Abschluss, Diplom und Titel
Die Berufsprüfung zum Prozessfachmann mit eidg. Fachausweis / zur Prozessfachfrau mit eidg. Fachausweis kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden. Sie findet jährlich statt, sofern mindestens 25 Kandidatinnen und Kandidaten für die Prüfung in deutscher Sprache die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. (in französischer Sprache mind. 8 Kandidaten/-innen und in italienischer Sprache mind. 3 Kandidaten/-innen)
Die Kandidaten und Kandidatinnen werden mind. 60 Tage vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie zulässige Hilfsmittel) sowie das Verzeichnis der Experten/-innen.
Die eidg. Berufsprüfung ist in zwei Teile aufgeteilt:
1) Fallstudie 1 (schriftlich 3.5 Stunden) und Mini Cases 1 (schriftlich, 1.5 Stunden)
Für die Fallstudie erhalten die Kandidaten/-innen einen realitätsnahen Fall, welchen sie schriftlich bearbeiten müssen. Im ersten Teil werden in der Fallstudie die Handlungskompetenzen* aus den Bereichen A, B und E geprüft. In den Mini Cases müssen die Kandidaten/-innen mehrere realitätsnahe Fälle bearbeiten. Hier werden die Handlungskompetenzen aus den Bereichen A und B geprüft.
2) Fallstudie 2 (schriftlich, 3.5 Stunden) und Mini Cases 2 (schriftlich, 1.5 Stunden)
In der Fallstudie 2 wird in dem von den Kandidaten und Kandidatinnen zu bearbeitenden realitätsnahen Fall die Handlungskompetenzen aus den Bereichen C, D und E geprüft. In den Mini Cases 2 werden die Handlungskompetenzen aus den Bereichen C und D an mehreren realitätsnahen Fällen geprüft, welche die Kandidaten/-innen schriftlich bearbeiten müssen.
Hinweis: In allen Prüfungsteilen beziehen sich die zu lösenden Aufgaben auf Beispiele aus der Produktion.
Die Handlungskompetenzen werden in der Wegleitung im Detail beschrieben. Den Link hierzu finden Sie in den Antworten.
Diplom und Titel
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Prozessfachfrau mit eidg. Fachausweis / Prozessfachmann mit eidg. Fachausweis» zu führen.
Auf Französisch: «Agente de processus avec brevet fédéral / Agent de processus avec brevet fédéral»
Auf Italienisch: «Specialista aziendale in processi con attestato professionale federale»
Auf Englisch (Achtung: nur eine Empfehlung, kein geschützter Titel): «Process Specialist, Federal Diploma of Higher Education»