Selbsttest: Ist der Lehrgang «Prozessfachmann mit eidg. Fachausweis / Prozessfachfrau mit eidg. Fachausweis (BP)» für mich geeignet?

Eine Prozessfachfrau analysiert die bestehenden Arbeitsprozesse eines Unternehmens.

Testen Sie hier, ob eine Tätigkeit als Fachspezialist/in für Betriebsabläufe in kleinen bis grossen Unternehmen mit eidgenössischem Fachausweis zu Ihnen passt und ob ein Vorbereitungslehrgang zur eidg. Berufsprüfung «Prozessfachmann / Prozessfachfrau» für Sie der richtige Weg ist.

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Wie sieht der Berufsalltag von Prozessfachleuten mit eidg. Fachausweis aus?

Prozessfachmänner und Prozessfachfrauen sind Spezialisten/-innen für betriebliche Abläufe. Sie arbeiten in der Arbeitsvorbereitung, in der Produktion, in der Logistik oder in der Betriebsorganisation. Überall, wo betriebliche Prozesse zur Beschaffung, Fertigung, Entwicklung oder Wartung von Produkten genutzt werden, können sie zum Einsatz kommen.

Sie suchen Verbesserungsmöglichkeiten für bestehende Prozesse und definieren neue, damit die vorhandenen Ressourcen optimal eingesetzt und die betrieblichen Aufgaben möglichst effizient und kostengünstig erfüllt werden können. Dazu erfassen sie systematisch Daten über Material- und Informationsflüsse, erstellen Produktivitäts-, Kosten- oder Materialverbrauchsrechnungen und erarbeiten daraus Veränderungsvorschläge.

Denken Sie daran: Die Aufteilung/Gewichtung/Häufigkeit der Aufgaben kann je nach Stellenprofil und Funktion sowie Unternehmen (Grösse, Branche etc.) variieren. 

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Prozessfachmann / Prozessfachfrau (BP) arbeiten?

Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Berufsprüfung zum Prozessfachmann / Prozessfachfrau mit eidg. Fachausweis? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Der Lehrgang und die Berufsprüfung zum «Prozessfachmann / zur Prozessfachfrau» sind für folgende Zielgruppe passend:  

  • Berufsleute mit einem technischen oder handwerklichen Beruf und mind. 2 Jahren Berufserfahrung in der industriellen Produktion, die in Zukunft Führungsaufgaben übernehmen möchten
  • Berufsleute mit mehrjähriger Berufspraxis, davon mind. 2 Jahre in der industriellen Produktion, welche ihre betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Kenntnisse erweitern und mit einem eidg. Fachausweis belegen möchten
  • Berufsleute mit mehrjähriger Berufserfahrung in der industriellen Produktion, welche ihre Kompetenzen und Kenntnisse erweitern und somit ihre Karrierechancen steigern möchten
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Prozessgestaltung, welche mehr verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen und damit auch ihre Lohnchancen steigern möchten

Prozessfachmänner und Prozessfachfrauen (BP) sollten über die folgenden persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:

  • Hohes Qualitätsbewusstsein und ein gesundes Durchsetzungsvermögen
  • Selbständige, kommunikative und ergebnisorientierte Persönlichkeit mit einem guten Blick für das Machbare
  • Hohe Affinität für Zahlen und Daten

Frage 2:

Gehören Sie zu einer der Zielgruppen dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung zum Prozessfachmann / zur Prozessfachfrau:

Um zur Berufsprüfung für Prozessfachleute antreten zu können, müssen Sie gemäss Prüfungsordnung bis zum Zeitpunkt des Prüfungstermins bzw. Prüfungsanmeldung:

  • Ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder gleichwertiger Abschluss vorweisen können und über sechs Jahre Berufserfahrung (inkl. Lehrzeit) verfügen, wovon zwei Jahre in der industriellen Produktion

Oder

  • Im Besitz eines eidg. Berufsattestes (EBA) oder gleichwertiger Abschluss sein und acht Jahren Berufspraxis vorweisen können, wovon zwei Jahre in der industriellen Produktion

Oder

  • Ein Maturitätsabschluss oder gleichwertige Qualifikation vorweisen können, sowie über fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, wovon zwei Jahre in der industriellen Produktion

Und

  • Über die erforderlichen Modulabschlüsse* bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen

Ob Sie zur Berufsprüfung zugelassen sind, erfahren Sie mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn mit einem schriftlichen Bescheid inkl. Begründung bei einer ablehnenden Entscheidung.

Hinweis:

- Manche Schulen sind bereit, Sie auch zu einem Vorbereitungskurs auf die Berufsprüfung zum Prozessfachmann / zur Prozessfachfrau zuzulassen, wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur eidg. Prüfung nicht erfüllen. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung/Prüfungsanmeldung erfüllen. Bei manchen Schulen ist der Lehrgangsbesuch auch ohne Prüfungsabsichten möglich. Die Zulassungsbedingungen variieren je nach Anbieter.
- Viele Schulen bieten zur Auffrischung der Mathematik-Kenntnisse Vorkurse an. Diese Kurse können freiwillig besucht werden. Für Details wenden Sie sich bitte direkt an die Schule Ihrer Wahl.

*Folgende Modulabschlüsse müsse für eine Zulassung an die Berufsprüfung vorliegen:

Modul A: Planen neuer Prozesse

Modul B: Einführen neuer Prozesse

Modul C: Lenken von Prozessen

Modul D: Optimieren bestehender Prozesse

Modul E: Kommunizieren mit internen Funktionsträgern

Frage 3:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?

Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung

Die in den Vorbereitungskursen auf die Berufsprüfung zum Prozessfachmann / zur Prozessfachfrau vermittelten Lerninhalte richten sich nach den Vorgaben der Trägerschaft der eidg. Prüfung, dem Verein für Berufsprüfungen für den Prozessfachmann/-fachfrau der Maschinen- und Elektroindustrie.

Der Lernstoff setzt sich aus folgenden Modulen/Themen zusammen:

  • Modul A: Planen neuer Prozesse (Anforderungen an Prozesse festhalten, technische Machbarkeit von neuen Produkten überprüfen, Prozesskonzepte entwickeln, alternative Konzepte bewerten, Soll-Zustand von Prozessen formulieren, mögliche Fehlerquellen erkennen, Arbeitsprozesse festlegen)
  • Modul B: Einführen neuer Prozesse (Umsetzung von Prozesskonzepten, Einrichten von Arbeitsplätzen, Erstellen technischer Dokumente, Vorbereiten von Schulungen, Überprüfung neuer Prozesse)
  • Modul C: Lenken von Prozessen (Aufträge erstellen, Ressourcen planen, Aufträge überwachen, Störungen im geplanten Ablauf bearbeiten)
  • Modul D: Optimieren bestehender Prozesse (Dokumentation des Ist-Zustandes von Prozessen, Bewertung von Prozessen, Durchführung von Kalkulationen, Bearbeitung von Produktänderungen, Überprüfung von Prozesszeiten, Optimierung des Prozessumfeldes, Anpassung von Produktionsstammdaten)
  • Modul E: Kommunizieren mit internen Funktionsträgern (Prozesskonzepte den Entscheidungsträger/innen präsentieren, durchführen von Schulungen, mit Mitarbeiter/innen der Produktionsentwicklung und Verkauf kommunizieren, Anleitung von Mitarbeitenden)

Frage 4:

Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?

Kosten und Finanzierung der Weiterbildung

Je nach Anbieter unterscheiden sich die Kosten. Generell muss für die 3- bis 4-semestrige und berufsbegleitende Weiterbildung zum Prozessfachmann / zur Prozessfachfrau mit folgenden Kosten gerechnet werden:

  • Lehrgangsgebühren: Zwischen CHF 10'800 – CHF 20’000. Davon bekommen Sie nach der Prüfung vom Bund auf Antrag (unabhängig vom Resultat) bis zu 50% zurück.*
  • Externe Prüfungsgebühr: CHF 1’100.– (Stand März 2023). Wie hoch die Prüfungsgebühr ist, wird von der Trägerschaft dieser Berufsprüfung festgelegt. Sie wird von der Kandidatin / dem Kandidaten nach bestätigter Zulassung entrichtet.
  • Manche Anbieter verlangen Extrakosten für
    • Einschreibung
    • Lehrmittel und (Software-)Lizenzen
    • Schulungsunterlagen
    • interne Prüfungen und Prüfungstrainings
    • Simulationsprüfung

Am besten Sie wenden sich hinsichtlich der möglichen Extrakosten direkt an den Anbieter Ihrer Wahl.

*Seit dem 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge bekommen deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung auf Antrag bis zu 50% (max. CHF 9'500 bei BP, max. CHF 10'500 bei HFP) der bezahlten Kurskosten rückerstattet. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt.

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, ca. CHF 10'800 – CHF 20'000 für den Kurs (zzgl. Prüfungsgebühr) vorzufinanzieren?

Studiendauer, Anzahl Unterrichtsstunden und Lernaufwand

  • Die Prozessfachmann Weiterbildung ist modular aufgebaut und dauert 3–4 Semester (je nach Anbieter)
  • Der Lehrgang umfasst zwischen 280 und 650 Lektionen, die in verschiedenen Zeitvarianten (Tages und/ oder Abendkurse) besucht werden können: zum Beispiel ein Abend pro Woche und Samstag ganztägig oder zwei Abende pro Woche oder an einem Wochentag von Mittag (13Uhr) bis Abend (21Uhr).
  • Viele Schulen bieten einen Mix aus Präsenz- und Onlineveranstaltung (Online-, Hybrid-Unterricht, Blended Learning) sowie Selbststudium an. Sie können somit das Format auswählen, das Ihnen ermöglicht, die Weiterbildung mit Familie, Beruf und Freizeit optimal zu vereinbaren.
  • Dank dem berufsbegleitenden Konzept der Weiterbildung können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollten Sie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und die Selbstlernzeit genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo ab. Wir empfehlen, vorsichtshalber mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.

Hinweis: Manche Schulen bieten sog. «Schnupperlektionen» an. Sie haben so die Möglichkeit einen Einblick in den Unterricht sowie Lernatmosphäre zu erhalten. Wichtige Aspekte auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss. Kontaktieren Sie für eine Schnupperlektion am besten die Schule Ihrer Wahl gleich direkt.

Frage 6:

Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?

Abschluss, Diplom und Titel

Die Berufsprüfung zum Prozessfachmann mit eidg. Fachausweis / zur Prozessfachfrau mit eidg. Fachausweis kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden. Sie findet jährlich statt, sofern mindestens 25 Kandidatinnen und Kandidaten für die Prüfung in deutscher Sprache die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. (in französischer Sprache mind. 8 Kandidaten/-innen und in italienischer Sprache mind. 3 Kandidaten/-innen)

Die Kandidaten und Kandidatinnen werden mind. 60 Tage vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie zulässige Hilfsmittel) sowie das Verzeichnis der Experten/-innen.

Die eidg. Berufsprüfung ist in zwei Teile aufgeteilt:

1) Fallstudie 1 (schriftlich 3.5 Stunden) und Mini Cases 1 (schriftlich, 1.5 Stunden)

Für die Fallstudie erhalten die Kandidaten/-innen einen realitätsnahen Fall, welchen sie schriftlich bearbeiten müssen. Im ersten Teil werden in der Fallstudie die Handlungskompetenzen* aus den Bereichen A, B und E geprüft. In den Mini Cases müssen die Kandidaten/-innen mehrere realitätsnahe Fälle bearbeiten. Hier werden die Handlungskompetenzen aus den Bereichen A und B geprüft.

2) Fallstudie 2 (schriftlich, 3.5 Stunden) und Mini Cases 2 (schriftlich, 1.5 Stunden)

In der Fallstudie 2 wird in dem von den Kandidaten und Kandidatinnen zu bearbeitenden realitätsnahen Fall die Handlungskompetenzen aus den Bereichen C, D und E geprüft. In den Mini Cases 2 werden die Handlungskompetenzen aus den Bereichen C und D an mehreren realitätsnahen Fällen geprüft, welche die Kandidaten/-innen schriftlich bearbeiten müssen.

Hinweis: In allen Prüfungsteilen beziehen sich die zu lösenden Aufgaben auf Beispiele aus der Produktion.  

Die Handlungskompetenzen werden in der Wegleitung im Detail beschrieben. Den Link hierzu finden Sie in den Antworten.

 

Diplom und Titel

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Prozessfachfrau mit eidg. Fachausweis / Prozessfachmann mit eidg. Fachausweis» zu führen.

Auf Französisch: «Agente de processus avec brevet fédéral / Agent de processus avec brevet fédéral»

Auf Italienisch: «Specialista aziendale in processi con attestato professionale federale»

Auf Englisch (Achtung: nur eine Empfehlung, kein geschützter Titel): «Process Specialist, Federal Diploma of Higher Education»

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis zu bestehen?

Haben Sie sich bereits entschieden?
Oder möchten Sie mehr wissen?

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