Sozialbegleitung: Anbieter, Schulen, Infos, Fragen und Antworten
Sozialbegleitung: Lernen Sie Menschen kompetent zu begleiten
Fragen und Antworten
Welche Kompetenzfelder werden in der Ausbildung in der Sozialbegleitung bearbeitet?
Neben Selbstmanagement und der Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit, Stressbewältigung, Menschenrechten und Berufsethik, der Kommunikation und Gesprächsführung inklusive Konfliktmanagement, kommen den Kompetenzbereichen der Handlungsansätze und Methoden in der Sozialbegleitung sowie dem Fachwissen eine tragende Rolle zu. Dabei werden etwa Themen wie Unterstützungsmanagement, Sozialraumorientierung, Teamarbeit, Empowerment, Gruppen-, Familien- und Netzwerkarbeit, Projektmanagement, rechtliche Grundlagen, Kindesschutz und häusliche Gewalt, Sucht, interkulturelle Kompetenzen, Psychopathologie, aufsuchende Altersarbeit sowie physische und kognitive Beeinträchtigung eingehend behandelt.
Welche Anforderungen an die Bewerber werden für die Zulassung zur Berufsprüfung in Sozialbegleitung gestellt?
Neben Motivation, Selbst- und Sozialkompetenz, guten Deutschkenntnissen (mind. B2) sowie guten PC-Kenntnissen erwarten einige Schulen von den Teilnehmenden ein Mindestalter von 25 Jahren sowie eine abgeschlossene Berufslehre oder mindestens 25% Berufserfahrung in der Sozialbegleitung innert der letzten 5 Jahren vor der Anmeldung. Für die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung (BP) Sozialbegleiter/in FA müssen die Kandidatinnen und Kandidaten entweder über ein EFZ als Fachfrau/Fachmann Betreuung, Fachfrau/Fachmann Gesundheit oder über einen gleichwertigen Abschluss im Sozial- oder Gesundheitsbereich verfügen und in den letzten zwei Jahren zu mindestens 50% in der Betreuung und Begleitung im sozialen Bereich gearbeitet haben. Bei einem geringeren Beschäftigungsgrad erhöht sich die Mindestanzahl der Jahre. Dies gilt auch für Personen mit einem Abschluss der Sekundarstufe II, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung unter den oben genannten Bedingungen nachweisen müssen.
Zusätzlich ist eine genehmigte Disposition der Facharbeit nötig, in der Thema, Ziele, Vorgehen und Aufbau der Facharbeit erklärt werden. Sie muss spätestens 3 Monate vor Anmeldeschluss zur Prüfung eingereicht werden.
Was genau ist Sozialbegleitung?
Die aufsuchende Begleitung wird von immer mehr Menschen in Anspruch genommen, die nicht mehr in der Lage sind, selbstständig ihr Leben zu meistern oder aber in sehr anspruchsvollen Lebensphasen professionellen Unterstützung brauchen. Und genau dazu ist die Sozialbegleitung da, welche auf eine längerfristige Begleitung im Alltag ausgelegt ist. Sozialbegleiter und Sozialbegleiterinnen unterstützen die Betroffenen bei ihnen zu Hause, bei ihrer Freizeitgestaltung und auch bei der Arbeit, sind bemüht, die Selbständigkeit des Einzelnen aufrecht zu erhalten und die Eigenverantwortung zu fördern. Dabei unterstützen sie ihre Klienten und Klientinnen sowohl fachlich, als auch emotional und praktisch und arbeiten sowohl mit dem Umfeld, als auch mit anderen Fachpersonen zusammen.
Mit welchem Lohn ist für eine Anstellung in der Sozialbegleitung zu rechnen?
2015 wurde eine Lohnempfehlung des Schweizerischen Berufsverbands Sozialbegleitung herausgegeben, die als Richtwert dient und durch erweiterte Kompetenzen und Aufgaben gesteigert werden kann. Der empfohlene Monatslohn beläuft sich dabei bei einem 100% Pensum auf CHF 5`400.- bis CHF 6`200.-.
Mit welchen Kosten ist für die Ausbildung in der Sozialbegleitung zu rechnen?
Die Kosten für die Ausbildung in Sozialbegleitung können je nach Schule variieren, belaufen sich aber auf CHF 17'000 bis CHF 24'000 als reine Kurskosten. Hinzu kommen die Kosten für die obligatorischen Aufenthalte und Reisen, die Fachliteratur und die externe eidgenössische Berufsprüfung. Seit Januar 2018 besteht jedoch die Möglichkeit, beim Bund eine Rückerstattung von 50% der Kurskosten, maximal CHF 9'500, zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des SBFI.
Welchen Abschluss erlangen Absolventen nach der Sozialbegleitung BP?
Personen, welche die eidgenössische Berufsprüfung im Bereich der Sozialbegleitung erfolgreich bestanden haben, sind berechtigt, den geschützten Titel «Sozialbegleiterin / Sozialbegleiter mit eidgenössischem Fachausweis» zu tragen.
Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung
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