Voraussetzungen für die Zulassung zu den Studiengängen Biomedizinische Analytikerin HF / Biomedizinischer Analytiker HF
Im Rahmenlehrplan sind die allgemeinen Voraussetzungen festgehalten. Einzelheiten der Aufnahmebedingungen und das Aufnahmeverfahrens legen die Höheren Fachschulen selbst schriftlich fest. Für die Zulassung zu einem Studiengang «Biomedizinische Analytikerin HF / Biomedizinischer Analytiker HF» gelten im Allgemeinen folgende Voraussetzungen:
Allgemeine Schulische Anforderung:
Für die Zulassung wird einer der folgenden schweizerischen Bildungsabschlüsse verlangt:
- Gymnasiale Maturität, Berufsmaturität oder Fachmaturität (vorzugsweise Richtung Gesundheit)
- Lehrabschluss mit EFZ; bei EFZ in einem gesundheitlich-medizinischen Beruf wie z.B. medizinische Praxisassistentin, Biologielaborant, Drogistin oder Fachangestellte Gesundheit) erlassen manche Bildungsanbieter eventuell ein Studienjahr.
- andere gleichwertige Ausbildungsabschlüsse
Ausserdem brauchen Sie:
- gute Schulnoten in Biologie, Chemie, Physik und Mathematik
- gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse
- gute Englischkenntnisse.
Bestehen der Eignungsabklärung:
Abhängig vom Bildungsanbieter findet die Eignungsabklärung z.B. in Form einer Aufnahmeprüfung oder eines Gespräch statt. Die Eignungsabklärung kann aus mehreren Schritten bestehen, zum Beispiel:
- Absolvieren und Bestehen eines Eignungstests wie z.B. Multicheck Kompetenzanalyse Gesundheit HF
- 2-tägiges Eignungspraktikum in einem Spital oder Privatlabor
- Einreichen eines Portfolios / Dossiers (bestehend aus Anmeldeformular, Schul- und Arbeitszeugnissen, Multicheck-Auswertung, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Fremdbeurteilung des Praktikumsbetriebs)
- halbstündiges Eignungsgespräch mit zwei Expertinnen
Einige Zeit nach dem Aufnahmegespräch erhalten Sie den schriftlichen Bescheid, ob Sie das Aufnahmeverfahren bestanden haben und in den Studiengang biomedizinische Analytik HF aufgenommen werden.