Immobilien-Treuhänder / Immobilien-Treuhänderin (HFP) (Region Zentralschweiz):
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Fragen und Antworten
Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Prüfung zum dipl. Immobilientreuhänder?
Zur Höheren Fachprüfung dipl. Immobilientreuhänder/in wird zugelassen, wer über einen eidgenössischen Fachausweis in der Immobilienwirtschaft oder über ein Diplom einer höheren Fachprüfung, einer höheren Fachschule oder einer Fachhochschule verfügt. Zudem muss eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft, wovon mindestens zwei Jahre in der Schweiz, im Anschluss an einen der oben genannten Abschlüsse nachgewiesen werden.
In jedem Fall dürfen keine dem Prüfungszweck widersprechenden Einträge im Strafregister vorhanden sein.
Besteht nach der HFP zum dipl. Immobilientreuhänder die Möglichkeit einer aufbauenden Weiterbildung?
Im Anschluss an die Weiterbildung mit Höhere Fachprüfung zum Diplom Immobilientreuhand besteht die Möglichkeit, sich in einem Nachdiplomstudiengang zum Master of Advanced Studies in Real Estate Management oder Immobilienmanagement weiterzubilden. Auch CAS Zertifikatslehrgänge können als kurze Weiterbildungsmassnahme für diplomierte Immobilientreuhänder sehr zu empfehlen sein, ebenso wie der MBA Real Estate Management.
Wie lange dauert die Immobilien-Treuhand-Weiterbildung zum Immobilientreuhänder / zur Immobilientreuhänderin (HFP)?
Die Immobilientreuhänderin / Immobilientreuhänder-Ausbildung zum eidg. Diplom dauert 1 – 1.5 Jahre und wird berufsbegleitend absolviert.
Welche Tätigkeiten in der Immobilienwirtschaft kann ich als Berufserfahrung für die Höhere Fachprüfung Immobilientreuhänderin anrechnen lassen?
Für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung Immobilientreuhänder/in sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft erforderlich - davon 2 Jahre in der Schweiz.
Das Prüfungssekretariat (Schweizerische Fachprüfungskommission SFPKIW) führt zu diesem Zweck eine Liste mit Tätigkeiten, die als Beruf in der Immobilienwirtschaft anerkannt werden.
Tipps, Tests und Infos zu «Immobilien-Treuhänder / Immobilien-Treuhänderin (HFP)»
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