Betriebswirtin / Betriebswirt im Automobilgewerbe (ehemals Automobilkaufmann Ausbildung / Automobilkauffrau): Angebote und Anbieterübersicht

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Betriebswirtin / Betriebswirt im Automobilgewerbe (ehemals Automobilkaufmann / Automobilkauffrau) – die Höhere Fachprüfung für angehende Geschäftsführer/innen von Garagen und Automobilhandelsunternehmen

Die Ausbildung als Betriebswirtin / Betriebswirt im Automobilgewerbe (HFP) dauert zwei Jahre und bietet Ihnen eine hervorragende Grundlage zur Führungsübernahme in einer Garage oder einem Automobilhandel. Während der berufsbegleitenden Ausbildung eigenen Sie sich sämtliches Fachwissen an, um später ein erfolgreiches Automobilunternehmen zu führen.

Zu den Ausbildungsinhalten zählen unter anderem folgende Themen:

  • Personalführung (HR)
  • Unternehmensführung
  • Betriebswirtschaft
  • Organisation und Führung von Garagen
  • Buchhaltung und Kalkulation in einer Garage
  • Berufsspezifisches Marketing
  • Bau- und Einrichtungsplanung von Garagen
  • Wirtschafts- und Arbeitsrecht etc.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen, um zum Bildungsgang als Automobilkaufmann oder Automobilkaufmann HFP zugelassen zu werden:

  • Mindestens zwei Jahre Berufspraxis als Automobil-Verkaufsberater/in, Automobildiagnostiker/in oder Kundendienstberater/in im Automobilgewerbe (jeweils mit Berufsprüfung abgeschlossen)
  • oder den Bachelor of Science (FH) in Automobiltechnik (alte Studienbezeichnung: Ingenieur/in FH Automobiltechnik bzw. Ingenieur/in HTL mit Fachrichtung Automobiltechnik) - und mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Automobilgewerbe.

Automobilkaufleute pflegen regen Kontakt zur Kundschaft der Garage und können diese stets über die neusten Angebote informieren. Sie kalkulieren Verkaufspreise, beraten bezüglich Reparaturen, kennen die Gepflogenheiten des Automobilhandels und verhandeln mit Generalvertretungen. Sie tragen die Verantwortung für die Werkstatt und deren Mitarbeiter/innen. Sofern sie für eine Versicherungsgesellschaft tätig sind, übernehmen Automobilkaufleute die Funktion der Schadenexperten und -expertinnen und beurteilen durch Unfälle oder andere Ereignisse verursachte Schäden.

Fragen und Antworten

Mit der Höheren Fachprüfung zum Automobilkaufmann / zur Automobilkaufrau, bzw. neu als Betriebswirt/in im Automobilgewerbe umbenannt, sind Sie als Führungskraft in der Automobilbranche anzutreffen. Sie sind als Geschäftsführer, Eigentümer oder Verantwortlicher eines Teilbereichs des Unternehmens und tragen dabei die Verantwortung für Ersatzteilwesen, Verkauf, Bestellwesen, Kundendienst, Werkstatt, Fahrzeughandel, Finanzwesen oder Administration. Automobilkaufleute führen Beratungs- und Verkaufsgespräche mit möglichen Kunden und Bestandskunden, informieren über Neuheiten und verfügen über ein exzellentes Verhandlungsgeschick. Betriebswirte im Automobilgewerbe kennen sich mit versicherungstechnischen, verkehrstechnischen, rechtlichen und umweltspezifischen Fragen ihres Zuständigkeitsbereichs betreffend aus und pflegen den Kontakt zu Importeuren, Lieferanten und anderen externen Partnern. Als Ansprechperson und Ausbildungsverantwortliche führen und fördern sie ihre Mitarbeiter kontinuierlich. Automobilkaufmänner bzw. Automobilkaufrauen sind für Kostenvoranschläge und Preiskalkulationen zuständig, sie planen Marketingstrategien und setzen diese um, erstellen Businesspläne und Strategien des Finanzmanagements.
Um zur Höheren Fachprüfung Betriebswirt/in im Automobilgewerbe zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Module abgeschlossen und bestanden haben:
  • Unternehmensführung
  • Personalmanagement und Personalführung, Sozialkompetenz
  • Volkswirtschaftslehre
  • Organisationsmanagement und Qualitätsmanagement
  • Projekt- und IT-Management
  • Finanzmanagement
  • Infrastruktur- und Risikomanagement
  • Marktleistungserstellung, Logistik, Marketing
  • Recht
All diese Modulabschlüsse erlangen Sie im Verlauf Ihrer Weiterbildung an einer entsprechenden Bildungseinrichtung.
Ja, sollten Sie die Abschlussprüfung zum/zur Betriebswirt/in im Automobilgewerbe (HFP), vormals Automobilkauffrau / Automobilkaufmann (HPF), nicht auf Anhieb bestehen, so haben Sie die Möglichkeit, die Prüfung weitere zweimal zu wiederholen. Dabei wiederholen Sie jedoch nicht die komplette Abschlussprüfung, sondern ausschliesslich die Prüfungsteile, die Sie nicht bestanden haben, bei denen Sie also die Note 3.9 und schlechter erreicht haben.

Wer sich für die Höhere Fachprüfung zum Betriebswirt / zur Betriebswirtin im Automobilgewerbe anmelden möchte (entspricht der früheren Bezeichnung Automobilkaufmann / Automobilkauffrau HFP), der muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erforderliche Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbescheinigung
  • Eidgenössischer Fachausweis im Automobilgewerbe oder gleichwertiger Ausweis
  • Mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung nach der Berufsprüfung in der Automobilbranche

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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