswesen und der Rechnungsrevision erwartet. Zwei Drittel der Fachpraxis müssen von einem/einer zugelassenen Revisionsexperten/-expertin beaufsichtigt sein.
Welche Inhalte werden in der Revisorin Weiterbildung in eingeschränkter Revision vermittelt?
Die berufsbegleitende Weiterbildung vermittelt praxisorientiertes Wissen rund um die eingeschränkte Revision und das neue Rechtslegungsrecht. Dazu werden nach einer Einführung unter anderem folgende Themen behandelt: Zulassung, Aufsicht, Qualitätssicherung, Mandatsannahme und -beendigung, Unabhängigkeit, Kapitalverlust, Überschuldung, Verantwortlichkeiten, Prüfungsplanung, Risikobeurteilung, Prüfungsdurchführung, Dokumentation, Prüfungsbeendigung, Berichtserstattung, Gewinnverwendung und GV-Beschlüsse. Für eine detaillierte Inhaltsauflistung lassen Sie sich über unser Kontaktformular am besten ganz einfach und unverbindlich die aktuellen Kursunterlagen zukommen.
Welche Weiterbildung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Revisorin?
Für die Zulassung der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB als Revisor oder Revisorin werden verschiedene Ausbildungswege anerkannt. So werden eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen zugelassen, ebenso eidgenössisch diplomierte Treuhandexperten/-expertinnen, Steuerexperten/-expertinnen und Experten/Expertinnen in Rechnungslegung und Controlling. Personen mit einem Schweizer Hochschulabschluss einer wirtschaftlichen, rechtswissenschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Studienrichtung, Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen sowie Treuhänder/innen mit eidgenössischem Fachausweis können ebenso eine Zulassung beantragen wie Kandidaten mit gleichwertigem ausländischem Abschluss sowie Kenntnissen des Schweizer Rechts. Für alle gilt ein unbescholtener Leumund und mindestens ein Jahr Fachpraxis in der Rechnungsrevision oder Rechnungslegung unter Beaufsichtigung eines zugelassenen Revisors als obligatorisch.
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