Fachmann / Fachfrau Betreuung Nachholbildung Art. 32 (EFZ)  (Aarau):
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Adresse:
Aarauerstrasse 30
4601 Olten
Erwachsenenbildungszentrum EBZ Olten
(5.2) Sehr gut 333 333 Bewertungen (90% )
Das Erwachsenenbildungszentrum Olten bietet in den Bereichen Aus- und Weiterbildung ein grosses Angebot von Kursen und Lehrgängen an.
Als ein führendes in der Berufsbildung für Erwachsene, bieten wir Ihnen Vorkurse für das Qualifikationsverfahren EFZ nach Art. 32 und Weiterbildungen in verschiedenen Berufsfeldern an. Diese Kurse finden vorwiegend am Abend oder am Samstag statt. Im Weiteren führen wir, neben anerkannten Anschlusskursen, auch Vorbereitungskurse auf eidg. Berufsprüfungen für Coiffeusen/Coiffeure und für die Logistikbranche.
Auch im Finanz- und Rechnungswesen bieten wir verschiedene attraktive und berufsorientierte Kurse und Lehrgänge an. Ist Ihr Ziel ein international anerkanntes Sprachdiplomen oder ein gesamtschweizerisch anerkannter Ausweis, sind Sie bei uns richtig.
Die zentrale Lage und unser Standort nahe beim Bahnhof sind ein weiteres Plus unseres Zentrums.
Stärken: Qualifizierte Dozenten aus der Berufswelt, zielgerichtete Wissensvermittlung, moderne Infrastruktur, Nachholbildung Art. 32 in Klassen mit ausschliesslich Erwachsenen, gut erreichbar.
Region: Aargau, Basel, Bern
Standorte: Olten
Zertifizierungen, Mitgliedschaften, Qualifizierungen:
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Schulen mit zertifizierter Bildungsberatung

Standorte in der Region Aargau und Aarau:

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Fragen und Antworten

In der Regel dauert die Nachholbildung für Erwachsene (Erwachsenenlehre) Art. 32 ein Jahr weniger lange als die Lehre für Jugendliche. Die Lehre Restaurantfachmann/-frau EFZ dauert 3 Jahre und das würde für die Nachholbildung 4 Jahre bedeuten. In gewissen Kantonen kann die Nachholbildung Art. 32 BBV für Restaurationsfachleute jedoch in 4 Semestern (also 2 Jahren) berufsbegleitend absolivert werden. Informieren Sie sich am besten direkt bei dem Bildungsanbieter über die Dauer der von Ihnen gewünschten Nachholbildung.

Nach einem bestandenen Qualifikationsverfahren im Rahmen der Nachholbildung erhalten Sie entweder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Ihres gewählten Berufes.

Wenn Sie über keine berufliche Grundbildung verfügen und im Rahmen einer Nachholbildung ein EBA oder EFZ erwerben möchten, müssen Sie bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Davon müssen 2 Jahre (mindestens 80 %) im gewünschten Beruf absolviert worden sein. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend angerechnet. Die Vorbereitungslehrgänge sind so konzipiert, dass diese erforderliche Berufspraxis «nebenbei» während der Ausbildungszeit erworben bzw. erweitert werden kann.

Die Vorbereitungskurse auf das Qualifikationsverfahren finden häufig abends oder samstags statt. Sie können aber auch einmal pro Woche ganztägig stattfinden. Dies ist je nach Anbieter unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Bildungsanbieter Ihrer Wahl. In der Regel arbeiten Sie nebenher 60 bis 80 Prozent in Ihrem Beruf, um weitere Erfahrungen zu sammeln.

Entweder Sie wenden sich direkt an die einzelnen Schulen, die Bildungslehrgänge zur Nachholbildung Ihres gewählten Berufes anbieten, oder aber Sie wenden sich an die Berufsbildungsämter Ihres Wohnkantons.

Von einigen Kantonen, werden die Kosten für eine Nachholbildung zum/zur Anlagenführer/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) übernommen, sofern es sich dabei um eine Ausbildung in Ihrem Wohnkanton handelt und das Berufsbildungsamt Ihr Schulgeld übernimmt. Dies sollten Sie im Einzelfall bitte immer im Voraus abklären.

In jedem Beruf, in dem es möglich ist, ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu erwerben, besteht auch die Möglichkeit einer Nachholbildung für Erwachsene.

Erwachsene Personen über 22 Jahre können unter gewissen Voraussetzungen die berufliche Grundbildung (Berufslehre) verkürzt absolvieren. Die Ausbildungsdauer wird dann in der Regel um 1 Jahre verkürzt. Dieser Bildungsweg erfordert einen Lehrvertrag und bereits vorhandene Berufserfahrung.

Für die Nachholbildung nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung ist es nicht zwingend notwendig, dass Sie eine Schule besuchen, in der Sie am Berufsunterricht des entsprechenden Berufes teilnehmen. Es verlangt jedoch ein sehr grosses Mass an Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen, sich selbständig und ohne externe Hilfe alle erforderlichen Qualifikationen anzueignen, die es für den Abschluss des Qualifikationsverfahrens (früher Lehrabschlussprüfung) benötigt. Alternativ können Sie auch die Berufsfachschule mit anderen Lernenden des Bildungsgangs besuchen oder aber auch ausschliesslich einzelne Schulungsangebote besuchen, die es Ihnen erleichtern werden, die Abschlussprüfung für Erwachsene nachzuholen.

 Die Nachholbildung Art. 32 ist eine verkürzte Berufslehre für Erwachsene mit Berufserfahrung welche zu einem eidgenössischen Abschluss der beruflichen Grundbildung führt.

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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