Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin (BP): Anbieter, Infos, Selbsttest, FAQ
Sozialbegleiter: der eidgenössische Fachausweis für eine kompetente Unterstützung
Fragen und Antworten
Über welche Vorbildung müssen Teilnehmer der BP zum Sozialbegleiter verfügen?
Für die Zulassung zur Berufsprüfung (BP) Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin mit eidg. Fachausweis ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden über einen Lehrabschluss als Fachmann / Fachfrau Betreuung EFZ, Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ oder einen anderen gleichwertigen Ausweis im Gesundheits- oder Sozialbereich verfügen sowie im Anschluss mindestens zwei Jahre mit einem mindestens 50%-Pensum in der Begleitung und Betreuung im Sozialbereich gearbeitet haben. Bei einem reduzierten Pensum müssen entsprechend mehr Jahre Berufspraxis vorgewiesen werden. Alternativ kann ein Sekundarstufe II Abschluss mit anschliessend mindestens dreijähriger Berufserfahrung zu mindestens 50% im genannten Bereich als Zulassungsvoraussetzung dienen. Auch hier gilt entsprechende Verlängerung der Berufstätigkeit bei einem niedrigeren Pensum. Bei beiden Varianten muss die Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre vor Prüfungsanmeldung erfolgt sein und zwar mit höchstens 25% dokumentierter Freiwilligenarbeit.
Welche Inhalte vermittelt die Ausbildung zum Sozialbegleiter?
Während der Weiterbildung zur Sozialbegleiterin / zum Sozialbegleiter schulen die Teilnehmenden ihre persönlichen Ressourcen und ihre Persönlichkeit, auch im Bereich der Kommunikation, des Selbstmanagements und der Gesprächsführung. Fachlich werden die Auszubildenden in Theorien, Handlungsansätzen, Methoden und im Fachwissen rund um die Sozialbegleitung und die praktische Umsetzung dieser unterrichtet. Dies umfasst etwa Methoden des Unterstützungsmanagements, des Projektmanagements und der Sozialarbeit, aber auch den sicheren Umgang mit der Budgetierung, Formularen, Dokumentationen, Protokollen und Checklisten. Wissen erlangen die angehenden Sozialbegleiter/innen zudem zu Themen wie Psychopathologie, Sozialrecht, Altersarbeit, Sucht, interkulturelle Kompetenz, Migration, Behandlungsansätze, Co-Abhängigkeit, schwere Krisen sowie Arbeitsintegration.
Wo finden Sozialbegleiter eine Anstellung?
Sozialbegleiter und Sozialbegleiterinnen werden sowohl von Privatpersonen angestellt, als auch von sozialen Diensten, privaten Organisationen, Kirchen, Institutionen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden, Vormundschaftsbehörden oder Gesundheitsligen.
Welche Tätigkeiten übt eine Sozialbegleiterin aus?
Eine Sozialbegleiterin / ein Sozialbegleiter mit eidg. Fachausweis unterstützen Menschen bei der Bewältigung ihres Alltages bei ihnen zu Hause. Somit ist die Sozialbegleitung aufsuchend und auf eine länger andauernde Begleitung ausgelegt, sowohl bei Einzelpersonen, als auch bei Familien oder Gruppen. Sozial-Begleiter/innen begleiten ihre Klienten/innen bei ihrer Alltagsbewältigung, der Gestaltung der Freizeit und im sozialen Beisammensein, wobei die Selbstbestimmung des Klienten / der Klientin immer im Vordergrund steht. Sozialbegleiter/innen achten auf die Bedürfnisse der begleiteten Personen, ermutigen sie im Kontakt mit anderen und darin, ihre eigenen Ressourcen wahrzunehmen und einzusetzen. Da sie im Auftrag arbeiten, ist es erforderlich, dass sie sich mit der Planung, Dokumentation und Evaluation ihrer Arbeit befassen und gegebenenfalls auch andere Fachpersonen mit einbeziehen.
Welchen Abschluss erwerben Sozialbegleiter nach der Ausbildung?
Nach Abschluss der bestandenen Berufsprüfung in der Sozialbegleitung erlangen Absolventen und Absolventinnen den geschützten Titel: «Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter mit eidgenössischem Fachausweis».
Wie lange dauert die Weiterbildung zur Sozialbegleiterin FA?
Die Weiterbildung zur Sozialbegleiterin mit eidgenössischem Fachausweis dauert je nach Schule unterschiedlich lange, zwischen 65 und 90 Tagen, verteilt auf 2 bis 3 Jahre. Erkundigen Sie sich deshalb direkt bei der Schule Ihrer Wahl über die Dauer der Ausbildung.
Infos, Tipps und Tests zur Weiterbildung «Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin (BP)»
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