Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin (BP): Anbieter, Infos, Selbsttest, FAQ

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Sie möchten einen Job in der Sozialarbeit ausüben? Suchen Sie eine Schule für Ihre Ausbildung oder Weiterbildung zum eidg. Fachausweis als Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin (BP)? Hier finden Sie sofort passende Angebote in Sozialbegleitung:

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Sozialbegleiter: der eidgenössische Fachausweis für eine kompetente Unterstützung

Häufig ist es für Menschen nicht möglich ihren Alltag alleine zu bewältigen. Sie benötigen professionelle Unterstützung und einen Menschen, der auf ihre Sorgen und Probleme eingeht, ihnen zuhört und sie begleitet. Ein Sozialbegleiter ist genau eine solche Person, die den Betroffenen hilfreich zur Seite steht und sie über einen längeren Zeitraum hinweg kompetent unterstützt.

 

Um die Lebenssituation ihrer Klienten vollumfänglich erfassen und mit diesen Informationen ausgestattet Strategien zur Alltagsverbesserung entwickeln zu können, muss ein Sozialbegleiter über ausgewiesene Fähigkeiten und methodische Kompetenzen verfügen. Diese erhält er nur in einer Ausbildung, welche sowohl berufsbegleitend als auch in Vollzeit absolviert werden kann. Die Absolventen erhalten so die Möglichkeit, eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in Zusammenarbeit mit erwachsenen Einzelpersonen und Familien auszuüben.

 

Sind auch Sie interessiert an einer Tätigkeit als Sozialbegleiter? Dann finden Sie hier auf Ausbildung-Weiterbildung.ch weiterführende Informationen zu Ausbildung und Schule. Nehmen Sie gleich Kontakt mit der einen oder anderen Schule auf und lassen Sie sich Unterlagen zum Aufbau, Inhalt und Umfang der Ausbildung zusenden.

Fragen und Antworten

Für die Zulassung zur Berufsprüfung (BP) Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin mit eidg. Fachausweis ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden über einen Lehrabschluss als Fachmann / Fachfrau Betreuung EFZ, Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ oder einen anderen gleichwertigen Ausweis im Gesundheits- oder Sozialbereich verfügen sowie im Anschluss mindestens zwei Jahre mit einem mindestens 50%-Pensum in der Begleitung und Betreuung im Sozialbereich gearbeitet haben. Bei einem reduzierten Pensum müssen entsprechend mehr Jahre Berufspraxis vorgewiesen werden. Alternativ kann ein Sekundarstufe II Abschluss mit anschliessend mindestens dreijähriger Berufserfahrung zu mindestens 50% im genannten Bereich als Zulassungsvoraussetzung dienen. Auch hier gilt entsprechende Verlängerung der Berufstätigkeit bei einem niedrigeren Pensum. Bei beiden Varianten muss die Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre vor Prüfungsanmeldung erfolgt sein und zwar mit höchstens 25% dokumentierter Freiwilligenarbeit.

Während der Weiterbildung zur Sozialbegleiterin / zum Sozialbegleiter schulen die Teilnehmenden ihre persönlichen Ressourcen und ihre Persönlichkeit, auch im Bereich der Kommunikation, des Selbstmanagements und der Gesprächsführung. Fachlich werden die Auszubildenden in Theorien, Handlungsansätzen, Methoden und im Fachwissen rund um die Sozialbegleitung und die praktische Umsetzung dieser unterrichtet. Dies umfasst etwa Methoden des Unterstützungsmanagements, des Projektmanagements und der Sozialarbeit, aber auch den sicheren Umgang mit der Budgetierung, Formularen, Dokumentationen, Protokollen und Checklisten. Wissen erlangen die angehenden Sozialbegleiter/innen zudem zu Themen wie Psychopathologie, Sozialrecht, Altersarbeit, Sucht, interkulturelle Kompetenz, Migration, Behandlungsansätze, Co-Abhängigkeit, schwere Krisen sowie Arbeitsintegration.

Sozialbegleiter und Sozialbegleiterinnen werden sowohl von Privatpersonen angestellt, als auch von sozialen Diensten, privaten Organisationen, Kirchen, Institutionen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden, Vormundschaftsbehörden oder Gesundheitsligen.

Eine Sozialbegleiterin / ein Sozialbegleiter mit eidg. Fachausweis unterstützen Menschen bei der Bewältigung ihres Alltages bei ihnen zu Hause. Somit ist die Sozialbegleitung aufsuchend und auf eine länger andauernde Begleitung ausgelegt, sowohl bei Einzelpersonen, als auch bei Familien oder Gruppen. Sozial-Begleiter/innen begleiten ihre Klienten/innen bei ihrer Alltagsbewältigung, der Gestaltung der Freizeit und im sozialen Beisammensein, wobei die Selbstbestimmung des Klienten / der Klientin immer im Vordergrund steht. Sozialbegleiter/innen achten auf die Bedürfnisse der begleiteten Personen, ermutigen sie im Kontakt mit anderen und darin, ihre eigenen Ressourcen wahrzunehmen und einzusetzen. Da sie im Auftrag arbeiten, ist es erforderlich, dass sie sich mit der Planung, Dokumentation und Evaluation ihrer Arbeit befassen und gegebenenfalls auch andere Fachpersonen mit einbeziehen.

Nach Abschluss der bestandenen Berufsprüfung in der Sozialbegleitung erlangen Absolventen und Absolventinnen den geschützten Titel: «Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter mit eidgenössischem Fachausweis».

Die Weiterbildung zur Sozialbegleiterin mit eidgenössischem Fachausweis dauert je nach Schule unterschiedlich lange, zwischen 65 und 90 Tagen, verteilt auf 2 bis 3 Jahre. Erkundigen Sie sich deshalb direkt bei der Schule Ihrer Wahl über die Dauer der Ausbildung.

Infos, Tipps und Tests zur Weiterbildung «Sozialbegleiter / Sozialbegleiterin (BP)»

Werde ich zur Ausbildung und Berufsprüfung zum Sozialbegleiter / zur Sozialbegleiterin zugelassen? Kann ich den Aufwand bewältigen?
» Selbsttest - passt die Weiterbildung zu mir?
Was wird im Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter Job verlangt? Wie teilen sich die Tätigkeiten auf?
» Informationen aus Stellen-Inseraten

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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