Kommunikationsplanerin (neue Bezeichnung: Kommunikationsfachfrau / Kommunikationsfachmann): Ausbildung, Infos und Schulen auf einen Blick
Kommunikationsfachfrau, die ehemalige Kommunikationsplanerin: Der Profi für Kommunikation im Unternehmen
Fragen und Antworten
Brauche ich für die BP zur Kommunikationsplanerin einen bestimmten Lehrabschluss?
Nein, es ist kein spezieller Lehrabschluss für die Weiterbildung zur Kommunikationsplanerin mit eidg. Fachausweis erforderlich. Mit einem EFZ Kaufmann / Kauffrau können Sie ebenso die Weiterbildung beginnen, wie mit einem EFZ im grafischen oder verkäuferischen Bereich, einem Handelsmittelschulabschluss, einer mindestens dreijährigen Diplom-Mittelschul-Ausbildung, einer Maturität, einer HFP im kaufmännischen Bereich, einem Hochschul- oder Fachhochschul-Abschluss im kaufmännischen Bereich oder einem eidg. Fachausweis im Bereich PR, Marketing, Verkauf oder Direkt Marketing. Zusätzlich benötigen Sie eine gültige MarKom Zulassungsprüfung der letzten fünf Jahre (obligatorisch nur noch bis zum Prüfungsjahr 2018) sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Verkauf, Marketing, Direkt Marketing, der Werbung oder Public Relations. Sollten Sie über keinen dieser Abschlüsse verfügen, so können Sie dennoch an der Berufsprüfung teilnehmen, vorausgesetzt, Sie können mindestens drei Jahre Berufserfahrung in den eben genannten Bereichen vorweisen.
Wie ist die Abschlussprüfung Kommunikationsplanerin aufgebaut?
In der Berufsprüfung zur Kommunikationsplanerin mit eidgenössischem Fachausweis werden Sie in vier Prüfungsteilen geprüft, die eventuell weitere Unterpositionen aufweisen können. Diese Prüfungsteile sind: Kommunikationsplanung / integrierte Kommunikation; Produktion; Media; sowie Werberecht / Werbewirtschaft. In allen vier Teilen werden Sie schriftlich geprüft und bis auf Werberecht / Werbewirtschaft zudem einer mündlichen Prüfung von jeweils 25 Minuten unterzogen.
Stimmt es, dass ich für den Kommunikationsplanerin Fachausweis die MarKom Prüfung machen muss?
Es ist notwendig, dass Sie zur Anmeldung an die Berufsprüfung Kommunikationsplaner / Kommunikationsplanerin mit eidg. Fachausweis über eine bestandene MarKom Zertifikatsprüfung verfügen, die nicht älter als fünf Jahre sein darf. Anbieter für die MarKom Prüfung finden Sie ebenfalls hier auf Ausbildung-Weiterbildung.ch. Ab dem Prüfungsjahr 2019 ist der Abschluss der MarKom Prüfung allerdings nicht mehr obligatorisch.
Kann ich nach meinem Lehrabschluss gleich eine Weiterbildung zur Kommunikationsplanerin beginnen?
Für die Zulassung zur Kommunikationsplanerin Berufsprüfung (BP) ist es erforderlich, dass Sie über Berufserfahrung in den Bereichen Direkt Marketing, Marketing, Werbung, Verkauf oder Public Relations (PR) von mindestens zwei Jahren verfügen. Je nach Ihrer schulischen und beruflichen Vorbildung können auch Berufserfahrung in den eben genannten Bereichen von fünf Jahren gefordert werden. Die Schulen für Ihre Weiterbildung lassen Ihnen gerne die aktuellen Zulassungsbedingungen zukommen. Nehmen Sie ganz einfach unser Kontaktformular zur Hilfe und wenden Sie sich an die Schulen und Anbieter, die Ihnen am meisten zusagen.
Welcher weiterführende Bildungsgang kann nach der Berufsprüfung Kommunikationsplaner / Kommunikationsplanerin mit eidgenössischem Fachausweis absolviert werden?
Für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung Kommunikationsplaner / Kommunikationsplanerin mit eidgenössischem Fachausweis, die den nächsten Karriereschritt planen und eine leitende Position in der Kommunikationsbranche anstreben, besteht die Möglichkeit, den Bildungsgang «Höhere Fachprüfung Kommunikationsleiter / Kommunkationsleiterin mit eidgenössischem Diplom» zu besuchen.
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