NIV 15 Anschlussbewilligung Niederspannung (Zert.) (Sursee):
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Fragen und Antworten
Ist es auch möglich, mit einem ausländischen Berufsabschluss die NIV 15 Zulassung zu erlangen?
Über die Zulassung von Personen mit nicht schweizerischen Bildungsabschlüssen an der NIV 15 Prüfung entscheidet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, an welches sich Interessenten direkt wenden müssen, um eine Niveau-Bestätigung oder Gleichwertigkeitsbescheinigung zu erhalten, die vor der Prüfungsanmeldung beim ESTI (Eidgenössischen Starkstrominspaktorat) eingereicht werden muss.
Sind für die Teilnahme an der NIV 15 Prüfung besondere Voraussetzungen zu erfüllen?
Die Prüfung für die Anschlussbewilligung nach Art. NIV 15 beim ESTI setzt ein eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ als Servicetechniker/in Heizung, Sanitär, Kälte, Lüftung-Klima, oder ein EFZ in einem technisch handwerklichen Beruf, oder eine Berufsprüfung als Hauswart/in, Installationsfachmann / Installationsfachfrau oder eine Höhere Fachprüfung als Hausmeister/in abgeschlossen hat. Darüber hinaus sind mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung sowie mindestens 42 Lektionen Elektrotechnik bei einem dafür qualifizierten Ausbilder nachzuweisen.
Welche Inhalte werden in einem Kurs zur NIV 15 vermittelt?
Ein Vorbereitungskurs auf die Anschlussbewilligung NIV 15 beinhaltet das Erlangen von Wissen und Kompetenzen rund um die Elektronik-Grundlagen, Normen und Vorschriften zu Stark-und Schwachstromverordnung, Niederspannungs-Installationsverordnung, Elektrizitätsgesetzte, elektrische Niederspannungserzeugnis-Verordnung, Niederspannungs-Installations-Norm (NIN), Installations-Material und Betriebsmittel, Sicherheitseinrichtungen und Anschlussarten, die Messtechnik, Umgang mit Elektrizität inklusive Personensicherheit, Arbeitssicherheit, Instandhaltung und Brandschutz. Für eine umfangreiche Information über die detaillierten Inhalte der Weiterbildung wenden Sie sich bitte direkt über unser Kontaktformular an die entsprechende Ausbildungsinstitution.
Welchen Abschluss erhalte ich nach einem Kurs zur NIV 15?
Nach dem Besuch aller obligatorischen Lektionen erhalten Sie ein Lehrgangszertifikat, welches Ihnen ermöglicht, an der Prüfung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI teilzunehmen. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Teilnehmende die „Anschlussbewilligung nach Art. 15 der Verordnung über Elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV)“, welche Sie berechtigt, fest angeschlossene elektrische Erzeugnisse anzuschliessen und auszuwechseln, jedoch nicht an den Zuleitungen zu arbeiten.
Muss ich für die Anschlussbewilligung NIV 15 auch eine Prüfung ablegen?
Für die Anschlussbewilligung NIV 15 sind insgesamt acht Prüfungen abzulegen, zu jedem Prüfungsteil entweder praktisch, oder praktisch/mündlich, oder mündlich sowie schriftlich. Jede Prüfung dauert zwischen 15 und 30 Minuten, alle Prüfungen zusammen umfassen drei Stunden Prüfungszeit.
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