Abschluss, Diplom und Titel
Wenn Sie alle fünf Module erfolgreich abgeschlossen haben und über die notwendigen Modulausweise verfügen sowie auch die Anforderungen zur Vorbildung (EFZ als Koch/Köchin oder gleichwertiger Ausweis) und Berufserfahrung (drei Jahre Berufspraxis als Koch / Köchin) erfüllen, dann können Sie zur Abschlussprüfung antreten.
Die Berufsprüfung zum Chefkoch / zur Chefköchin findet jedes Jahr statt, sofern mind. 20 Kandidaten und Kandidatinnen nach der Ausschreibung die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. Die Kandidierenden haben die Wahl, in welcher Sprache sie die Prüfung absolvieren möchten. Sie haben die Wahl zwischen den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch.
Mindestens sechs Wochen vor Prüfungsbeginn werden die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind das Prüfungsprogramm (inkl. Angaben zu Ort und Zeitpunkt sowie den zulässigen und mitzubringenden Hilfsmitteln) und das Verzeichnis der Experten und Expertinnen.
Die Abschlussprüfung besteht aus fünf Prüfungsteilen, welche folgendermassen ablaufen:
1) Kochen inkl. AVOR (praktisch, 480 Minuten, Gewichtung: 10)
In diesem Prüfungsteil zeigen die Kandidaten und Kandidatinnen, dass sie in allen Bereichen der Menüplanung, der Lebensmittelbeschaffung, der Lagerung, der Bearbeitung, der Zubereitung, des Anrichtens und Entsorgens kompetent agieren können. Sie wissen um sämtliche Kochmethoden Bescheid, um eine gesunde Ernährung zu ermöglichen. Des Weiteren kennen sie die Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung und -verordnung und arbeiten in der Küche gemäss diesen Vorgaben.
2) Fallstudie (schriftlich, 180 Minuten, Gewichtung: 3)
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen hier eine vorgegebene Praxissituation in einem Unternehmen entlang der Handlungsstrategien sowie Führungs- und Arbeitsunterlagen bearbeiten.
3) Fachgespräch Lebensmittel- und Kochkunde (mündlich, 45 Minuten, Gewichtung: 2)
Hier werden die Kandidierenden von Experten und Expertinnen zu verschiedenen berufskundlichen Themen befragt.
4) Fachgespräch Betriebswirtschaft (mündlich, 45 Minuten, Gewichtung: 2)
Experten und Expertinnen prüfen in diesem Prüfungsteil die Kandidierenden auf deren betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Kompetenzen. Sie stellen verschiedene betriebswirtschaftliche Fragen und fragen auch typische Situationen des Führungsalltages in der Küche ab.
5) Lernreflexion
a) Lernreflexionsdossier (vorgängig erstellt)
Die Kandidierenden erstellen für jedes Modul eine sogenannte «Lernreflexion», wofür mit zwei bis vier Stunden Arbeitsaufwand gerechnet werden muss. In der Lernreflexion hinterfragen die Kandidaten und Kandidatinnen ihre praktische Arbeit am Arbeitsort kritisch. Nebst der Reflexion über das Umsetzen des Gelernten sollten sie ebenfalls Verbesserungen identifizieren.
b) Prüfungsgespräch (mündlich, 30 Minuten)
Auf der Grundlage des Lernreflexionsdossiers zeigen die Kandidatinnen und Kandidaten hier auf, dass sie in der Lage sind, das Gelernte zu adaptieren, umzusetzen und die eigenen Leistungen entsprechend kritisch zu reflektieren.
Diplom und Titel
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt, den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Chefköchin mit eidgenössischen Fachausweis» bzw. «Chefkoch mit eidgenössischem Fachausweis» zu führen.
- Auf Französisch: «Cheffe cuisinière avec brevet fédéral / Chef cuisinier avec brevet fédéral»
- Auf Italienisch: «Capocuoca con attestato professionale federale / Capocuoco con attestato professionale federale»
- Auf Englisch: «Master Chef with Federal Diploma of Professional Education and Training» (Achtung: kein geschützter Titel, nur eine Empfehlung)