Schulische Heilpädagogik Master (FH, PH) :
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Fragen und Antworten
Welche Zulassungsbedingungen gelten für den Master zur Schulischen Heilpädagogin?
Für die Zulassung zum Masterstudiengang in Schulischer Heilpädagogik müssen Interessenten / Interessentinnen über ein anerkanntes Diplom für den Regelklasseunterricht an Volks- oder Vorschulen verfügen sowie dort mindestens zwei Jahre zu mindestens 50 Prozent Unterrichtserfahrung gesammelt haben. Zudem ist ein bestehender Arbeitsvertrag oder ein geplantes Arbeitsverhältnis im heilpädagogischen Bereich nachzuweisen.
Personen ohne ein Lehrdiplom können als Quereinsteiger/innen zugelassen werden und sich mit einem Bachelorabschluss in einem verwandten Bereich sowie zwei Jahren Unterrichtserfahrung oder Berufserfahrung im verwandten Bereich von mindestens 50 Prozent für das Studium zum Schulischen Heilpädagogen / zur Schulischen Heilpädagogin qualifizieren. Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen erhalten Sie von den Hochschulen.
An wen richtet sich die Ausbildung zur Schulischen Heilpädagogin?
Die Weiterbildung zur Schulischen Heilpädagogin / zum Schulischen Heilpädagogen richtet sich an Lehrpersonen mit einer Tätigkeit oder geplanten Tätigkeit als IS-Lehrperson (Integrierte Sonderschulung in der Primar-, Sekundar- oder Orientierungsschule), als IF-Lehrperson (Integrative Förderung in Regelklassen), Lehrpersonen für Kleinklassen oder Lehrpersonen an Heilpädagogischen Schulen oder in Heilpädagogischen Zentren.
Wie lange dauert das Studium zum Schulischen Heilpädagogen?
Das Masterstudium zum Schulischen Heilpädagogen / zur Schulischen Heilpädagogin erfolgt berufsbegleitend über drei Jahre.
An wie vielen Tagen pro Woche findet der Unterricht bei dem Studium zur Schulischen Heilpädagogin statt?
An ausschliesslich einem Tag pro Woche erfolgt der Präsenzunterricht des Studiums in Schulischer Heilpädagogik. Hinzu kommen 1.5 Tage Selbststudium, E-Learning sowie Vor- und Nachbearbeitungszeit. Pro Semester finden zudem zwei Blockwochen statt.
Welchen Abschluss erlange ich nach dem Studium zur Schulischen Heilpädagogin?
Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium zur Schulischen Heilpädagogin / zum Schulischen Heilpädagogen erlangen Absolventen / Absolventinnen die Titel: „Master of Arts PH in Special Needs Education“ sowie „Diplomierter Sonderpädagoge / Diplomierte Sonderpädagogin (EDK) Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik“.
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