Lohnerhöhung nach Abschluss des Lehrgangs „Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau“

Absolventen und Absolventinnen können nach der Berufsprüfung „Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau“ mehrheitlich einen höheren Lohn erzielen. Die Lohnsteigerung ist dabei jedoch recht unterschiedlich und bewegte sich von 1 % bis zu über 30 %.

Ihre individuellen Lohnchancen „Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau“ können Sie mit wenigen Klicks berechnen. Der Bund hat dazu einen Lohnrechner online gestellt. Die Kriterien wie Branche, Region, Arbeitgeber, Ausbildung, Berufserfahrung und das Alter spielen bei der Entwicklung des Lohnes eine entscheidende Rolle. Gerne helfen wir Ihnen bei der Berechnung mit einem Beispiel. 

So gehen Sie vor: Klicken Sie unten auf «Salarium - statistischer Lohnrechner» und dann auf den Button «Lohn berechnen»

  • Schritt 1: Geben Sie Ihre Region / Ihren Arbeitsort ein (z.B. Zürich)
  • Schritt 2: Geben Sie Ihre Branche ein (z.B. 35 Energieversorgung)
  • Schritt 3: Geben Sie bei Berufsgruppe „Sozialversicherungsfachmann, eidg. FA / Sozialversicherungsfachfrau, eidg. FA“ ins Tippfeld ein
  • Schritt 4: Stellung im Betrieb - Wählen Sie „Ohne Kaderfunktion“ aus
  • Schritt 5: Wochenstunden 42
  • Schritt 6: Ausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Schritt 7: Geben Sie Ihr Alter ein (z.B. 30 Jahre)
  • Schritt 8: Geben Sie weitere optionale Angaben ein (falls vorhanden und gewünscht)

Quelle: «Bundesamt für Statistik, BFS»

Hinweis: Diese Beispielrechnung bezieht sich auf die Daten von Salarium (Ende 2024). Informationen finden Sie hier. Eine Auflistung weiterer Lohnrechner-Tools gibt es hier.

Der Beispiellohn in unserer Berechnung liegt bei CHF 8’114.

Gehen Sie jetzt nochmals auf den Punkt „Ausbildung“ zurück und wählen Sie „Höhere Berufsausbildung / höhere Fachschule“, somit ergibt sich ein neuer Durchschnittslohn von CHF 8’863.

Beachten Sie: Die Berechnung „Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau“ ist als Beispiel gedacht und ist immer eine gerundete Zahl. Wie oben erwähnt, ist der Lohn von verschiedenen Faktoren abhängig und variiert teilweise stark. 

Weiteres Beispiel Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis: CHF 347´000 mehr Lohn bis zur Pensionierung

Die 23-jährige Lisa arbeitet als Sachbearbeiterin Sozialversicherung in einer renommierten Pensionskasse in Chur. Ihr gefällt die Tätigkeit im Versicherungsbereich und dem Sozialversicherungssystem. Ihre analytische Denkweise, systematische Vorgehensweise und Zahlenflair erleichtern ihr den beruflichen Alltag. Lisa’s Fähigkeit zum Erkennen komplexer Zusammenhänge und Dienstleistungsorientierung werden von ihren Vorgesetzten geschätzt. Bei Abrechnungen beweist sie eine hohe Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Lisa möchte eine Weiterbildung zur Sozialversicherungsfachfrau absolvieren, um ihre Kenntnisse im Sozialversicherungsbereich weiter zu vertiefen. Sie freut sich darauf, Ansprechpartnerin für Personen mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu sein und mit verschiedensten Institutionen zu der fachgerechten Beantwortung zusammen zu arbeiten. Lisa verspricht sich nach dem eidgenössischen Fachausweis als Sozialversicherungsfachfrau Chancen auf eine verantwortungsvolle Position damit langfristig gute Verdienstmöglichkeiten sowie vielversprechende Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

Finanzieller Nutzen der Weiterbildung Sozialversicherungsfachfrau

Lisa wird als Sozialversicherungsfachfrau monatlich CHF 737 mehr Lohn erhalten als vorher und dadurch bis zu ihrer Pensionierung mindestens CHF 347’000 mehr zur Verfügung haben, als wenn sie keine Weiterbildung gemacht hätte.

Da in dieser theoretischen Berechnung keine weiteren Lohnerhöhungen, Beförderungen und Sparzinsen berücksichtigt sind, kann der Lohn sich noch deutlich steigern.

Berechnung im Detail

Weiterbildung Sozialversicherungsfachfrau BP:

  • 18 Monate, berufsbegleitend
  • Schulgeld, Unterlagen: CHF 10’500 minus CHF 5’250 Bundesbeiträge = CHF 5’250
  • Prüfungsgebühr: CHF 2’000
  • Total Ausbildungskosten: CHF 7’250

Lohndifferenz und Renditeberechnung:

  • Lohndifferenz zwischen der Stelle als Kauffrau EFZ Versicherung und der Stelle als Sozialversicherungsfachfrau: CHF 5'003 - CHF 4'266 = CHF 737 pro Monat und CHF 8’844 pro Jahr (12 x CHF 737 = CHF 8’844)
  • Die gesamten Ausbildungskosten von CHF 7’250 holt sie mit dem höheren Lohn als Sozialversicherungsfachfrau in knapp 10 Monaten wieder herein (CHF 7’250 / CHF 737 pro Monat = 9,8 Monate)
  • In den verbleibenden 40 Jahren bis zu ihrer Pensionierung (25 bis 65) werden sich diese Mehreinnahmen auf CHF 353’760 summieren (40 x CHF 8’844 = CHF 353’760)
  • Wenn man von diesen Mehreinnahmen die Ausbildungskosten abzieht, bleibt eine Summe von rund CHF 347’000, die ihr zusätzlich zur Verfügung steht (CHF 353’760 – CHF 7’250 = CHF 346’510)

Quellen:

  • Die Ausbildungskosten „Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau“ entsprechen einem Mittelwert der angebotenen Lehrgänge in der Deutschschweiz.
  • Die Löhne wurden im Lohnrechner des Bundes www.salarium.ch mit folgenden Einstellungen erhoben:
  • Berechnungen als Kauffrau EFZ Versicherung vor der Berufsprüfung:
    • Region: Ostschweiz
    • Branche: 65 Versicherungen, Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)
    • Berufsgruppe: 41 Allgemeine Büro- und Sekretariatskräfte
    • Stellung im Betrieb: Stufe 5 ohne Kaderfunktion
    • Wochenstunden: 42 Stunden
    • Ausbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung
    • Alter: 23 Jahre
    • Dienstjahre: keine Angaben
    • Unternehmensgrösse: 50 und mehr Beschäftigte
    • 12/13 Monatslohn: 13 Monatslohn (anteilmässig auf 12 Löhne umgerechnet)
    • Sonderzahlungen: nein
    • Monats- / Stundenlohn: Monatslohn
    • Resultat: Zentralwert (Median) von CHF 4'266
  • Berechnungen nach der Berufsprüfung „Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau“:
    • Region: Ostschweiz
    • Branche: 65 Versicherungen, Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)
    • Berufsgruppe: 33 Nicht akademische betriebswirtschaftliche u. kaufmännische Fachkräfte
    • Stellung im Betrieb: Stufe 5 ohne Kaderfunktion
    • Wochenstunden: 42 Stunden
    • Ausbildung: Höhere Berufsausbildung, höhere Fachschule
    • Alter: 25 Jahre
    • Dienstjahre: keine Angaben
    • Unternehmensgrösse: 50 und mehr Beschäftigte
    • 12/13 Monatslohn: 13 Monatslohn (anteilmässig auf 12 Löhne umgerechnet)
    • Sonderzahlungen: nein
    • Monats- / Stundenlohn: Monatslohn
    • Resultat: Zentralwert (Median) von CHF 5'003

(Alle Angaben Stand November 2022)

Auf den untenstehenden Banner klicken und zum Lohnrechner des Bundes gelangen.

Salarium - Statistischer Lohnrechner

Hier geht es zu den Schulen, die den Lehrgang Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau anbieten.

Übersicht Schulen „Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau“