Abschluss, Diplom und Titel
Die Höhere Fachprüfung zum Elektroinstallations- und Sicherheitsexperten / zur Elektroinstallations- und Sicherheitsexpertin wird jährlich durchgeführt, wenn mindestens 10 Kandidaten/-innen die Zulassungsbedingungen erfüllen (ansonsten alle zwei Jahre). Die Kandidaten/-innen können sich in einer der drei Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch prüfen lassen.
Die eidg. Prüfung besteht aus insgesamt fünf Teilen, die folgendermassen ablaufen:
1) Diplomarbeit
1.1) Dokumentation: vorgängig erstellt, schriftlich
Die Kandidaten und Kandidatinnen verfassen in Einzelarbeit eine Diplomarbeit, in der sie zeigen, dass sie aus dem Bereich der Installation und Sicherheit praxisorientiert und selbständig ein Lösungskonzept entwickeln, beschreiben und im Betrieb gleich umsetzen können. Die Diplomarbeit muss dabei den Vorgaben bzw. Ansprüchen zu Umfang, Aufbau und Inhalt entsprechen.
1.2) Präsentation und Fachgespräch: 80 Minuten, mündlich
Die Kandidaten/-innen präsentieren den Prüfern und Prüferinnen ihre Diplomarbeit und erläutern diese in einem Fachgespräch.
2. Fallstudie (mit Fachgespräch): 60 Minuten Arbeitsvorbereitung, schriftlich, 80 Minuten Fachgespräch, mündlich
Die Kandidierenden erhalten je eine oder mehrere schriftlich dargelegte Problemfälle, die sie in 60 Minuten vorbereiten müssen. Im Fachgespräch legen sie ihre Lösungen dar. Dabei halten die Experten und Expertinnen ein besonderes Augenmerk auf die Problemanalyse, Lösungsmöglichkeiten, fachliche Argumentation und Vernetzungskompetenz.
3. Projektanalyse (mit Fachgespräch): 60 Minuten Vorbereitung, schriftlich, 80 Minuten Fachgespräch, mündlich
In diesem Prüfungsteil erhalten die Kandidaten/-innen Unterlagen zu einem oder mehreren technischen Problemen, die sie bearbeiten und im Fachgespräch präsentieren und interpretieren sollen. Die Experten und Expertinnen prüfen hier die Argumentationssicherheit sowie die Fach- und Vernetzungskompetenz.
Diplom und Titel
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Höheren Fachprüfung erhalten ein eidgenössisches Diplom und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Diplomierte/r Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte / Elektroinstallations- und Sicherheitsexpertin» zu führen.
Auf Französisch: «Experte en installation et sécurité électrique diplômé / Experte en installation et sécurité électrique diplômée»
Auf Italienisch: «Esperto in installazioni e sicurezza elettriche diplomato / Esperta in installazioni e sicurezza elettriche diplomata»
Auf Englisch: «Lincensed Electrical Installation and Safety Expert, Advanced Federal Diploma of Higher Education»