Wirtepatent (Zert.) :
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Fragen und Antworten
Was lerne ich in einem Kurs für das Wirtepatent?
Die Inhalte des kantonalen Wirtepatents können sehr unterschiedlich sein, so dass Sie immer darauf achten müssen, einen Kurs zu besuchen, der den Anforderungen Ihres Kantons entspricht. Für die Kantone Lurzern, Nidwalden und Obwalden sind dies beispielsweise: Gastgewerbegesetz, Suchtprävention und Alkoholgesetz, Sozialversicherungen, Lebensmittelrecht und Hygiene, Arbeits- und Ausländerrecht sowie Brandschutz. Für den Kanton St. Gallen werden die Themen „Lebensmittelrecht und Hygiene“ sowie „Suchtprävention“ geprüft, im Thurgau „Gastgewerberecht“, „Lebensmittelrecht“, „Alkoholrecht und Suchtprävention“, „Sozialversicherungs- und Steuerecht“ sowie „Arbeits- und Ausländerrecht“. Für das in der ganzen Schweiz anerkannte Zertifikat GastroSuisse G1 legen Sie die Module „Hygiene“, „Gastrinomisches Recht“, „Recht“, „Rechnungswesen“, „Betriebsführung und -organisation“, „Service/Verkauf“ sowie „Küche“ ab.
Muss ich für das Wirtepatent bereits in der Gastronomie gearbeitet haben?
Es ist mit Ausnahme des Kantons Aargau nicht zwingend erforderlich, dass Sie für das Ablegen der Prüfung zum Wirtepatent bereits in der Gastronomie gearbeitet haben, wenngleich dies selbstverständlich von Vorteil ist. Auch Quereinsteiger können einen Kurs besuchen und die Prüfung ablegen. Um im Kanton Aargau zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen 6 Monate Gastgewerbe-Erfahrung oder Berufserfahrung mit Lebensmitteln nachgewiesen werden.
Wie lange dauert der Wirtepatent-Lehrgang?
Je nach Kanton und seinen kantonalen Bestimmungen müssen angehende Wirte / Wirtinnen unterschiedlich viel Wissen erwerben, um die Wirteprüfung zu bestehen. So dauert die Ausbildung zum Wirtepatent je nach Kanton etwa zwischen vier Wochen mit einem Arbeitsaufwand von acht Stunden pro Woche und vier Monaten mit demselben Arbeitsaufwand.
Ist ein Wirtepatent in allen Kantonen anerkannt?
Ein Wirtepatent, das Sie im Kanton Luzern erlangen, muss nicht zwangsläufig in Bern anerkannt werden, eines, welches Sie im Kanton Aargau ablegen, nicht unbedingt im Kanton Basel-Land. Neben den kantonalen Patenten gibt es jedoch auch überregionale, die von einigen Schulen angeboten werden und schweizweit anerkannt werden, so dass Sie nicht auf das Führen eines Gastronomiebetriebes ausschliesslich in einem Kanton festgelegt sind.
Brauche ich in jedem Kanton das Wirtepatent?
Das Wirtepatent oder die Wirteprüfung ist nicht in jeden Kanton zur Führung eines obligatorisch gastronomischen Betriebs obligatorisch, jedoch in den meisten. Ohne ein solches Patent wird Ihnen keine Betriebsbewilligung für ein Restaurant, einen Club, eine Bar, ein Café oder ein anderes Lokal ausgestellt. Da die kantonalen Gastgewerbegesetzte allerdings sehr verschieden sind, gelten an die angehenden Gastwirte jedoch auch unterschiedliche Anforderungen. Lediglich in den Kantonen Graubünden, Uri, Schwyz, Glarus, Appenzell-Ausserroden, Neuchâtel, Zug und Zürich ist der Besuch eines Wirtekurses oder einer Wirtefachschule freiwillig, jedoch auch hier zu empfehlen.
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