Flugverkehrsleiter / Flugverkehrsleiterin (HF)  (Region Zentralschweiz):
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Flugsicherungsstrasse 1-5
8602 Wangen b. Dübendorf
Skyguide
Über Skyguide
- 1500 Mitarbeitende in mehr als 80 Berufen
- 14 Skyguide-Standorte schweizweit
- 1,2 Millionen überwachte und geführte Flüge
Region: Bern, Ostschweiz, Westschweiz, Zentralschweiz, Zürich
Standorte: Alpnach, Bern-Belp, Buochs, Dübendorf, Emmen, Genf, Grenchen, Locarno, Lugano-Agno, Payerne, Sion, St. Gallen-Altenrhein, Zürich

Schulen mit zertifizierter Bildungsberatung

Fragen und Antworten

Für die Ausbildung zum/zur Flugbegleiter/in HF ist ein Maturitätszeugnis oder eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ notwendig, so dass Sie nicht bereits nach der obligatorischen Schulzeit mit dem HF-Studium beginnen können. Zudem besteht eine Altersbeschränkung, die für den Ausbildungsbeginn zwischen 18 und 30 Jahren liegt.

Die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt vergebene Lizenz „Flugverkehrsleiter/in“ ist international gültig, so dass auch eine spätere weltweite Berufstätigkeit innerhalb des zivilen Flugverkehrs möglich ist.

Die Ausbildung zum/zur dipl. Flugsicherungsleiter/in HF erfolgt innerhalb von zweieinhalb Jahren in einer theoretischen und praktischen Ausbildung. Das erste Jahr verbringen die angehenden Flugsicherungsfachmänner / Flugsicherungsfachfrauen in der Grundausbildung im Skyguide Training Center, die anschliessenden anderthalb Jahre in der praktischen Ausbildung auf militärischen oder zivilen Flugplätzen im Kontrollturm, oder in der militärischen Einsatz-Zentrale. Die Unterrichtssprache ist Englisch.

Für das Aviatik Studium mit Abschluss Flugverkehrsleiter/in HF gelten folgende Zulassungsbedingungen:

  • Abgeschlossene dreijährige Grundbildung oder gymnasiale Maturität
  • Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 28 Jahre
  • Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift auf Niveau B2
  • Deutsch-, Französisch- oder Italienischkenntnisse auf Niveau C1
  • Erfolgreich abgeschlossener Medizinischer Tauglichkeitstest
  • Niederlassungsbewilligung C oder EU-Staaten-Bürger mit Personenfreizügigkeitsabkommen
  • Schweizer Bürger (nur bei militärischer Ausbildung)
  • Erfolgreich bestandene Eignungsabklärung

Ausschliesslich für die militärische Ausbildung in der Flugsicherung ist die Schweizer Staatsbürgerschaft zwingend, für die zivile Ausbildung als dipl. Flugsicherungsleiter HF / dipl. Flugsicherungsleiterin HF können auch EU-Bürger mit der Aufenthaltsbewilligung B oder Personen mit Niederlassungsbewilligung C zugelassen werden.

Im ersten Jahr Ihrer Ausbildung zum dipl. Flugsicherungsleiter HF / zur dipl. Flugsicherungsleiterin HF legen Sie sich auf eine Spezialisierung fest, aus denen sich jeweils unterschiedliche Arbeitsfelder und damit Standorte ergeben. Für eine Tätigkeit im militärischen Luftverkehr stehen Ihnen die Standorte Meiringen, Payerne, Emmen, Alpnach, Locarno, Dübendorf, Wangen bei Dübendorf und Buochs zur Auswahl.

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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Sich weiterzubilden ist nicht nur wichtig, um die berufliche Attraktivität halten bzw. steigern zu können, nach wie vor ist die Investition in eine Aus- oder Weiterbildung der effizienteste Weg, um die Chancen auf eine Lohnerhöhung zu steigern.

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