Komplementärtherapie: mit alternativen Heilmethoden zum Erfolg
Fragen und Antworten
Krankenkassenabrechnung: Was braucht es, um sich als Komplementärtherapeuten ins EMR eintragen zu lassen?
Um sich als Komplementärtherapeuten ins EMR eintragen zu lassen, ist unter anderem ein Kurs in medizinischen Grundlagen sowie Tronc commun KT erforderlich. Für den EM-Nachweis und den Eintrag ins EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) müssen die Lehrinhalte dem klassischen Verständnis der Methode entsprechen. Der EMR-Eintrag ist Voraussetzung für die Abrechnung komplementärtherapeutischer Leistungen über die Zusatzversicherungen der Krankenkassen. Zusätzlich sind ein OdA KT-Zertifikat und mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung erforderlich.
Ich kann meine Berufstätigkeit nicht allzu weit reduzieren, kann ich dennoch eine Ausbildung in der Komplementärtherapie machen?
Im Normalfall sind die Weiterbildungen in der Komplementärmedizin berufs- oder familienbegleitend möglich, so dass Sie Ihre Berufstätigkeit oftmals gar nicht reduzieren müssen (je nach Ihren Arbeitszeiten). Kurse finden häufig an den Abenden oder den Wochenenden statt, können an einigen Schulen auch als Blockseminare angeboten werden, so dass Sie in dieser Zeit eventuell Urlaub nehmen können. Lassen Sie sich die Kursdaten für die von Ihnen bevorzugte Methode in der Alternativtherapie bitte direkt von den jeweiligen Ausbildungsanbietern zusenden.
Kann ich in jeder Schule für Komplementärtherapie anerkannte Ausbildungen machen?
Grundsätzlich können Sie nicht davon ausgehen, dass auch tatsächlich jede Bildungseinrichtung, welche Ihnen Lehrgänge und Schulungen im Bereich der Komplementärtherapie anbietet, etwa in Kinesiologie oder Ayurveda, auch Ausbildungen anbietet, welche so aufgebaut sind, dass sie den Richtlinien von Berufsverbänden oder anderen Vereinigungen entsprechen, welche in der Schweiz ein hohes Ansehen geniessen, etwa dem ErfahrungsMedizinischen Register (EMR), der Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin (ASCA) oder auch die Naturärztevereinigung der Schweiz (NVS) und oftmals auch als Voraussetzung für eine Krankenkassenanerkennung gelten (ASCA, EMR). Sollten Sie daher als Komplementärtherapeut oder Komplementärtherapeutin zukünftig über die Zusatzversicherungen der Krankenkassen abrechnen wollen, so sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Ausbildung den entsprechenden Richtlinien entspricht. Auch die Ausbildung zur Höheren Fachprüfung KomplementärTherapie mit eidg. Diplom wird nicht von allen Schulen angeboten, so dass Sie darauf achten sollten, dass die für die Methodenanerkennung notwendigen Stunden (insgesamt 1775 Lektionen) auch komplett durchgeführt werden können.
Mit welchen Methoden kann ich mich zur Komplementärtherapeutin mit eidg. Diplom ausbilden lassen?
Um zur Höheren Fachprüfung KomplementärTherapie zugelassen zu werden, müssen Sie über eine gründliche Ausbildung in einem von derzeit dreizehn Methoden verfügen. Diese Methoden sind: Shiatsu, APM-Therapie, Heileurythmie, Eutonie, Alexander-Technik, Yoga-Therapie, Rebalancing, Craniosacral Therapie, Atemtherapie, Polarity, Strukturelle Integration, Akupressur Therapie und Ayurveda Therapie.
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