Yogalehrerin / Yogalehrer / Yogatherapeutin / Yogatherapeut (Zert.) (Uster):
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Fragen und Antworten
Wer darf sich Yogatherapeut nennen?
Der Begriff Yogatherapeut bzw. Yogatherapeutin ist nicht geschützt in der Schweiz. Dennoch gibt es die möglichkeit, den anerkannten Titel "Komplementärtherapeutin mit eidg. Diplom (HFP)" mit Schwerpunkt Yogatherapie zu erlangen.
Für den Zugang zur Höheren Fachprüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Berufsabschluss oder gleichwertiger Abschluss auf Sekundarstufe II
- Methodenausbildung in Yoga
- Branchenzertifikat der OdA KT
- Kurs Medizinische Grundlagen
- Kurs Tronc Commun
- 36 Stunden Supervision
- Berufserfahrung in Yogatherapie
Kann sich jeder Yogalehrer nennen?
Im Gegensatz zur Yogatherapie im Bereich der Komplementärtherapie kann man sich nach einem kurzen Instruktorenkurs im Bereich Yoga als Yogalehrer bzw. -lehrerin bezeichnen und Kurse anbieten.
Was macht ein Yogatherapeut bzw. eine Yogatherapeutin?
In der Yogatherapie geht es nicht in erster Linie um Beweglichkent, Entspannung und Fitness, sondern darum, dass Patientinnen und Patienten beispielsweise bei chronischen Beschwerden psychischer oder physischer Art eine linderung von Symptomen erzielen und ihr Wohlbefinden und ihre Resistenz steigern können.
Was unterscheidet Yoga von Yogatherapie?
Eine Yogalektion - z.B. in einem Fitnesszenter - dient dazu, dass Teilnehmende Yogapraktiken lernen, beweglicher und ausgegelichener werden, während Yogatherapie zum Ziel hat, Symptome zu lindern und den Gesundheitszustand und das Wohlbefinden der Klient/innen zu verbessern.
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