Im Vorbereitungslehrgang auf die Berufsprüfung «Treuhänderin / Treuhänder» befassen Sie sich mit diesen Themen:
Nach Abschluss der Weiterbildung sind Sie als Treuhänderin / Treuhänder mit eidg. Fachausweis in der Lage, für ein kleineres Unternehmen die Buchhaltung zu führen, die Steuerdeklaration zu erstellen, eine eingeschränkte Revision durchzuführen, die Lohnbuchhaltung zu führen und die Kunden in rechtlichen Fragen zu beraten.
Im Einzelnen bedeutet das: Sie können Kontenpläne einrichten, den laufenden Geschäftsverkehr verbuchen, Jahresabschlüsse erstellen und die Revision vorbereiten. Sie kennen die Termine und Fristen für das Einreichen der Steuererklärungen, können die Veranlagungen prüfen und Einsprachen begleiten. Bei grossen Revisionen wirken Sie als Treuhänder / Treuhänderin unterstützend mit; eingeschränkte Revisionen können Sie selbständig durchführen samt Erstellen des Revisionsberichts. Firmengründungen können Sie mithilfe von Beratungen in Rechts- und Versicherungsfragen begleiten und zudem z.B. Liquiditätsplanungen und Investitionsrechnungen erstellen, die Lohnbuchhaltung aufsetzen und die Personaladministration betreuen.
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