Gebäudereinigerin / Gebäudereiniger: Ausbildung, Weiterbildung, Überblick Schulen und Angebote (neu: Fachfrau / Fachmann Reinigungstechnik EFZ)
Fachmann Reinigungstechnik EFZ / Fachfrau Reinigungstechnik EFZ (ehemals Gebäudereiniger / Gebäudereinigerin): Da bleibt alles sauber
Fragen und Antworten
Muss ich für die Nachholbildung (Art. 32 BBV) zum Fachmann Reinigungstechnik EFZ / zur Fachfrau Reinigungstechnik EFZ (ehemals Gebäudereiniger EFZ / Gebäudereinigerin EFZ) etwas bezahlen?
Da die Nachholbildung nach Art. 32 BBV u.a. an Schulen stattfindet und die Teilnehmenden im Gegenzug keine Arbeitsleistung erbringen, wie es bei einer beruflichen Grundbildung (Berufslehre) sonst üblich ist, entfallen Kosten für die gesamte Ausbildung. Diese lauten folgendermassen:
- Lehrmittel und Einschreibgebühren: ca. CHF 1'000.-
- Unterricht in Spezialklassen für Erwachsene (Berufskunde und Allgemeinbildung): ca. CHF 16'400.– (je nach Schule)
- Überbetriebliche Kurse: ca. CHF 4'000.–
- Abschlussprüfung: ca. CHF 1'000.–
Hinsichtlich der Übernahme von Unterrichtskosten durch den Kanton existieren unterschiedliche Regelungen.
Gewisse Kantone gewähren beispielsweise Stipendien. Auskünfte erteilt hier die jeweilige Gemeindekanzlei.
Wird die Nachholbildung zum/zur Gebäudereiniger/in (neu: Fachfrau / Fachmann Reinigungstechnik EFZ) in Vollzeit durchgeführt?
Bei der Nachholbildung für Erwachsene zum Fachmann Reinigungstechnik EFZ / zur Fachfrau Reinigungstechnik EFZ (ehemals Gebäudereiniger EFZ / Gebäudereinigerin EFZ) handelt es sich um einen berufsbegleitenden Lehrgang, welcher im Unterricht auf das Qualifikationsverfahren vorbereitet.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Fachmann Reinigungstechnik EFZ / zur Fachfrau Reinigungstechnik EFZ (ehemals Gebäudereiniger EFZ / Gebäudereinigerin EFZ)?
Die Nachholbildung für Erwachsene zum Fachmann Reinigungstechnik EFZ / zur Fachfrau Reinigungstechnik EFZ (ehemals Gebäudereiniger EFZ / Gebäudereinigerin EFZ) dauert zwei Jahre und wird berufsbegleitend absolviert.
Welche Voraussetzungen müssen für die Nachholbildung zum/zur Gebäudereiniger/in EFZ (neu: Fachfrau / Fachmann Reinigungsrechnik EFZ) erfüllt werden?
Um zum Qualifikationsverfahren (QV, auch Lehrabschlussprüfung, LAP, genannt) zum Fachmann Reinigungstechnik EFZ / zur Fachfrau Reinigungstechnik EFZ (ehemals Gebäudereiniger EFZ / Gebäudereinigerin EFZ) zugelassen zu werden, sind mindestens 5 Jahre berufliche Praxis, davon 3 Jahre im Bereich Gebäudereinigung, vorzuweisen. Ebenfalls wichtig sind gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. B2-Niveau).
Infos, Tipps und Tests zur Nachholbildung für Erwachsene «Fachmann Reinigungstechnik EFZ / Fachfrau Reinigungstechnik EFZ (ehemals Gebäudereiniger / Gebäudereinigerin)»
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