Abschluss, Diplom und Titel
Die Durchführung der Höheren Fachprüfung für Sozialversicherungsexperten / Sozialversicherungsexpertinnen erfolgt jährlich, sofern nach der Ausschreibung mind. 15 Kandidaten und Kandidatinnen die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. Die Kandidierenden haben die Wahl in welcher Sprache sie sich prüfen lassen möchten: Deutsch, Französisch oder Italienisch.
Mindestens 20 Tage vor Prüfungsbeginn werden die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeboten. Im Aufgebot enthalten ist das Prüfungsprogramm (inkl. Angeben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung als auch erlaubte Hilfsmittel) und Verzeichnis der Experten und Expertinnen.
Die Höhere Fachprüfung «Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin» gliedert sich in drei Prüfungsteile, die folgendermassen ablaufen (Art der Prüfung, Zeit, Gewichtung):
1. Gewählter Sozialversicherungszweig (Allgemeiner Teil, schriftlich, 3 Stunden und Falldossier, schriftlich, 3 Stunden, Gewichtung beider Teile: 2)
Im ersten Prüfungsteil bekommen die Kandidaten und Kandidatinnen komplexe und konkrete Fragestellungen aus der Praxis vorgelegt, die sie dann entsprechend bearbeiten müssen. Im zweiten Prüfungsteil sehen sich die Kandidierenden mit der Bearbeitung einer anspruchsvollen, komplexen und zusammenhängenden Arbeitssituation konfrontiert.
2. Internationales (schriftlich, 1.5 Stunden, Gewichtung: 1)
In diesem Prüfungsteil werden die Kandidatinnen und Kandidaten dazu aufgefordert, einzelne praktische Fälle zu bearbeiten.
3. Sozialpolitik (mündlich, 30 Minuten, Gewichtung: 1)
Dieser Prüfungsteil erfolgt mündlich. Hier findet ein Fachgespräch zwischen den Kandidierenden und den Experten/-innen über verschiedene Aspekte der Sozialpolitik statt. Besonders aktuelle Fragestellungen diesbezüglich nehmen im Fachgespräch einen besonderen Stellenwert ein.
Hinweis: In den schriftlichen Prüfungsteilen steht den Kandidierenden der Internet-Zugang für die Online-Recherche zur Verfügung.
Diplom und Titel
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Höheren Fachprüfung erhalten ein eidgenössisches Diplom und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Diplomierte Sozialversicherungs-Expertin / Diplomierter Sozialversicherungs-Experte» zu führen.
Auf Französisch: «Experte diplômée en assurances sociales / Expert diplômé en assurances sociales»
Auf Italienisch: «Esperta diplomata in materia di assicurazione sociale / Esperto diplomato in materia di assicurazione sociale»
Auf Englisch (Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Empfehlung/Übersetzung und keinen geschützten Titel handelt): «Social Insurance Expert, Advanced Federal Diploma of Higher Education»