Wie läuft die Ausbildung zur Bewegungstherapeutin / Tanztherapeutin ab und was kostet sie?
Dauer und Kosten
- Die Ausbildung zur Tanztherapeutin resp. Bewegungstherapeutin kann berufsbegleitend absolviert werden. Die meisten Lehrgänge finden an Wochenenden statt, einzelne Grundkurse können an einen Nachmittag pro Woche absolviert werden.
- Bezüglich Aufbau und Dauer der Lehrgänge bieten die Schulen verschiedene Ausbildungsmodelle an: von einzelnen Ausbildungsmodulen über 2–3jährige Grund- und Aufbaukurse bis zu 6jährigen Kompaktlehrgängen.
- Die Kursgebühren für die gesamte Ausbildung liegen zwischen CHF 26´000 und 31´000.
- Je nach Ausbildungsmodell und Ausbildungsdauer betragen die jährlichen Kosten zwischen CHF 4´420 und CHF 6´200.
Aufbau und Abschlüsse
- Die erste Stufe, Grundausbildung, dauert 2–3 Jahre und schliesst teilweise mit einem schuleigenen Ausbildungszertifikat für Tanztherapie resp. Tanz- und Bewegungstherapie ab.
- Einige Schulen erteilen nach vier Jahren ein schuleigenes Diplom als Tanztherapeut / Tanz- und Kunsttherapeutin.
- Manche Bildungsgänge ermöglichen kombiniert mit einem Nachweis der medizinischen Grundlagenausbildung und praktischer Berufserfahrung die Registrierung im Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) der Krankenkassen und beim ASCA.
- Einige Lehrgänge schliessen nach 5–6 Jahren mit dem Branchenzertifikat der OdA Artecura (Dachorganisation der Schweizer Berufsverbände für Therapien mit künstlerischen Medien) als Tanztherapeutin / Tanztherapeut ab.
Das OdA Artecura-Branchenzertifikat enthält die 7 Modulabschlüsse, welche die erste Voraussetzung für die Zulassung zur eidg. höheren Fachprüfung (HFP) als «Kunstherapeut / Kunsttherapeutin Methode Bewegungs- und Tanztherapie» sind, und ermöglicht die Registrierung im EMR und beim ASCA.
Voraussetzungen für das Branchenzertifikats OdA Artecura
- Abschlusszertifikate aller 7 Ausbildungsmodule
- Fachgrundlagen I
- Fachgrundlagen II
- Kunst
- Kunsttherapie
- Praktikum
- Fallstudie
- Berufsrolle
- Mind. 30 Stunden Lehrtherapie bei anerkannten Lehrtherapeuten (einzelne Schulen verlangen eine höhere Anzahl Stunden)
Bedingungen für die Zulassung zur eidg. HFP Kunsttherapeut / Kunsttherapeutin
- Entweder Abschluss auf Tertiärstufe im Gesundheitswesen, im Sozialwesen, in Pädagogik oder Kunst oder ein Abschluss auf Sekundarstufe II und bestandene Gleichwertigkeitsprüfung
- Branchenzertifikat OdA Artecura
- Zwei Jahre Berufserfahrung als Tanz- und Bewegungstherapeutin nach Erhalt des Branchenzertifikats
- Mind. 20 Stunden Supervision bei einem anerkannten Supervisor
Weitere Informationen über die höhere Fachprüfung Kunsttherapie finden Sie im Selbsttest «Kunsttherapeutin / Kunsttherapeut (HFP)»
Selbsttest zum Lehrgang «Kunsttherapeutin / Kunsttherpeut (HFP)»
Lehrgänge «Tanztherapeutin / Tanztherapeut / Bewegungstherapeutin / Bewegungstherapeut»