Selbsttest: Ist der Lehrgang "Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin mit eidg. Diplom (HFP)" der richtige für mich?

Eine Sozialversicherungs-Expertin prüft den Leistungsanspruch eines Klienten.

Spielen Sie mit dem Gedanken, sich in Richtung Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin weiterzubilden? Möchten aber auf Nummer sicher gehen, dass Sie mit diesem Lehrgang wirklich auf dem richtigen Weg sind?

Dann machen Sie jetzt den Test!

In unserem Test erfahren Sie unter anderem, ob eine Tätigkeit als Experte/Expertin im Bereich Sozialversicherungen mit eidg. Diplom zu Ihnen passt und ob ein Vorbereitungslehrgang zur Höheren Fachprüfung für Sozialversicherungs-Experten / Sozialversicherungs-Expertinnen (HFP) das richtige für Sie ist. 

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Wie sieht der Berufsalltag von Sozialversicherungsexperten / Sozialversicherungsexpertinnen mit eidg. Diplom aus?

Sozialversicherungsexperten / Sozialversicherungsexpertinnen sind in Sozialdiensten, Versicherungen, öffentlichen Verwaltungen, Ausgleichskassen, Personalwesen sowie in Betrieben der Privatwirtschaft tätig. Sie sind im oberen Kader angesiedelt, wo sie anspruchs- und verantwortungsvolle Führungsaufgaben übernehmen.

Ein Sozialversicherungsexperte ist ein ausgewiesener Profi rund um das Sozialversicherungssystem, insbesondere in den Sozialversicherungszweigen AHV, ALV, BV, IV, KV, UV und kann darüber detailliert Auskunft geben. 

In ihrem Berufsalltag haben sie es mit komplexen sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen zu tun, die sie selbständig bearbeiten. 

Sie analysieren eine Situation umfassend und bestimmten, unter Einhaltung von rechtlichen Grundlagen und internationalen Abkommen jeweils die Leistungsart sowie die Höhe der Beitrags- und Leistungsansprüche. Hierzu gehört auch die Analyse, Beurteilung, Bemessung und schliesslich das Festlegen von Beiträgen und Leistungen für Sonderfälle oder schwierige Lebenssituationen (zum Beispiel bei Rentenansprüchen, Berufsunfällen oder Berufskrankheiten). Hier ist eine professionelle Verhandlungsführung seitens der Sozialversicherungsexpertinnen gefordert. 

Sozialversicherungs-Experten haben es mit sensiblen Personendaten zu tun. Sie achten deshalb jederzeit darauf, dass die Vorschriften zum Datenschutz und dem Öffentlichkeitsprinzip eingehalten werden. 

Experten/-innen der Sozialversicherung arbeiten eng mit anderen Leistungsträgern zusammen, um unrechtmässige Zahlungen (Überentschädigung) zu vermeiden und wenn notwendig auch entsprechende Verfahren für die Rückabwicklung einzuleiten.  

Weiter beraten Sozialversicherungsexperten Arbeitgebende, Versicherte, Behörden und Institutionen umfassend in allen Belangen der verschiedenen Sozialversicherungszweige. Sie entwickeln entlang der Kundenbedürfnisse passende Lösungsvorschläge. Angesichts der Globalisierung kommen insbesondere den Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten eine immer höhere Bedeutung zu, wo ein vertieftes Wissen von Spezialisten/-innen gefragt ist. 

(Hinweis: Die Aufteilung der Aufgaben (Gewichtung und Häufigkeit) kann je nach Aufgabenprofil/Stellenprofil bzw. Funktion und Unternehmen variieren.)

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin arbeiten?

Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Höhere Fachprüfung «Sozialversicherungsexperte mit eidg. Diplom / Sozialversicherungsexpertin mit eidg. Diplom»? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Die Vorbereitungskurse und die Höhere Fachprüfung «Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin» richten sich an Fachkräfte aus der Sozialversicherungsbranche, die ihre Kenntnisse und Kompetenzen in einen spezifischen Sozialversicherungszweig vertiefen und mit internationalen Themen, Rechtsaspekten sowie sozialpolitischen Fragen erweitern möchten.

Weiter gehören auch ambitionierte Sozialversicherungs-Fachkräfte, die mit dem eidg. Diplom Ihre Karriere- und Lohnchancen steigern und sich vorteilhaft gegenüber der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt positionieren möchten, zur Zielgruppe dieses Lehrganges.

Notwendige Eigenschaften und Fähigkeiten als Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin verlangt werden:

  • Verhandlungsfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit
  • Vertrauenswürdig
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Analytisches und vernetztes Denken
  • Exakte Arbeitsweise
  • Freude an der akribischen Recherchearbeit

Frage 2:

Gehören Sie zu einer der Zielgruppen dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung für Sozialversicherungsexperten / Sozialversicherungsexpertinnen:

Damit Sie zur eidg. Höheren Fachprüfung «Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin» zugelassen werden, müssen Sie bis zur Prüfungsanmeldung bzw. bis zum Beginn der Prüfung folgende Bedingungen für die Zulassung erfüllen:

  • Im Besitz des eidg. Fachausweises für Sozialversicherungsfachleute (BP) sein oder einen gleichwertigen Ausweis vorweisen können

und

  • Nach Erwerb des eidg. Fachausweises bis zum Prüfungsbeginn über mind. ein Jahr Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich verfügen

Mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich Bescheid, ob sie zur Prüfung zugelassen sind. Im Fall eines ablehnenden Bescheides enthält diese eine Begründung sowie Rechtsmittelbelehrung. 

Hinweis: Auch wenn Sie (noch) nicht alle Zulassungsbedingungen erfüllen, ist es an manchen Schulen trotzdem möglich, den Vorbereitungskurs auf die Höhere Fachprüfung «Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin» beginnen zu können. Aber Achtung: In diesem Fall sind Sie dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen bis zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung bzw. Prüfungsbeginn erfüllen. 

Tipp: Bei manchen Schulen ist der Lehrgangsbesuch auch ohne Prüfungsabsichten möglich. In diesem Fall erhalten Sie nach Abschluss in der Regel eine Kursbestätigung oder ein schuleigenes Zertifikat. Die Zulassungsbedingungen variieren dann je nach Anbieter. Wir empfehlen Ihnen für solche angebotsspezifische Fragen, direkt die Schule Ihrer Wahl zu kontaktieren. 

Frage 3:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?

Lernstoff und Inhalte der Sozialversicherung Weiterbildung

Der Lernstoff* der Weiterbildung «Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin» gliedert sich in einen «allgemeinen Teil» und einem «fachspezifischen Teil». 

  • Im fachspezifischen Teil wählen die Kandidaten und Kandidatinnen eines der folgenden Fach-/bzw. Arbeitsgebiete aus dem Bereich der Sozialversicherung: AHV, ALV, BV, IV, KV, UV.
  • Der allgemeine Teil vermittelt Kenntnisse und Kompetenzen zu den internationalen Sozialversicherungen / Internet, der Sozialpolitik sowie dem Recht und der Organisation. Diese Themen werden in allen Fachgebieten, das heisst unabhängig vom gewählten Sozialversicherungszweig, behandelt.

Nachfolgend erhalten Sie einen detaillierten Einblick über die Lerninhalte der Ausbildung Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): u.a. Versicherungspflicht in der AHV/IV, Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, Selbständigerwerbende, Bezug von Beiträgen in der AHV/IV, Alters- und Hinterlassenenrente, Datenschutzbestimmungen, Arbeitgeberkontrollen, Aktenführung und -aufbewahrung.
  • ALV (Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigungen): u.a. Sozialversicherungsabkommen Schweiz – Drittstaaten, Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU, Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung, Leitentscheide des Bundesgerichtes.
  • BV (Berufliche Vorsorge): u.a. Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU, Übereinkommen mit der EFTA, Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, verschiedene Verordnungen (z.B., über die Aufsicht der beruflichen Vorsorge (BVV1) oder über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen), Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Zivilgesetzbuch (ZGB), Obligationenrecht (OR).
  • IV (Invalidenversicherung): u.a. Sozialversicherungsabkommen Schweiz ­– Drittstaaten, Bilaterales Abkommen Schweiz – EU, Bundesgesetz über Invalidenversicherung (IVG), Früherfassung und -intervention, Eingliederungsmassnahmen medizinischer Art, Berechnung der Leistungen von Sonderfällen, verschiedenen Kreisschreiben (z.B. über die Taggelder der IV, über die Abgabe von Hilfsmitteln über die Schweigepflicht in der AHV/IV).
  • KV (Krankenversicherung): u.a. Bilaterales Abkommen Schweiz – EU, Abkommen mit der EFTA, Bundesgesetz über die Krankenversicherung, verschiedene Verordnungen (z.B. über die Krankenversicherung oder über die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung), verschiedene Kreisschreiben (z.B. zur Versicherungspflicht und -formen, Finanzierung, Leistungen, Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte), Leitentscheide des Bundesgerichtes.
  • UV (Unfallversicherung): u.a. Bilaterales Abkommen Schweiz – EU, Abkommen mit der EFTA, Bundesgesetz über die Unfallversicherung, verschiedene Verordnungen (z.B. über die Abgabe von Hilfsmitteln oder Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten), verschiedene Kreisschreiben (z.B. zum Typenvertrag, Koordination mit der AHV/IV oder Berechnung des Taggeldes)
  • Internationales: u.a. Grundzüge des Sozialversicherungsabkommen sowie Fachgebietsspezifische Sozialversicherungs-Aspekte.
  • Sozialpolitik: u.a. Grundlagen der Sozialpolitik, Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren, Elemente der Demografie (Veränderungen und Einflüsse), Gesellschaft (Strukturen, neue Risiken), Beziehungen und Tendenzen, Finanzierung und Revisionsvorhaben.

Gut zu wissen: Die Schulen mit Vorbereitungskursen auf die HFP für Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin können individuell weitere Fächer anbieten. Diese sind in der Regel freiwillig und können je nach persönlichem Bedarf und Ambitionen besucht werden. Das Angebot kann dabei von Schule zu Schule variieren. Es ist daher zu empfehlen, die Anbieter miteinander zu vergleichen.

* Die Schulen richten sich bei der Zusammenstellung der Lerninhalte nach den Vorgaben der Trägerschaft der eidg. Prüfung. Die Trägerschaft trägt nämlich die Verantwortung, dass die Höhere Fachprüfung resp. die Anforderungen für Sozialversicherungsexperten / Sozialversicherungsexpertinnen periodisch überprüft werden. Damit wird dafür gesorgt, dass die vermittelten Kenntnisse und Kompetenzen auch weiterhin aktuell sind, also den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt entsprechen. Die periodische Überprüfung durch die Trägerschaft ist einer von mehreren Erfolgsfaktoren für die gute Etablierung und Anerkennung der Abschlüsse der Berufsprüfung und der Höheren Fachprüfung auf dem Schweizer Arbeitsmarkt und bei Arbeitgebern.  

Frage 4:

Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?

Kosten, Finanzierung und Lohn während der Weiterbildung Sozialversicherung

Die Gebühren für die Vorbereitungskurse für Sozialversicherungsexperten / Sozialversicherungsexpertinnen sind nicht einheitlich geregelt, sondern werden von den Schulen eigenständig festgelegt. Es kann daher zu Unterschieden kommen.

Im Gegensatz hierzu wird die Prüfungsgebühr von der Trägerschaft der eidg. Prüfung festgelegt.

Generell muss für die zwei semestrige und berufsbegleitende Weiterbildung Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin mit folgenden Kosten gerechnet werden:

  • Lehrgangsgebühren: zwischen CHF 6'500.– und 8'900.– Davon bekommen Sie nach der Prüfung vom Bund auf Antrag (unabhängig vom Resultat) rund 50% zurück.* Ausserdem: Mitglieder des Kaufmännischen Verbandes profitieren von einem 10% Mitgliederrabatt auf die Kurskosten. Mehr Informationen erhalten Sie in den Antworten.
  • Gebühr für die eidg. Prüfung: CHF 3'000.– (Stand: Juli 2023) Die Kandidaten und Kandidatinnen entrichten nach bestätigter Zulassung die Prüfungsgebühr.
  • Extrakosten: An manchen Schulen sind die Kosten für zum Beispiel Lehrmittel, Schulungsunterlagen und Simulationsprüfungen nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Bitte informieren Sie sich direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, welche zusätzlichen Kosten Sie zu erwarten haben.
  • Lohn: Die Ausbildung zum Sozialversicherungsexperten / zur Sozialversicherungsexpertin selbst wird nicht entlohnt. Dank ihrem berufsbegleitenden Aufbau können Sie auch während der Ausbildung einer (etwas reduzierten) beruflichen Tätigkeit nachgehen und haben so weiterhin ein Einkommen auf sicher. So müssen Sie auch keine grösseren Lohneinbussen befürchten. Ausserdem: Mit dem eidg. Diplom in den Händen und der Übernahme verantwortungsvollerer Aufgaben/Führungsposition, steigen Ihre Lohnchancen. Die Ausbildung und die dafür aufgewendeten Kosten haben sich so rasch amortisiert.  

*Seit dem 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge bekommen deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung auf Antrag bis zu 50% (max. CHF 9'500 bei BP, max. CHF 10'500 bei HFP) der bezahlten Kurskosten rückerstattet. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt. 

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, zwischen CHF 9'500.– und CHF 11'900.– für Kurs und Prüfung vorzufinanzieren?

Studiendauer, Unterrichtszeiten, Unterrichtsformate und Lernaufwand

  • Dauer: Die Ausbildung Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin ist berufsbegleitend aufgebaut und dauert zwei Semester. 
  • Zeiten: Der Unterricht für Sozialversicherungsexperten / Sozialversicherungsexpertinnen findet an unterschiedlichen Zeiten statt, dies kommt ganz auf den Anbieter drauf an. Er bestimmt die Zeitvarianten nämlich eigenständig. Oftmals werden die Lektionen wöchentlich an einem ganzen Tag oder an Nachmittagen und/oder Abenden und zum Teil auch Samstagen durchgeführt. 
  • Unterrichtsformate: Spätestens seit der Corona-Pandemie bieten viele Schulen verschiedene Unterrichtsformate an. Nebst dem klassischen Präsenzunterricht sind dies zum Beispiel der Online- und Hybrid-Unterricht sowie das Blended Learning. Sie können somit das Format auswählen, das Ihnen ermöglicht, die Weiterbildung mit Familie, Beruf und Freizeit optimal zu vereinbaren. Wie sich die verschiedenen Unterrichtsformate unterscheiden, erfahren Sie in den Antworten. 
  • Lernaufwand: Dank des berufsbegleitenden Konzeptes der Weiterbildung Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollten Sie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und die Selbstlernzeit genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo ab. Wir empfehlen, vorsichtshalber mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.

Hinweis: Manche Schulen bieten sog. «Schnupperlektionen» an. Sie haben so die Möglichkeit einen Einblick in den Unterricht sowie Lernatmosphäre zu erhalten. Wichtige Aspekte auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss. Kontaktieren Sie für eine Schnupperlektion am besten die Schule Ihrer Wahl gleich direkt.

Frage 6:

Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?

Abschluss, Diplom und Titel

Die Durchführung der Höheren Fachprüfung für Sozialversicherungsexperten / Sozialversicherungsexpertinnen erfolgt jährlich, sofern nach der Ausschreibung mind. 15 Kandidaten und Kandidatinnen die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. Die Kandidierenden haben die Wahl in welcher Sprache sie sich prüfen lassen möchten: Deutsch, Französisch oder Italienisch.

Mindestens 20 Tage vor Prüfungsbeginn werden die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeboten. Im Aufgebot enthalten ist das Prüfungsprogramm (inkl. Angeben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung als auch erlaubte Hilfsmittel) und Verzeichnis der Experten und Expertinnen. 

Die Höhere Fachprüfung «Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin» gliedert sich in drei Prüfungsteile, die folgendermassen ablaufen (Art der Prüfung, Zeit, Gewichtung):

1. Gewählter Sozialversicherungszweig (Allgemeiner Teil, schriftlich, 3 Stunden und Falldossier, schriftlich, 3 Stunden, Gewichtung beider Teile: 2)

Im ersten Prüfungsteil bekommen die Kandidaten und Kandidatinnen komplexe und konkrete Fragestellungen aus der Praxis vorgelegt, die sie dann entsprechend bearbeiten müssen. Im zweiten Prüfungsteil sehen sich die Kandidierenden mit der Bearbeitung einer anspruchsvollen, komplexen und zusammenhängenden Arbeitssituation konfrontiert. 

2. Internationales (schriftlich, 1.5 Stunden, Gewichtung: 1)

In diesem Prüfungsteil werden die Kandidatinnen und Kandidaten dazu aufgefordert, einzelne praktische Fälle zu bearbeiten. 

3. Sozialpolitik (mündlich, 30 Minuten, Gewichtung: 1)

Dieser Prüfungsteil erfolgt mündlich. Hier findet ein Fachgespräch zwischen den Kandidierenden und den Experten/-innen über verschiedene Aspekte der Sozialpolitik statt. Besonders aktuelle Fragestellungen diesbezüglich nehmen im Fachgespräch einen besonderen Stellenwert ein. 

Hinweis: In den schriftlichen Prüfungsteilen steht den Kandidierenden der Internet-Zugang für die Online-Recherche zur Verfügung. 

 

Diplom und Titel

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Höheren Fachprüfung erhalten ein eidgenössisches Diplom und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Diplomierte Sozialversicherungs-Expertin / Diplomierter Sozialversicherungs-Experte» zu führen. 

Auf Französisch: «Experte diplômée en assurances sociales / Expert diplômé en assurances sociales»

Auf Italienisch: «Esperta diplomata in materia di assicurazione sociale / Esperto diplomato in materia di assicurazione sociale»

Auf Englisch (Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Empfehlung/Übersetzung und keinen geschützten Titel handelt): «Social Insurance Expert, Advanced Federal Diploma of Higher Education»

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, die Höhere Fachprüfung zum eidgenössischen Diplom "Sozialversicherungsexperte / Sozialversicherungsexpertin" zu bestehen?

Haben Sie sich bereits entschieden?
Oder möchten Sie mehr wissen?

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