Ein anerkannter Abschluss in Psychotherapie ist Voraussetzung dafür, psychotherapeutisch arbeiten zu dürfen. Wer als Psychotherapeut/in selbständig arbeiten möchte, ist ausserdem darauf angewiesen, über Krankenkassen abrechnen zu können, weil viele Klienten nicht in der Lage sind, die Therapie persönlich zu bezahlen.
Ärzte mit Psychotherapie-Weiterbildung sind berechtigt, direkt über die Krankenkassen abzurechnen. Psychologische Psychotherapeut/innen können in Zusammenarbeit mit einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie über die Krankenkassen abrechnen. Diese Zusammenarbeits-Form wird delegierte Psychotherapie genannt.
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