Abschluss, Diplom und Titel
Die Berufsprüfung zum «Kommunikationsfachmann / Kommunikationsfachfrau mit eidg. Fachausweis» umfasst fünf Prüfungsteile und läuft folgendermassen ab:
1.Teil / Grundlagen: 1 Stunde schriftlich
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen ihr Wissen zu VWL, BWL, Werbewirtschaft und -recht anhand vorgelegter Fragen schriftlich beantworten oder dieses zu aktuellen Praxisbeispielen richtig aufzeigen.
2. Teil / Marketing: 1.5 Stunden schriftlich
Anhand vorgelegter Beispiele müssen die Kandidatinnen und Kandidaten ihre Kenntnisse rund um die kommerzielle Kommunikation, Marktforschung sowie Distribution und Verkauf anwenden und schriftlich beurteilen.
3. Teil / Kommunikation: 4 Stunden schriftlich, 25 Minuten mündlich
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen Fallstudien zu Kommunikations-Strategie, -Konzepten und -Instrumenten (Bestimmung, Planung und Umsetzung) schriftlich bearbeiten. In der mündlichen Prüfung besprechen sie vorgelegte Praxisbeispiele oder kleinere Cases.
4. Teil / Realisation und Produktion: 4 Stunden schriftlich, 25 Minuten mündlich
Anhand von schriftlichen Fallstudien erarbeiten die Kandidatinnen und Kandidaten Lösungen für die Umsetzung von Off- bzw. Online-Einsätzen. Hierzu gehören Aspekte aus dem Offerten- und Auftragswesen, Kostenmanagement und der Terminplanung. Mündlich erfolgt diese Kompetenzüberprüfung anhand vorgelegter Praxisbeispiele.
5. Teil / Media: 4 Stunden schriftlich, 25 Minuten mündlich
In Fallstudien schlagen die Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich Lösungen für die Planung und den Einsatz von Off- bzw. Online-Medien vor. Mündlich werden sie anhand vorgelegter Praxisbeispiele geprüft.
Hier einige allgemeine Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem neuen Ausbildungsabschluss:
- Regelmässiger Besuch des Unterrichts
- Interesse am Thema und aktive Teilnahme am Unterricht
- Bringen Sie Ihre Fragen ein, lassen Sie nichts halbverstanden im Raum stehen
- Eingehende Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes zu Hause
- Engagierte Mitarbeit bei Gruppenarbeiten, Bearbeitung von Fallstudien etc.
- Teilnahme an Lerngruppen für regelmässigen Austausch
- Intensive Prüfungsvorbereitung: Prüfungssituationen üben, z.B. in Simulationsprüfungen
Diplom und Titel:
Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidg. Fachausweis und dürfen den eidgenössisch anerkannten und geschützten Titel «Kommunikationsfachmann / Kommunikationsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis» führen.
Auf Französisch: «Spécialiste en communication avec brevet fédéral»
Auf Italienisch: «Specialista della communicazione con attestato professionale federale»
Auf Englisch: «Executive in communications, Federal Diploma of Higher Education»
Die Fachausweisinhaberinnen und Fachausweisinhaber bzw. ihre Namen werden in einem vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) geführten Register eingetragen.