Urheberrecht
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Das Urheberrecht: Schutz geistigen Eigentums

Das Urheberrecht bezeichnet das Recht auf Schutz von geistigem Eigentum. Als Geistiges Eigentum werden Werke bezeichnet, welche über einen individuellen Charakter verfügen und eine geistige Schöpfung erkennen lassen. Einige Werke werden speziell erwähnt:

- Sprachwerke aus Literatur und Wissenschaft

- Musikalische und andere akustische Werke

- Bildende Kunst

- Wissenschaftliche oder technische Werke

- Werke der Baukunst

- Werke der angewandten Kunst

- Visuelle- und audiovisuelle Werke

- Choreographien und Pantomimen

- Computerprogramme

 

Das Urheber-Recht räumt dem Urheber (natürliche Person/en) das Recht auf Erstveröffentlichung und auf Anerkennung der Urheberschaft ein. Ausserdem zählen folgende Rechte zum Recht der Urhebung:

- Das Erstellen von Werkexemplaren (Drucke, Tonträger etc.)

- Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Veräusserung der Werkexemplare

- Die Präsentation, Vorführung oder Vermarktung des Werkes

- Das Senden und Weitersenden von Werken z.B. über Leitungen

- Das Vermieten der Werkexemplaren

 

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Fragen und Antworten

Das Urheberrecht gewehrt eine Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers. Bei Computerprogrammen sind dies 50 Jahre. Danach fällt es in die Public Domain und darf frei verwendet werden.

Die gesetzlichen Grundlagen, Schutzvoraussetzungen und die verschiedenen Kategorien urheberrechtlich geschützter Werke, die Schranken dieses Schutzrechtes sowie Fallbeispiele werden in diesem Kurs eingehend behandelt. Teilnehmende wissen um die Rechte von Urhebern und Urheberinnen und erhalten einen Überblick über das nationale und internationale Urheberrecht sowie verwandte Schutzrechte.

Das Seminar zum Thema Urheberrecht steht allen Personen offen, die sich Grundwissen in diesem Bereich aneignen wollen. Bestimmte Voraussetzungen oder Kenntnisse sind nicht erforderlich?

Geistiges Eigentum (Intellectual Property – IP) zu schützen ist Ziel der Schutzrechte. Anders als im Patentrecht wird beim Urheberrecht nicht die technische Erfindung von Produkten oder Verfahren geschützt, sondern das Werk an sich. Dies können drei simpel erscheinende Zeilen eines Gedichts sein oder ein kunstvoll geschaffenes, wenn auch illegales Graffito. Anders als beim Patentrecht oder auch dem Markenschutz muss das Urheberrecht nicht beantragt werden. Es tritt ab dem Zeitpunkt seiner Entstehung in Kraft und verbietet es, ohne Erlaubnis des Urhebers oder der Urheberin das Kunstwerk zu verwenden.

Wenngleich wir hier auf Ausbildung-Weiterbildung.ch mitunter keine Kurse explizit zum Thema Urheberrecht aufgeschaltet haben, so können Sie solche jedoch dennoch buchen. Wenden Sie sich dazu einfach über unser Kontaktformular an den Anbieter, der auch die Zertifikatskurse in Designrecht, Patentrecht und Markenrecht anbietet – IGE, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum – welches auch Seminare zu diesem Schutzrecht anbietet.

Im Urheberrecht sind alle Werke der Literatur und der Kunst geschützt, auch Computerprogramme. Dies umfasst auch Arbeiten von Musikern, Filmern, Interpreten, Fotografen, Pantomimen, Designer und alle Schaffende von geistigem Eigentum mit individuellem Charakter. Dies kann ebenso eine Comicfigur sein, als auch das Design eines Stuhls, eine Kolumne, ein Theaterstück oder ein Werbefoto.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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