Schulische Heilpädagogik Master (FH, PH)  (Bülach):
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Schaffhauserstrasse 239, PF 5850
8050 Zürich
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH)
Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH) in Zürich leistet durch Ihr grosses Aus- und Weiterbildungsangebot heilpädagogischer Fachleute sowie durch Forschung und Entwicklung einen wichtigen Beitrag an die Verbesserung des Zusammenlebens von Behinderten und Nichtbehinderten in unserer Gesellschaft. Die HfH ist ein Ausbildungsinstitut, das durch Bund und Kantone als pädagogische Hochschule anerkannt wird. Profitieren auch Sie von unseren hohen Qualitätsansprüchen.
Region: Zürich
Standorte: Zürich

Schulen mit zertifizierter Bildungsberatung

Standorte in der Region Zürich und Bülach:

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Fragen und Antworten

Die Weiterbildung zur Schulischen Heilpädagogin / zum Schulischen Heilpädagogen richtet sich an Lehrpersonen mit einer Tätigkeit oder geplanten Tätigkeit als IS-Lehrperson (Integrierte Sonderschulung in der Primar-, Sekundar- oder Orientierungsschule), als IF-Lehrperson (Integrative Förderung in Regelklassen), Lehrpersonen für Kleinklassen oder Lehrpersonen an Heilpädagogischen Schulen oder in Heilpädagogischen Zentren.

Das Masterstudium zum Schulischen Heilpädagogen / zur Schulischen Heilpädagogin erfolgt berufsbegleitend über drei Jahre.

An ausschliesslich einem Tag pro Woche erfolgt der Präsenzunterricht des Studiums in Schulischer Heilpädagogik. Hinzu kommen 1.5 Tage Selbststudium, E-Learning sowie Vor- und Nachbearbeitungszeit. Pro Semester finden zudem zwei Blockwochen statt.

Für die Zulassung zum Masterstudiengang in Schulischer Heilpädagogik müssen Interessenten / Interessentinnen über ein anerkanntes Diplom für den Regelklasseunterricht an Volks- oder Vorschulen verfügen sowie dort mindestens zwei Jahre zu mindestens 50 Prozent Unterrichtserfahrung gesammelt haben. Zudem ist ein bestehender Arbeitsvertrag oder ein geplantes Arbeitsverhältnis im heilpädagogischen Bereich nachzuweisen.

Personen ohne ein Lehrdiplom können als Quereinsteiger/innen zugelassen werden und sich mit einem Bachelorabschluss in einem verwandten Bereich sowie zwei Jahren Unterrichtserfahrung oder Berufserfahrung im verwandten Bereich von mindestens 50 Prozent für das Studium zum Schulischen Heilpädagogen / zur Schulischen Heilpädagogin qualifizieren. Detaillierte Informationen zu den Zulassungsbedingungen erhalten Sie von den Hochschulen.

Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium zur Schulischen Heilpädagogin / zum Schulischen Heilpädagogen erlangen Absolventen / Absolventinnen die Titel: „Master of Arts PH in Special Needs Education“ sowie „Diplomierter Sonderpädagoge / Diplomierte Sonderpädagogin (EDK) Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik“.

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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