Flugverkehrsleiterin HF / Flugverkehrsleiter HF: Ausbildung, Informationen, Überblick Schulen
Flugverkehrsleiterin HF / Flugverkehrsleiter HF – die berufliche Herausforderung für Luftfahrt-Interessierte
Fragen und Antworten
Welche Zulassungsbedingungen muss ich für das Studium zum Flugverkehrsleiter erfüllen?
Für das Aviatik Studium mit Abschluss Flugverkehrsleiter/in HF gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- Abgeschlossene dreijährige Grundbildung oder gymnasiale Maturität
- Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 28 Jahre
- Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift auf Niveau B2
- Deutsch-, Französisch- oder Italienischkenntnisse auf Niveau C1
- Erfolgreich abgeschlossener Medizinischer Tauglichkeitstest
- Niederlassungsbewilligung C oder EU-Staaten-Bürger mit Personenfreizügigkeitsabkommen
- Schweizer Bürger (nur bei militärischer Ausbildung)
- Erfolgreich bestandene Eignungsabklärung
Kann ich mit Ausbildung als Flugsicherungsleiter HF auch international arbeiten?
Die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt vergebene Lizenz „Flugverkehrsleiter/in“ ist international gültig, so dass auch eine spätere weltweite Berufstätigkeit innerhalb des zivilen Flugverkehrs möglich ist.
Wie ist die Ausbildung zum Flugverkehrsleiter HF aufgebaut?
Die Ausbildung zum/zur dipl. Flugsicherungsleiter/in HF erfolgt innerhalb von zweieinhalb Jahren in einer theoretischen und praktischen Ausbildung. Das erste Jahr verbringen die angehenden Flugsicherungsfachmänner / Flugsicherungsfachfrauen in der Grundausbildung im Skyguide Training Center, die anschliessenden anderthalb Jahre in der praktischen Ausbildung auf militärischen oder zivilen Flugplätzen im Kontrollturm, oder in der militärischen Einsatz-Zentrale. Die Unterrichtssprache ist Englisch.
Kann ich mich direkt nach der Schulzeit zur Flugverkehrsleiterin HF ausbilden lassen?
Für die Ausbildung zum/zur Flugbegleiter/in HF ist ein Maturitätszeugnis oder eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ notwendig, so dass Sie nicht bereits nach der obligatorischen Schulzeit mit dem HF-Studium beginnen können. Zudem besteht eine Altersbeschränkung, die für den Ausbildungsbeginn zwischen 18 und 30 Jahren liegt.
Muss ich für die Diplomausbildung zum Flugsicherungsleiter zwingend Schweizer Bürger sein?
Ausschliesslich für die militärische Ausbildung in der Flugsicherung ist die Schweizer Staatsbürgerschaft zwingend, für die zivile Ausbildung als dipl. Flugsicherungsleiter HF / dipl. Flugsicherungsleiterin HF können auch EU-Bürger mit der Aufenthaltsbewilligung B oder Personen mit Niederlassungsbewilligung C zugelassen werden.
An welchen Standorten in der Schweiz kann ich nach dem Studium zum dipl Flugsicherungsleiter in der militärischen Luftsicherheit arbeiten?
Im ersten Jahr Ihrer Ausbildung zum dipl. Flugsicherungsleiter HF / zur dipl. Flugsicherungsleiterin HF legen Sie sich auf eine Spezialisierung fest, aus denen sich jeweils unterschiedliche Arbeitsfelder und damit Standorte ergeben. Für eine Tätigkeit im militärischen Luftverkehr stehen Ihnen die Standorte Meiringen, Payerne, Emmen, Alpnach, Locarno, Dübendorf, Wangen bei Dübendorf und Buochs zur Auswahl.
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