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Personalentwicklung – tragen Sie Verantwortung!
Fragen und Antworten
Welche Zulassungsbedingungen gelten für Zertifikatslehrgänge CAS in Personalentwicklung?
Meist wird vorausgesetzt, dass Kursteilnehmer über fundierte Erfahrung im Bereich der Personalentwicklung (PE) und Personalführung verfügen und einen Hochschulabschluss bzw. einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können. Häufig ist es jedoch möglich, auch „sur dossier“ zum Zertifikatslehrgang CAS Personalentwicklung zugelassen zu werden, sofern man nicht über die entsprechende schulische Vorbildung verfügt. Dies sollten Sie im Einzelfall jedoch immer mit der entsprechenden Hochschule abklären, da dies von Lehrgang zu Lehrgang variieren kann.
An welche Personengruppen richten sich Weiterbildungen in der Personalentwicklung?
Je nach Weiterbildung kann die Zielgruppe der einzelnen Lehrgänge variieren. Die Berufsprüfung zur HR-Fachfrau bzw. zum HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis mit der Fachrichtung HR-Beratung oder HR-Management richtet sich beispielsweise an Personalassistenten/-innen, an Mitarbeiter, die für die Aus- und Weiterbildung verantwortlich sind, für die Entlohnung, die Betreuung und Entwicklung, die Administration, das Arbeitsvertragsrecht, die Personalwerbung, Personalselektion und Personalanstellung oder das betriebliche Sozialwesen.
Anders sieht dies beispielsweise bei einem CAS Zertifikatslehrgang im Bereich der Personalentwicklung aus. Solche Lehrgänge richten sich beispielsweise an HR-Leiter/innen, Personalberater/innen, Ausbildungsleiter/innen, Personalleiter/innen, Human-Resources-Verantwortliche, Personalentwicklungsverantwortliche, Unternehmensbertare/innen, Spezialisten und Spezialistinnen in der Personalauswahl, Executive Search Berater und Outplacement Berater.
Es gibt auch Lehrgänge in der Mitarbeiterentwicklung, die sich an Trainer/innen oder Teambetreuer/innen im Sport richten, a Projektmanager/innen, Projektleiter/innen, Mentaltrainer/innen, Bildungsfachpersonen, Verbandsleiter/innen, Kursleitende oder Supervisoren und -visorinnen.
Welche Ziele verfolgt die Personalentwicklung?
Der richtigen Stellenbesetzung ist also immer die gebührende Wichtigkeit einzuräumen. Die Bedeutung des menschlichen Kapitals wurde als solches in den letzten Jahrzehnten immer wichtiger, was sich auch in der Personalentwicklung zeigt. Mitarbeiter im Unternehmen zu halten und sie ihren Qualifikationen und Bedürfnissen entsprechend weiterzubilden und einzusetzen ist Ziel der Personal-Entwicklung.
Wie lange dauert eine Personalentwicklungsweiterbildung?
CAS-Zertifikatslehrgänge an Hochschulen und Fachhochschulen haben meist eine Dauer von 1 Semester, sie können jedoch auch ab und an etwas länger dauern.
Ein MAS in der Personal- und Organisationsentwicklung, dem Human Capital Management oder dem Human Resources Management umfasst eine Zeitspanne von 3 bis 10 Semestern, je nachdem mit welcher Intensität die Teilnehmer lernen möchten.
Die Berufsprüfung zum HR-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis bzw. zur HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis dauert berufsbegleitend 2 bis 3 Semester, ein Lehrgang zur Höheren Fachprüfung zum/zur dipl. Leiter/in Human Resources hat eine Dauer von etwa 3 Semester berufsbegleitend und ein Nachdiplomstudium an einer Höheren Fachschule zum/zur dipl. Personalleiter/in NDS HF berufsbegleitend 2 Semester.
Andere Zertifikatslehrgänge, wie beispielsweise zum Personalassistenten oder zur Personalassistentin bzw. Sachbearbeiter/in Personal erstrecken sich häufig über 4 bis 6 Monate, manchmal auch bis zu einem Jahr.
Da die Dauer der einzelnen Lehrgänge und Kurse in der Personalentwicklung sehr stark variiert, sollten Sie bei Interesse für eine Weiterbildung die genauen Details immer direkt bei den entsprechenden Schulen und Hochschulen erfragen.
Welche Inhalte werden in einer Personalentwicklung Weiterbildung thematisiert?
Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung
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