Abschluss, Diplom und Titel
Die Höhere Fachprüfung zum Immobilien-Treuhänder / zur Immobilien-Treuhänderin wird jährlich in Deutsch, Französisch und Italienisch durchgeführt, wenn mindestens 25 Kandidat/innen (deutsche Sprache), 8 Kandidat/innen (französische Sprache), 3 Kandidat/innen (italienische Sprache) die Zulassungsbedingungen erfüllen.
Die eidg. Prüfung besteht aus insgesamt neun Teilen, die folgendermassen geprüft werden:
Schriftliche Prüfungen:
Die schriftlichen Prüfungen überprüfen die Fachkompetenzen mittels praxisrelevanter Inhalte, die unter anderem in Form von Fallstudien (Case Studies) abgefragt werden.
- Unternehmensführung: 4 Stunden, schriftlich (Gewichtung 2)
- Immobilienbewirtschaftung: 2 Stunden, schriftlich (Gewichtung 1)
- Immobilienvermarktung: 2 Stunden, schriftlich (Gewichtung 1)
- Immobilienbewertung: 4 Stunden, schriftlich (Gewichtung 1)
- Immobilientreuhand: 4 Stunden, schriftlich (Gewichtung 2)
Mündliche Prüfungen:
Die mündlichen Prüfungen legen den Fokus auf die Überprüfung der Sozial- und Methodenkompetenz. In Expertengesprächen werden die Kandidaten und Kandidatinnen mit einem Praxisfall konfrontiert, der anschliessend Gegenstand des Fachgespräches ist.
- Immobilientreuhand: 30 Minuten, mündlich (Gewichtung 1)
- Unternehmensführung: 30 Minuten, mündlich (Gewichtung 1)
Diplomarbeit:
In der Diplomarbeit haben die Kandidaten/-innen die Chance, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und ihr vernetztes Denken unter Beweis zu stellen. Die Arbeit soll zu einem praktischen Thema, vorzugsweise aus dem eigenen Betrieb, verfasst werden. Die Diplomarbeit muss den formalen Anforderungen zu Umfang, Aufbau und Inhalt entsprechen, die in einem von der Prüfungskommission erlassenen Leitfaden geregelt sind.
- Diplomarbeit: vorgängig erstellt, schriftlich (Gewichtung 1)
- Präsentation der Diplomarbeit: 45 Minuten (15 Minuten Präsentation, 30 Minuten Expertengespräch), mündlich (Gewichtung 1)
Diplom und Titel:
Absolventinnen und Absolventen der Höheren Fachprüfung erhalten ein eidgenössisches Diplom und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Diplomierte Immobilientreuhänderin / Diplomierter Immobilientreuhänder» zu führen.
Auf Französisch: «Administratrice diplômée de biens immobiliers / Administrateur diplômé de biens immobiliers»
Auf Italienisch: «Fiduciaria immobiliare diplomata / Fiduciario immobiliare diplomato»
Auf Englisch: «Property Fiduciary with Advanced Federal Diploma of Professional Education and Training»