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Fragen und Antworten
Ist Erfahrung im Automobilgewerbe notwendig, um die BP zur Autoverkäuferin antreten zu können?
Ohne Erfahrung im Automobilgewerbe wird kein Interessent zur Berufsprüfung (BP) Automobil-Verkaufsberater/in zugelassen. Wer im Besitz einer Grundbildung oder eines gleichwertigen Ausweises ist, der muss für die Weiterbildung zur Autoverkäuferin mindestens zwei Jahre Erfahrung im Automobilverkauf innerhalb der Schweiz nachweisen können, mindestens sieben Jahre, davon vier in der Schweiz, wenn Sie keinen Lehrabschluss besitzen.
Ist die Ausbildung zur Autoverkäuferin anerkannt?
Die Weiterbildung zur Autoverkäuferin kann als Berufsprüfung abgeschlossen werden, welche bei Bestehen zum Titel „Automobil-Verkaufsberater/in mit eidg. Fachausweis“ führt und damit in der ganzen Schweiz anerkannt wird.
Muss ich während der Weiterbildung zur Autoverkäuferin auch Prüfungen ablegen?
Um zur Berufsprüfung (BP) Automobil-Verkaufsberater/in zugelasen zu werden, benötigen Sie acht Modulabschlüsse, die Sie im Laufe Ihrer Ausbildung ablegen. Dazu besuchen Sie die entsprechenden Kurse und legen nach jedem Modul eine Prüfung ab, die bei Bestehen mit einem Attest / Zertifikat bestätigt wird. Sobald Sie alle acht Modulabschlüsse besitzen, können Sie sich für die nächste Berufsprüfung zum Autoverkäufer / zur Autoverkäuferin anmelden. Die einzelnen Zertifikate sind drei Jahre gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie zur BP antreten, andernfalls verfällt ihre Gültigkeit.
Kann ich neben der Ausbildung zur Autoverkäuferin weiterhin arbeiten?
Bei der Weiterbildung zur Autoverkäuferin (Automobil-Verkaufsberater/in mit eidg. Fachausweis) handelt es sich um eine berufsbegleitende Fortbildung, welche Ihnen ermöglicht, Ihrer beruflichen Beschäftigung auch weiterhin, wenn auch reduziert, nachzukommen. Je nach Modul werden Tages- Wochen- oder Abendkurse angeboten.
Wie lange brauche ich, um den Kurs für die Berufsprüfung zur Autoverkäuferin zu beenden?
Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die eidgenössische Berufsprüfung zur angehenden Autoverkäuferin erstreckt sich berufsbegleitend über den Zeitraum von zwei Semestern, also einem Jahr.
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