Erwachsenenschutz
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Erwachsenenschutz: Kurse mit einem hohen Theorie-Praxis-Transfer

Anders als beim Kindesschutz, hat es beim Erwachsenenschutz Anfang des Jahres 2013 nicht nur einige Anpassungen, sondern gravierende Änderungen und Neuerungen gegeben. Dies bedeutet für alle Fachpersonen aus dem Bereich der Pädagogik, Sozialen Arbeit, Psychologie und des Rechts, die mit dem Erwachsenen- oder auch Kindesschutzrecht beruflich in Kontakt kommen, dass sie sich umfangreich über diese neusten Entwicklungen informieren müssen, um für ihren Berufsalltag professionell vorbereitet zu sein. Um dies zu ermöglichen und einen hohen Theorie-Praxis-Transfer leisten zu können, werden spezielle Erwachsenenschutzrecht-Weiterbildungskurse angeboten, die sich mit dieser Thematik fundiert auseinandersetzen.

 

So finden sich einige interessante Bildungsangebote aus dem Sozialrecht, die das Ziel haben, Ihnen grundlegendes Fachwissen und gesteigerte Handlungskompetenzen zu sichern. Eine mögliche Weiterbildung im Erwachsenenschutz ist ein Weiterbildungslehrgang für Personen, die bereits in diesem Bereich tätig sind und über gute Grundlagenkenntnisse verfügen. Solch ein Lehrgang erstreckt sich über etwas mehr als 60 Kontaktstunden und beinhaltet Themen wie:

• Gesetzliche Vertretungsrechte

• Fürsorgerische Unterbringung

• Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag

• Beistandschaft im Erwachsenenschutz

• Erwachsenenschutz und Demenzerkrankte

 

Neben Weiterbildungslehrgängen, die den Teilnehmern ein Zertifikat verleihen, gibt es auch interessante Weiterbildungsangebote auf Hochschulebene, beispielsweise einen CAS. Ein solcher Certificate of Advanced Studies Nachdiplomstudiengang ist beispielsweise in Sozialversicherungsrecht oder in Strafvollzugsrecht, aber auch in Erwachsenen- und Kindesschutzrecht möglich. Sie entscheiden selbst, ob Sie zur Kenntnisgewinnung über das Erwachsenenschutzgesetz 2013 vertiefendes Wissen in CAS oder Weiterbildungskursen sammeln möchten, in mehrtägigen Seminaren oder umfangreichen Studiengängen. Informieren Sie sich hier auf Ausbildung-Weiterbildung.ch über alle wichtigen Informationsveranstaltungen und Kurse in Ihrer Nähe.

Fragen und Antworten

Der Zertifikatslehrgang CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht besteht aus zwei Pflichtteilen sowie einem Wahlpflichtteil, innerhalb dessen Sie sich für den Schwerpunkt Erwachsenen- oder Kindesschutz festlegen können. Der erste Pflichtkurs vermittelt Ihnen Wissen in den folgenden Bereichen: Grundrechte und staatliches Handeln; Datenschutz in der Sozialen Arbeit; Grundlagen Erwachsenen-Schutzrecht; Grundlagen Kindesschutzrecht; Amt des Beistands und Verantwortlichkeiten; Behördenorganisation im KESR und externe Stellen; Erfahrungsbericht; Verfahren, Kinderrechte. Im Wahlpflichtteil Erwachsenenschutz werden Sie in den Bereichen Gesetzliche Vertretungsrechte; Eigene Vorsorge: Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag; Fürsorgliche Unterbringung; Beistandschaft; Vermögensverwaltung und Behörden-Mandatsperson-Zusammenarbeit; Erwachsenenschutz und Demenzkranke geschult. Der letzte Teil, die Pflichtkurse 2 bestehen aus den Kursen: Umgang mit psychisch Kranken; Umgang mit Gewalt; Kinder psychisch erkrankter Eltern; Arbeit im Zwangskontext. Für nähere Informationen zu Inhalt und Aufbau des Weiterbildungslehrgangs wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Fachhochschule.

Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Anschluss an den Studienabschluss in Sozialer Arbeit oder einer benachbarten Disziplin sind Voraussetzung für den Zertifikatslehrgang an einer Fachhochschule in Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

Teilnehmende des CAS (Certificate of Advanced Studies) Weiterbildungslehrgangs in Kindes- und Erwachsenenschutzrecht erlangen umfassendes Wissen über das neue KESR, seine Neuerungen und Haupt-Ziele, die Verfahrensweisen und die Hintergründe, das System und die Handlungs-Prinzipien. Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Lehrgangs sind in der Lage, ihre neu erworbenen Kompetenzen und ihr Wissen im Berufsalltag effektiv anzuwenden und auf diese Weise zu einer wirksamen Umsetzung des KESR beizutragen.

Der Certificate of Advanced Studies Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hat einen Umfang von 15 ECTS-Punkten mit 192 Kontaktstunden, die sich auf 24 Tage über die Dauer von ungefähr einem Jahr verteilen.

Personen aus der Sozialen Arbeit, der Pädagogik, Psychologie oder mit juristischem Hintergrund, welche sich mit dem Kindesschutz oder auch Erwachsenenschutz befassen und in diesem Bereich Ihre Kompetenzen fundiert erweitern wollen, sind Zielgruppe dieses Certificate of Advanced Studies.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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